Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

Bild:
<< vorherige Seite

sich in Zukunft mit Bauführungen nach eigenem Plane, und mit dem
Entwerfen von Plänen für Private, Gemeinden etc. beschäftigen wollen,
haben sich der im §. 34. bis 40. vorgeschriebenen gesteigerten Prü-
fung zu unterwerfen.

§. 45.

Diejenigen Jndividuen, welche die Prüfung als Mau-
rer-, Zimmer- und Steinmetzmeister bei einer Kreisregierung schon
früher bestanden, und dadurch nur einen Anspruch auf Ansässigma-
chung außerhalb der Städte erster Klasse begründet haben, erhalten
zwar nach §. 42. die Befugniß, sich auch um die Ansässigmachung in
den Städten erster Klasse zu bewerben, allein sie haben sich dann ledig-
lich auf den gewöhnlichen Betrieb ihres Handwerks zu beschränken.

Geprüft wird in der Arithmetik, Geometrie, Architektur, allen-
falls auch im Steinschnitt an jeder Regierung im Königreiche.



(Gedruckt bei W. Plötz in Halle.)

ſich in Zukunft mit Bauführungen nach eigenem Plane, und mit dem
Entwerfen von Plänen für Private, Gemeinden ꝛc. beſchäftigen wollen,
haben ſich der im §. 34. bis 40. vorgeſchriebenen geſteigerten Prü-
fung zu unterwerfen.

§. 45.

Diejenigen Jndividuen, welche die Prüfung als Mau-
rer-, Zimmer- und Steinmetzmeiſter bei einer Kreisregierung ſchon
früher beſtanden, und dadurch nur einen Anſpruch auf Anſäſſigma-
chung außerhalb der Städte erſter Klaſſe begründet haben, erhalten
zwar nach §. 42. die Befugniß, ſich auch um die Anſäſſigmachung in
den Städten erſter Klaſſe zu bewerben, allein ſie haben ſich dann ledig-
lich auf den gewöhnlichen Betrieb ihres Handwerks zu beſchränken.

Geprüft wird in der Arithmetik, Geometrie, Architektur, allen-
falls auch im Steinſchnitt an jeder Regierung im Königreiche.



(Gedruckt bei W. Plötz in Halle.)

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0404" n="394"/>
&#x017F;ich in Zukunft mit Bauführungen nach eigenem Plane, und mit dem<lb/>
Entwerfen von Plänen für Private, Gemeinden &#xA75B;c. be&#x017F;chäftigen wollen,<lb/>
haben &#x017F;ich der im §. 34. bis 40. vorge&#x017F;chriebenen ge&#x017F;teigerten Prü-<lb/>
fung zu unterwerfen.</p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head>§. 45.</head><lb/>
              <p>Diejenigen Jndividuen, welche die Prüfung als Mau-<lb/>
rer-, Zimmer- und Steinmetzmei&#x017F;ter bei einer Kreisregierung &#x017F;chon<lb/>
früher be&#x017F;tanden, und dadurch nur einen An&#x017F;pruch auf An&#x017F;ä&#x017F;&#x017F;igma-<lb/>
chung außerhalb der Städte er&#x017F;ter Kla&#x017F;&#x017F;e begründet haben, erhalten<lb/>
zwar nach §. 42. die Befugniß, &#x017F;ich auch um die An&#x017F;ä&#x017F;&#x017F;igmachung in<lb/>
den Städten er&#x017F;ter Kla&#x017F;&#x017F;e zu bewerben, allein &#x017F;ie haben &#x017F;ich dann ledig-<lb/>
lich auf den gewöhnlichen Betrieb ihres Handwerks zu be&#x017F;chränken.</p><lb/>
              <p>Geprüft wird in der Arithmetik, Geometrie, Architektur, allen-<lb/>
falls auch im Stein&#x017F;chnitt an jeder Regierung im Königreiche.</p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
    </body>
    <back>
      <div type="imprint">
        <p>(Gedruckt bei W. <hi rendition="#g">Plötz</hi> in Halle.)</p>
      </div>
    </back><lb/>
  </text>
</TEI>
[394/0404] ſich in Zukunft mit Bauführungen nach eigenem Plane, und mit dem Entwerfen von Plänen für Private, Gemeinden ꝛc. beſchäftigen wollen, haben ſich der im §. 34. bis 40. vorgeſchriebenen geſteigerten Prü- fung zu unterwerfen. §. 45. Diejenigen Jndividuen, welche die Prüfung als Mau- rer-, Zimmer- und Steinmetzmeiſter bei einer Kreisregierung ſchon früher beſtanden, und dadurch nur einen Anſpruch auf Anſäſſigma- chung außerhalb der Städte erſter Klaſſe begründet haben, erhalten zwar nach §. 42. die Befugniß, ſich auch um die Anſäſſigmachung in den Städten erſter Klaſſe zu bewerben, allein ſie haben ſich dann ledig- lich auf den gewöhnlichen Betrieb ihres Handwerks zu beſchränken. Geprüft wird in der Arithmetik, Geometrie, Architektur, allen- falls auch im Steinſchnitt an jeder Regierung im Königreiche. (Gedruckt bei W. Plötz in Halle.)

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/404
Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 394. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/404>, abgerufen am 24.04.2024.