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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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offenen Feuers nicht gehörig ab. Die engen Röhren wendet man
stets dann an, wenn das Feuer in einem geschlossenen Rau-
me
brennt, wie bei Stubenöfen, bei den sogenannten verdeckten oder
geschlossenen Küchenherden, und bei all den unzähligen technischen
Feuerungsanlagen, der Brau-, Brenn-, Siede- und Dampfapparate.

Durch die Einführung der engen Röhren ist eine große Erspa-
rung an Baumaterial, an Raum und an Brennmaterial herbeige-
führt worden; auch wird durch ihre Anwendung das Einrauchen be-
deutend mehr vermieden und eben so sind durch sie die vielen kostspie-
ligen, schwer lastenden, und unbequemen Vorgelege und Heizkamine,
größtentheils überflüssig geworden.

Die Umfassungsmauern eines weiten Rohres so-
wohlals eines engen, werden in den Gebäuden nie stär-
ker gemacht, als einen halben Stein stark.

Es kann zwar einzelne Fälle geben, wo sie viel stärker ange-
legt werden müssen, und ein solcher Fall tritt ein, wenn sie als ein-
zelne Röhren sehr hoch frei stehen.

Bei den Schornsteinen der Dampfmaschinen z. B. ist es wegen
des die Luft verpestenden Steinkohlendampfes, besonders in Fabrik-
städten wo viele dergleichen Schornsteine erforderlich sind, nothwendig,
die Schornsteine 100 bis 120 Fuß hoch und ganz freistehend aufzu-
führen. Es werden demnach förmliche Thürme, welche auch verhält-
nißmäßig starke Mauern haben müssen.

Jn gewöhnlichen Gebäuden werden die weiten Röhren auch
dann, wenn sie einzeln im Dachraume heraufkommen, nicht im
Mauerwerk verstärkt, da sie vermöge ihrer größeren Grundfläche
Standfähigkeit genug besitzen. Enge Röhren dagegen, wenn sie ein-
zeln
in den Dachraum hinein reichen, werden, wenn sie über 15 Fuß
hoch frei stehen, auf 2 ihrer Seiten einen halben Stein stark, auf
den andern beiden Seiten aber einen ganzen Stein stark gemacht,
weil sie bei größerer Höhe und ganz freiem Stande sonst leicht um-
fallen könnten.

Jede Schornsteinröhre, weit oder eng, muß von Grund auf
fundamentirt sein, damit sie wenn das Haus abbrennt, nicht ein-
stürze.
Es dürfen deshalb gesetzlich keine Schornsteine auf Bal-
ken stehen, oder auf Holz aufliegen,
oder an das Holz
der Gebälke oder des Dachstuhles angelehnt werden.

Jm Gegentheil muß die äußere Fläche jeder Schornsteinröhre
mindestens 3 Zoll von jedem Holze entfernt sein. Die Schornsteine,
so wie alle Feuerungsanlagen werden besser in Lehm als in Kalk

offenen Feuers nicht gehörig ab. Die engen Röhren wendet man
ſtets dann an, wenn das Feuer in einem geſchloſſenen Rau-
me
brennt, wie bei Stubenöfen, bei den ſogenannten verdeckten oder
geſchloſſenen Küchenherden, und bei all den unzähligen techniſchen
Feuerungsanlagen, der Brau-, Brenn-, Siede- und Dampfapparate.

Durch die Einführung der engen Röhren iſt eine große Erſpa-
rung an Baumaterial, an Raum und an Brennmaterial herbeige-
führt worden; auch wird durch ihre Anwendung das Einrauchen be-
deutend mehr vermieden und eben ſo ſind durch ſie die vielen koſtſpie-
ligen, ſchwer laſtenden, und unbequemen Vorgelege und Heizkamine,
größtentheils überflüſſig geworden.

Die Umfaſſungsmauern eines weiten Rohres ſo-
wohlals eines engen, werden in den Gebäuden nie ſtär-
ker gemacht, als einen halben Stein ſtark.

Es kann zwar einzelne Fälle geben, wo ſie viel ſtärker ange-
legt werden müſſen, und ein ſolcher Fall tritt ein, wenn ſie als ein-
zelne Röhren ſehr hoch frei ſtehen.

Bei den Schornſteinen der Dampfmaſchinen z. B. iſt es wegen
des die Luft verpeſtenden Steinkohlendampfes, beſonders in Fabrik-
ſtädten wo viele dergleichen Schornſteine erforderlich ſind, nothwendig,
die Schornſteine 100 bis 120 Fuß hoch und ganz freiſtehend aufzu-
führen. Es werden demnach förmliche Thürme, welche auch verhält-
nißmäßig ſtarke Mauern haben müſſen.

Jn gewöhnlichen Gebäuden werden die weiten Röhren auch
dann, wenn ſie einzeln im Dachraume heraufkommen, nicht im
Mauerwerk verſtärkt, da ſie vermöge ihrer größeren Grundfläche
Standfähigkeit genug beſitzen. Enge Röhren dagegen, wenn ſie ein-
zeln
in den Dachraum hinein reichen, werden, wenn ſie über 15 Fuß
hoch frei ſtehen, auf 2 ihrer Seiten einen halben Stein ſtark, auf
den andern beiden Seiten aber einen ganzen Stein ſtark gemacht,
weil ſie bei größerer Höhe und ganz freiem Stande ſonſt leicht um-
fallen könnten.

Jede Schornſteinröhre, weit oder eng, muß von Grund auf
fundamentirt ſein, damit ſie wenn das Haus abbrennt, nicht ein-
ſtürze.
Es dürfen deshalb geſetzlich keine Schornſteine auf Bal-
ken ſtehen, oder auf Holz aufliegen,
oder an das Holz
der Gebälke oder des Dachſtuhles angelehnt werden.

Jm Gegentheil muß die äußere Fläche jeder Schornſteinröhre
mindeſtens 3 Zoll von jedem Holze entfernt ſein. Die Schornſteine,
ſo wie alle Feuerungsanlagen werden beſſer in Lehm als in Kalk

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[260/0270] offenen Feuers nicht gehörig ab. Die engen Röhren wendet man ſtets dann an, wenn das Feuer in einem geſchloſſenen Rau- me brennt, wie bei Stubenöfen, bei den ſogenannten verdeckten oder geſchloſſenen Küchenherden, und bei all den unzähligen techniſchen Feuerungsanlagen, der Brau-, Brenn-, Siede- und Dampfapparate. Durch die Einführung der engen Röhren iſt eine große Erſpa- rung an Baumaterial, an Raum und an Brennmaterial herbeige- führt worden; auch wird durch ihre Anwendung das Einrauchen be- deutend mehr vermieden und eben ſo ſind durch ſie die vielen koſtſpie- ligen, ſchwer laſtenden, und unbequemen Vorgelege und Heizkamine, größtentheils überflüſſig geworden. Die Umfaſſungsmauern eines weiten Rohres ſo- wohlals eines engen, werden in den Gebäuden nie ſtär- ker gemacht, als einen halben Stein ſtark. Es kann zwar einzelne Fälle geben, wo ſie viel ſtärker ange- legt werden müſſen, und ein ſolcher Fall tritt ein, wenn ſie als ein- zelne Röhren ſehr hoch frei ſtehen. Bei den Schornſteinen der Dampfmaſchinen z. B. iſt es wegen des die Luft verpeſtenden Steinkohlendampfes, beſonders in Fabrik- ſtädten wo viele dergleichen Schornſteine erforderlich ſind, nothwendig, die Schornſteine 100 bis 120 Fuß hoch und ganz freiſtehend aufzu- führen. Es werden demnach förmliche Thürme, welche auch verhält- nißmäßig ſtarke Mauern haben müſſen. Jn gewöhnlichen Gebäuden werden die weiten Röhren auch dann, wenn ſie einzeln im Dachraume heraufkommen, nicht im Mauerwerk verſtärkt, da ſie vermöge ihrer größeren Grundfläche Standfähigkeit genug beſitzen. Enge Röhren dagegen, wenn ſie ein- zeln in den Dachraum hinein reichen, werden, wenn ſie über 15 Fuß hoch frei ſtehen, auf 2 ihrer Seiten einen halben Stein ſtark, auf den andern beiden Seiten aber einen ganzen Stein ſtark gemacht, weil ſie bei größerer Höhe und ganz freiem Stande ſonſt leicht um- fallen könnten. Jede Schornſteinröhre, weit oder eng, muß von Grund auf fundamentirt ſein, damit ſie wenn das Haus abbrennt, nicht ein- ſtürze. Es dürfen deshalb geſetzlich keine Schornſteine auf Bal- ken ſtehen, oder auf Holz aufliegen, oder an das Holz der Gebälke oder des Dachſtuhles angelehnt werden. Jm Gegentheil muß die äußere Fläche jeder Schornſteinröhre mindeſtens 3 Zoll von jedem Holze entfernt ſein. Die Schornſteine, ſo wie alle Feuerungsanlagen werden beſſer in Lehm als in Kalk

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/270>, abgerufen am 23.04.2024.