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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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und 95. mit S. bezeichnet sind, und circa 4 Fuß von einander entfernt
liegen, einen Stein stark und eben so breit angenommen.

Erfordern die Umstände eine Verstärkung des Gewölbes, so
werden in demselben Maaße auch die Gurtbogen stärker gemacht, so
daß sie jederzeit wenigstens 1/2 Stein stärker sind, als das Gewölbe
selbst. Diese Verstärkungsgurten dürfen übrigens nur an der oberen
Fläche vortreten, wo hingegen an der untern (inneren) Gewölbefläche
nirgends ein Gurt zu sehen ist. Der im Grundriß Fig. 95. mit
vv. bezeichnete Gurt dient dazu, dem Kreuze oo. mehr Spannung
zu geben.

Endlich müssen die Gewölbeschenkel (wo das Gewölbe sich ge-
gen die Mauern neigt) wenigstens 2/3 der ganzen Höhe des Gewöl-
bes nach hintermauert werden, wie dies in Fig. 98. dem Durchschnitte
bei w. w. angegeben ist.

Aus den in den Grundriß eingezeichneten Lagen der einzelnen
Steinschichten ersieht man zugleich die anderweitige Anordnung des
Gewölbes, sowohl bei dem Hauptgewölbe, als bei den Kappen und
Gurten. Bei ww. im Grundriß sieht man auch die Lage der Steine
für die Hintermauerungen.

Jedes Tonnengewölbe bedarf eines vollständigen Lehrgerüstes,
und die einzuwölbenden Kappen bekommen kleinere Lehrgerüste, welche
auf das Hauptlehrgerüst aufgesetzt werden.

Sind die einzuwölbenden Kappen wie bei n. und l. durch Bo-
genkränze begränzt, so werden sie erst nach Vollendung des Hauptge-
wölbes der Gurten und Kränze eingewölbt, Haben die Kappen aber
wie bei m. keinen Kranz als Schluß, so wölbt man sie gleich mit
dem Hauptgewölbe zusammen ein.

§. 43. Das Kappengewölbe.

Denkt man sich zwischen zwei parallel mit einander lau-
fenden Mauern oder Gurten einen Raum, welcher ein längliches
Viereck bildet, eingeschlossen, und diesen Raum nach einem Kreisbo-
genstücke überwölbt, so entsteht das Kappengewölbe. Die Bogen-
linie desselben bildet einen sogenannten Stichbogen. Wir haben frü-
her erwähnt, daß ein flacher Bogen an sich weniger Festigkeit habe,
als ein steilerer. Es folgt schon hieraus, daß ein Kappengewölbe,
welches mit einem Tonnengewölbe gleiche Stärke hätte, dem ungeach-
tet ungleich schwächer sein müßte, als letzteres. Dies ist auch wirklich
der Fall. Ein Kappengewölbe ist bei der gewöhnlichen Stärke von
1/2 Stein nie feuersicher, es wird von herunterstürzendem Ge-

und 95. mit S. bezeichnet ſind, und circa 4 Fuß von einander entfernt
liegen, einen Stein ſtark und eben ſo breit angenommen.

Erfordern die Umſtände eine Verſtärkung des Gewölbes, ſo
werden in demſelben Maaße auch die Gurtbogen ſtärker gemacht, ſo
daß ſie jederzeit wenigſtens ½ Stein ſtärker ſind, als das Gewölbe
ſelbſt. Dieſe Verſtärkungsgurten dürfen übrigens nur an der oberen
Fläche vortreten, wo hingegen an der untern (inneren) Gewölbefläche
nirgends ein Gurt zu ſehen iſt. Der im Grundriß Fig. 95. mit
vv. bezeichnete Gurt dient dazu, dem Kreuze oo. mehr Spannung
zu geben.

Endlich müſſen die Gewölbeſchenkel (wo das Gewölbe ſich ge-
gen die Mauern neigt) wenigſtens ⅔ der ganzen Höhe des Gewöl-
bes nach hintermauert werden, wie dies in Fig. 98. dem Durchſchnitte
bei w. w. angegeben iſt.

Aus den in den Grundriß eingezeichneten Lagen der einzelnen
Steinſchichten erſieht man zugleich die anderweitige Anordnung des
Gewölbes, ſowohl bei dem Hauptgewölbe, als bei den Kappen und
Gurten. Bei ww. im Grundriß ſieht man auch die Lage der Steine
für die Hintermauerungen.

Jedes Tonnengewölbe bedarf eines vollſtändigen Lehrgerüſtes,
und die einzuwölbenden Kappen bekommen kleinere Lehrgerüſte, welche
auf das Hauptlehrgerüſt aufgeſetzt werden.

Sind die einzuwölbenden Kappen wie bei n. und l. durch Bo-
genkränze begränzt, ſo werden ſie erſt nach Vollendung des Hauptge-
wölbes der Gurten und Kränze eingewölbt, Haben die Kappen aber
wie bei m. keinen Kranz als Schluß, ſo wölbt man ſie gleich mit
dem Hauptgewölbe zuſammen ein.

§. 43. Das Kappengewölbe.

Denkt man ſich zwiſchen zwei parallel mit einander lau-
fenden Mauern oder Gurten einen Raum, welcher ein längliches
Viereck bildet, eingeſchloſſen, und dieſen Raum nach einem Kreisbo-
genſtücke überwölbt, ſo entſteht das Kappengewölbe. Die Bogen-
linie deſſelben bildet einen ſogenannten Stichbogen. Wir haben frü-
her erwähnt, daß ein flacher Bogen an ſich weniger Feſtigkeit habe,
als ein ſteilerer. Es folgt ſchon hieraus, daß ein Kappengewölbe,
welches mit einem Tonnengewölbe gleiche Stärke hätte, dem ungeach-
tet ungleich ſchwächer ſein müßte, als letzteres. Dies iſt auch wirklich
der Fall. Ein Kappengewölbe iſt bei der gewöhnlichen Stärke von
½ Stein nie feuerſicher, es wird von herunterſtürzendem Ge-

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[191/0201] und 95. mit S. bezeichnet ſind, und circa 4 Fuß von einander entfernt liegen, einen Stein ſtark und eben ſo breit angenommen. Erfordern die Umſtände eine Verſtärkung des Gewölbes, ſo werden in demſelben Maaße auch die Gurtbogen ſtärker gemacht, ſo daß ſie jederzeit wenigſtens ½ Stein ſtärker ſind, als das Gewölbe ſelbſt. Dieſe Verſtärkungsgurten dürfen übrigens nur an der oberen Fläche vortreten, wo hingegen an der untern (inneren) Gewölbefläche nirgends ein Gurt zu ſehen iſt. Der im Grundriß Fig. 95. mit vv. bezeichnete Gurt dient dazu, dem Kreuze oo. mehr Spannung zu geben. Endlich müſſen die Gewölbeſchenkel (wo das Gewölbe ſich ge- gen die Mauern neigt) wenigſtens ⅔ der ganzen Höhe des Gewöl- bes nach hintermauert werden, wie dies in Fig. 98. dem Durchſchnitte bei w. w. angegeben iſt. Aus den in den Grundriß eingezeichneten Lagen der einzelnen Steinſchichten erſieht man zugleich die anderweitige Anordnung des Gewölbes, ſowohl bei dem Hauptgewölbe, als bei den Kappen und Gurten. Bei ww. im Grundriß ſieht man auch die Lage der Steine für die Hintermauerungen. Jedes Tonnengewölbe bedarf eines vollſtändigen Lehrgerüſtes, und die einzuwölbenden Kappen bekommen kleinere Lehrgerüſte, welche auf das Hauptlehrgerüſt aufgeſetzt werden. Sind die einzuwölbenden Kappen wie bei n. und l. durch Bo- genkränze begränzt, ſo werden ſie erſt nach Vollendung des Hauptge- wölbes der Gurten und Kränze eingewölbt, Haben die Kappen aber wie bei m. keinen Kranz als Schluß, ſo wölbt man ſie gleich mit dem Hauptgewölbe zuſammen ein. §. 43. Das Kappengewölbe. Denkt man ſich zwiſchen zwei parallel mit einander lau- fenden Mauern oder Gurten einen Raum, welcher ein längliches Viereck bildet, eingeſchloſſen, und dieſen Raum nach einem Kreisbo- genſtücke überwölbt, ſo entſteht das Kappengewölbe. Die Bogen- linie deſſelben bildet einen ſogenannten Stichbogen. Wir haben frü- her erwähnt, daß ein flacher Bogen an ſich weniger Feſtigkeit habe, als ein ſteilerer. Es folgt ſchon hieraus, daß ein Kappengewölbe, welches mit einem Tonnengewölbe gleiche Stärke hätte, dem ungeach- tet ungleich ſchwächer ſein müßte, als letzteres. Dies iſt auch wirklich der Fall. Ein Kappengewölbe iſt bei der gewöhnlichen Stärke von ½ Stein nie feuerſicher, es wird von herunterſtürzendem Ge-

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/201>, abgerufen am 29.03.2024.