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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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bälk etc. durchgeschlagen, und man irrt sich also sehr, wenn man in ei-
nem mit gewöhnlichen Kappen geschlossenen Kellerraume einen feuer-
sicheren Ort zu haben vermeint. Nichtsdestoweniger sind in der letz-
ten Zeit die Kappengewölbe deshalb fast immer den festeren Tonnen-
gewölben vorgezogen worden, weil die Kappen leichter sind, folglich
weniger Material erfordern, weil sie wohlfeiler sind, weil sie den in-
nern Raum weniger beengen und die Kellermauern senkrecht zur Be-
nutzung bis zum größten Theile ihrer Höhe verbleiben. Tafel IV.
Fig. 89. stellt den Grundriß eines solchen Gewölbes mit zwei
Kappen vor. Fig. 90. zeigt den Durchschnitt nach der Linie CD.
des Grundrisses. Fig. 94. die Hälfte des Durchschnittes nach der
Linie EF. des Grundrisses durch die Mitte der Kappe. Fig. 92. den
Durchschnitt nach der Linie AB. des Grundrisses quer durch Kappen
und Gurten.

Soll ein länglich viereckiger Raum mit einem Kappengewölbe
bedeckt werden, so muß man gleichlaufende 7 -- 9 Fuß von einander
abstehende Gurten aufführen, welche bei einer Stärke von 11/2 bis
2 Stein die Hälfte, den dritten, wenigstens den vierten Theil ihrer
lichten Weite zur Höhe bekommen.

Diese Gurten dienen als Widerlager der quer dazwischen gewölb-
ten Kappen, welche 1/2 Stein stark eingewölbt werden.

Es ist einleuchtend, daß diese Kappen um so fester werden, je
mehr sie Steigung haben (je höher der Bogen ist den sie bilden),
man nimmt aber zu dieser Steigung nie mehr als 1/6 der lichten
Kappenbreite und nie weniger als der lichten Kappenbreite,
gewöhnlich aber 1/8 derselben zur Höhe der Kappe.

Sobald die Fundamentmauern bis zur Höhe des Kellerfußbo-
dens aufgeführt und wagerecht abgeglichen sind, so werden zunächst
die Kellerfenster DF. so wie die Kellerthüren darauf angegeben. Hier-
auf legt man die Kellermauern und die Gurtbogenpfeiler aa. (Fig.
89 und 90) an, welche letztere 2 Stein breit und 21/2 Stein vor
der Mauerfläche vorspringend, gezeichnet sind; und dann werden die
Kellerwände bis etwa 6 Zoll über die lichte Höhe der Gurtbogen
aufgemauert.

Jst die Breite des Kellers unter 16 Fuß und sind die Funda-
mente stark genug, einem bedeutenden Seitenschube zu widerstehen, so
können die Gurtbogenpfeiler allenfalls wegbleiben, und dafür kann
man die Gurtbogen aus der Mauer selbst entspringen lassen. Dies
wird z. B. der Fall sein können, wenn die Kellermauern mindestens
so stark sind, als der vierte Theil der lichten Gurtbogenweite. Wenn

bälk ꝛc. durchgeſchlagen, und man irrt ſich alſo ſehr, wenn man in ei-
nem mit gewöhnlichen Kappen geſchloſſenen Kellerraume einen feuer-
ſicheren Ort zu haben vermeint. Nichtsdeſtoweniger ſind in der letz-
ten Zeit die Kappengewölbe deshalb faſt immer den feſteren Tonnen-
gewölben vorgezogen worden, weil die Kappen leichter ſind, folglich
weniger Material erfordern, weil ſie wohlfeiler ſind, weil ſie den in-
nern Raum weniger beengen und die Kellermauern ſenkrecht zur Be-
nutzung bis zum größten Theile ihrer Höhe verbleiben. Tafel IV.
Fig. 89. ſtellt den Grundriß eines ſolchen Gewölbes mit zwei
Kappen vor. Fig. 90. zeigt den Durchſchnitt nach der Linie CD.
des Grundriſſes. Fig. 94. die Hälfte des Durchſchnittes nach der
Linie EF. des Grundriſſes durch die Mitte der Kappe. Fig. 92. den
Durchſchnitt nach der Linie AB. des Grundriſſes quer durch Kappen
und Gurten.

Soll ein länglich viereckiger Raum mit einem Kappengewölbe
bedeckt werden, ſo muß man gleichlaufende 7 — 9 Fuß von einander
abſtehende Gurten aufführen, welche bei einer Stärke von 1½ bis
2 Stein die Hälfte, den dritten, wenigſtens den vierten Theil ihrer
lichten Weite zur Höhe bekommen.

Dieſe Gurten dienen als Widerlager der quer dazwiſchen gewölb-
ten Kappen, welche ½ Stein ſtark eingewölbt werden.

Es iſt einleuchtend, daß dieſe Kappen um ſo feſter werden, je
mehr ſie Steigung haben (je höher der Bogen iſt den ſie bilden),
man nimmt aber zu dieſer Steigung nie mehr als ⅙ der lichten
Kappenbreite und nie weniger als der lichten Kappenbreite,
gewöhnlich aber ⅛ derſelben zur Höhe der Kappe.

Sobald die Fundamentmauern bis zur Höhe des Kellerfußbo-
dens aufgeführt und wagerecht abgeglichen ſind, ſo werden zunächſt
die Kellerfenſter DF. ſo wie die Kellerthüren darauf angegeben. Hier-
auf legt man die Kellermauern und die Gurtbogenpfeiler aa. (Fig.
89 und 90) an, welche letztere 2 Stein breit und 2½ Stein vor
der Mauerfläche vorſpringend, gezeichnet ſind; und dann werden die
Kellerwände bis etwa 6 Zoll über die lichte Höhe der Gurtbogen
aufgemauert.

Jſt die Breite des Kellers unter 16 Fuß und ſind die Funda-
mente ſtark genug, einem bedeutenden Seitenſchube zu widerſtehen, ſo
können die Gurtbogenpfeiler allenfalls wegbleiben, und dafür kann
man die Gurtbogen aus der Mauer ſelbſt entſpringen laſſen. Dies
wird z. B. der Fall ſein können, wenn die Kellermauern mindeſtens
ſo ſtark ſind, als der vierte Theil der lichten Gurtbogenweite. Wenn

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[192/0202] bälk ꝛc. durchgeſchlagen, und man irrt ſich alſo ſehr, wenn man in ei- nem mit gewöhnlichen Kappen geſchloſſenen Kellerraume einen feuer- ſicheren Ort zu haben vermeint. Nichtsdeſtoweniger ſind in der letz- ten Zeit die Kappengewölbe deshalb faſt immer den feſteren Tonnen- gewölben vorgezogen worden, weil die Kappen leichter ſind, folglich weniger Material erfordern, weil ſie wohlfeiler ſind, weil ſie den in- nern Raum weniger beengen und die Kellermauern ſenkrecht zur Be- nutzung bis zum größten Theile ihrer Höhe verbleiben. Tafel IV. Fig. 89. ſtellt den Grundriß eines ſolchen Gewölbes mit zwei Kappen vor. Fig. 90. zeigt den Durchſchnitt nach der Linie CD. des Grundriſſes. Fig. 94. die Hälfte des Durchſchnittes nach der Linie EF. des Grundriſſes durch die Mitte der Kappe. Fig. 92. den Durchſchnitt nach der Linie AB. des Grundriſſes quer durch Kappen und Gurten. Soll ein länglich viereckiger Raum mit einem Kappengewölbe bedeckt werden, ſo muß man gleichlaufende 7 — 9 Fuß von einander abſtehende Gurten aufführen, welche bei einer Stärke von 1½ bis 2 Stein die Hälfte, den dritten, wenigſtens den vierten Theil ihrer lichten Weite zur Höhe bekommen. Dieſe Gurten dienen als Widerlager der quer dazwiſchen gewölb- ten Kappen, welche ½ Stein ſtark eingewölbt werden. Es iſt einleuchtend, daß dieſe Kappen um ſo feſter werden, je mehr ſie Steigung haben (je höher der Bogen iſt den ſie bilden), man nimmt aber zu dieſer Steigung nie mehr als ⅙ der lichten Kappenbreite und nie weniger als [FORMEL] der lichten Kappenbreite, gewöhnlich aber ⅛ derſelben zur Höhe der Kappe. Sobald die Fundamentmauern bis zur Höhe des Kellerfußbo- dens aufgeführt und wagerecht abgeglichen ſind, ſo werden zunächſt die Kellerfenſter DF. ſo wie die Kellerthüren darauf angegeben. Hier- auf legt man die Kellermauern und die Gurtbogenpfeiler aa. (Fig. 89 und 90) an, welche letztere 2 Stein breit und 2½ Stein vor der Mauerfläche vorſpringend, gezeichnet ſind; und dann werden die Kellerwände bis etwa 6 Zoll über die lichte Höhe der Gurtbogen aufgemauert. Jſt die Breite des Kellers unter 16 Fuß und ſind die Funda- mente ſtark genug, einem bedeutenden Seitenſchube zu widerſtehen, ſo können die Gurtbogenpfeiler allenfalls wegbleiben, und dafür kann man die Gurtbogen aus der Mauer ſelbſt entſpringen laſſen. Dies wird z. B. der Fall ſein können, wenn die Kellermauern mindeſtens ſo ſtark ſind, als der vierte Theil der lichten Gurtbogenweite. Wenn

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/202>, abgerufen am 28.03.2024.