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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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als möglich aufgestellt werden, damit so wenig Zwischenräume entste-
hen als es nur irgend angeht, da aber begreiflicher Weise die Zwi-
schenräume mit bezahlt werden müssen, so muß man doppelt acht ha-
ben, daß man in dieser Hinsicht von den Verkäufern nicht betrogen
werde.

Es ist aber wegen unregelmäßiger Form der Bruchsteine (be-
sonders bei der runden Form ungesprengter Feldsteine) nicht möglich
ohne alle Zwischenräume aufzusetzen; deshalb befolgt man allgemein
folgendes Verfahren, um niemand bei dem Kaufe zu übervorthei-
len. Es wird nämlich an dem Maaße der Länge, Breite und Höhe
eines jeden aufgesetzten Steinhaufens Ein Zoll zugesetzt, aber bei der
Messung nicht mitgerechnet. Z. B. es wäre ein Steinhaufen 12'
lang, 12' breit, 1' hoch, so würde man ihn 12' 2" lang, 12' 2"
breit und 1' 2" hoch setzen müssen, um für eine Schachtruthe vol-
les Kaufmaaß zu gelten.

Es ist leicht einzusehen, daß wenn man die Steinhaufen sehr
lang und sehr hoch setzt, der Ueberschuß von zwei Zoll Maaß nach
jeder Ausdehnung hin so unbedeutend werden muß, daß er als fast
gar nicht vorhanden betrachtet werden kann. Deshalb pflegt man die
Steinhaufen gewöhnlich nur 2 höchstens 3 Ruthen lang, 1 höch-
stens 2 Ruthen breit und 2 Fuß hoch zu setzen, und hierbei noch
den Ueberschuß von einem Zoll nach jeder Ausdehnung hin, hinzu-
zufügen. Zu einer Schachtruhe Mauerwerk rechnet man 11/4 Schacht-
ruthe Bausteine. Auf gepflastertem Wege fährt man mit 2 Pferden
1/3 Schachtruthe Steine, auf Chausseen eben so viel, auf ungepflaster-
ten Wegen aber und auf nicht chaussirten nur 1/4 Schachtruthe. Ein
Cubikfuß Granit wiegt etwa 180--200 Pfd. Preuß.

Bei kleinen, ganz runden Steinen, wie die gewöhnlichen Pfla-
stersteine sind, läßt sich kein rechtwinkliger Haufen aufsetzen, weil sie
aus einander rollen würden, man setzt sie deshalb nach oben hin
schmäler als nach unten und auch etwa 2 Fuß hoch auf. Eben so
giebt man dabei das Uebermaaß nach jeder Ausdehnung hin von Ei-
nem Zoll zu. Wäre demnach ein solcher Haufen unten 12' lang 12'
breit (ohne Uebermaaß) oben 10' lang 10' breit, und im Ganzen 2'
hoch, so würde die durchschnittliche Länge 12+10/2=11 Fuß, die
Breite auch 11 Fuß und die Höhe = 2' Fuß sein, und es stünde
für den cubischen Jnhalt des Haufens 11x11x2=242 Cubikfuß
ohne Uebermaaß.

Der Verkauf der Kalksteine geschieht an manchen Orten (wie

als möglich aufgeſtellt werden, damit ſo wenig Zwiſchenräume entſte-
hen als es nur irgend angeht, da aber begreiflicher Weiſe die Zwi-
ſchenräume mit bezahlt werden müſſen, ſo muß man doppelt acht ha-
ben, daß man in dieſer Hinſicht von den Verkäufern nicht betrogen
werde.

Es iſt aber wegen unregelmäßiger Form der Bruchſteine (be-
ſonders bei der runden Form ungeſprengter Feldſteine) nicht möglich
ohne alle Zwiſchenräume aufzuſetzen; deshalb befolgt man allgemein
folgendes Verfahren, um niemand bei dem Kaufe zu übervorthei-
len. Es wird nämlich an dem Maaße der Länge, Breite und Höhe
eines jeden aufgeſetzten Steinhaufens Ein Zoll zugeſetzt, aber bei der
Meſſung nicht mitgerechnet. Z. B. es wäre ein Steinhaufen 12′
lang, 12′ breit, 1′ hoch, ſo würde man ihn 12′ 2″ lang, 12′ 2″
breit und 1′ 2″ hoch ſetzen müſſen, um für eine Schachtruthe vol-
les Kaufmaaß zu gelten.

Es iſt leicht einzuſehen, daß wenn man die Steinhaufen ſehr
lang und ſehr hoch ſetzt, der Ueberſchuß von zwei Zoll Maaß nach
jeder Ausdehnung hin ſo unbedeutend werden muß, daß er als faſt
gar nicht vorhanden betrachtet werden kann. Deshalb pflegt man die
Steinhaufen gewöhnlich nur 2 höchſtens 3 Ruthen lang, 1 höch-
ſtens 2 Ruthen breit und 2 Fuß hoch zu ſetzen, und hierbei noch
den Ueberſchuß von einem Zoll nach jeder Ausdehnung hin, hinzu-
zufügen. Zu einer Schachtruhe Mauerwerk rechnet man 1¼ Schacht-
ruthe Bauſteine. Auf gepflaſtertem Wege fährt man mit 2 Pferden
⅓ Schachtruthe Steine, auf Chauſſeen eben ſo viel, auf ungepflaſter-
ten Wegen aber und auf nicht chauſſirten nur ¼ Schachtruthe. Ein
Cubikfuß Granit wiegt etwa 180—200 Pfd. Preuß.

Bei kleinen, ganz runden Steinen, wie die gewöhnlichen Pfla-
ſterſteine ſind, läßt ſich kein rechtwinkliger Haufen aufſetzen, weil ſie
aus einander rollen würden, man ſetzt ſie deshalb nach oben hin
ſchmäler als nach unten und auch etwa 2 Fuß hoch auf. Eben ſo
giebt man dabei das Uebermaaß nach jeder Ausdehnung hin von Ei-
nem Zoll zu. Wäre demnach ein ſolcher Haufen unten 12′ lang 12′
breit (ohne Uebermaaß) oben 10′ lang 10′ breit, und im Ganzen 2′
hoch, ſo würde die durchſchnittliche Länge 12+10/2=11 Fuß, die
Breite auch 11 Fuß und die Höhe = 2′ Fuß ſein, und es ſtünde
für den cubiſchen Jnhalt des Haufens 11×11×2=242 Cubikfuß
ohne Uebermaaß.

Der Verkauf der Kalkſteine geſchieht an manchen Orten (wie

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[12/0022] als möglich aufgeſtellt werden, damit ſo wenig Zwiſchenräume entſte- hen als es nur irgend angeht, da aber begreiflicher Weiſe die Zwi- ſchenräume mit bezahlt werden müſſen, ſo muß man doppelt acht ha- ben, daß man in dieſer Hinſicht von den Verkäufern nicht betrogen werde. Es iſt aber wegen unregelmäßiger Form der Bruchſteine (be- ſonders bei der runden Form ungeſprengter Feldſteine) nicht möglich ohne alle Zwiſchenräume aufzuſetzen; deshalb befolgt man allgemein folgendes Verfahren, um niemand bei dem Kaufe zu übervorthei- len. Es wird nämlich an dem Maaße der Länge, Breite und Höhe eines jeden aufgeſetzten Steinhaufens Ein Zoll zugeſetzt, aber bei der Meſſung nicht mitgerechnet. Z. B. es wäre ein Steinhaufen 12′ lang, 12′ breit, 1′ hoch, ſo würde man ihn 12′ 2″ lang, 12′ 2″ breit und 1′ 2″ hoch ſetzen müſſen, um für eine Schachtruthe vol- les Kaufmaaß zu gelten. Es iſt leicht einzuſehen, daß wenn man die Steinhaufen ſehr lang und ſehr hoch ſetzt, der Ueberſchuß von zwei Zoll Maaß nach jeder Ausdehnung hin ſo unbedeutend werden muß, daß er als faſt gar nicht vorhanden betrachtet werden kann. Deshalb pflegt man die Steinhaufen gewöhnlich nur 2 höchſtens 3 Ruthen lang, 1 höch- ſtens 2 Ruthen breit und 2 Fuß hoch zu ſetzen, und hierbei noch den Ueberſchuß von einem Zoll nach jeder Ausdehnung hin, hinzu- zufügen. Zu einer Schachtruhe Mauerwerk rechnet man 1¼ Schacht- ruthe Bauſteine. Auf gepflaſtertem Wege fährt man mit 2 Pferden ⅓ Schachtruthe Steine, auf Chauſſeen eben ſo viel, auf ungepflaſter- ten Wegen aber und auf nicht chauſſirten nur ¼ Schachtruthe. Ein Cubikfuß Granit wiegt etwa 180—200 Pfd. Preuß. Bei kleinen, ganz runden Steinen, wie die gewöhnlichen Pfla- ſterſteine ſind, läßt ſich kein rechtwinkliger Haufen aufſetzen, weil ſie aus einander rollen würden, man ſetzt ſie deshalb nach oben hin ſchmäler als nach unten und auch etwa 2 Fuß hoch auf. Eben ſo giebt man dabei das Uebermaaß nach jeder Ausdehnung hin von Ei- nem Zoll zu. Wäre demnach ein ſolcher Haufen unten 12′ lang 12′ breit (ohne Uebermaaß) oben 10′ lang 10′ breit, und im Ganzen 2′ hoch, ſo würde die durchſchnittliche Länge 12+10/2=11 Fuß, die Breite auch 11 Fuß und die Höhe = 2′ Fuß ſein, und es ſtünde für den cubiſchen Jnhalt des Haufens 11×11×2=242 Cubikfuß ohne Uebermaaß. Der Verkauf der Kalkſteine geſchieht an manchen Orten (wie

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/22>, abgerufen am 19.04.2024.