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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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haft wäre, wenn sie für bestimmte, oder doch größtentheils sich gleich-
bleibende Fugenschnitte eingerichtet würden.

Die Gurtbogen einer Unterkellerung oder eines gewölbten Stock-
werks werden wegen besseren Zusammenhanges des Mauerwerks gleich
mit den übrigen Mauern aufgeführt und überwölbt. Die Gewölbe
selbst aber muß man nie eher einwölben, bevor das Dach nicht wenig-
stens eingehängt ist, damit die Gewölbe nicht durchweichen, sich senken,
drücken oder einstürzen.

§. 41. Von den Gerüsten und Bogenstellungen der Gewölbe
im Allgemeinen.

Das Besondere hiervon wird bei den am meisten üblichen Ge-
wölben weiter unten abgehandelt werden.

Wenn man einen gewölbten Bogen (Gurtbogen) anfertigen
will, so muß man zuvörderst ein hölzernes Untergerüst (Lehrgerüst)
aufstellen, welches die einzelnen Gewölbesteine so lange unterstützt, bis
der Schlußstein des Gewölbes eingelegt ist; denn bevor dieser nicht liegt,
haben die einzelnen Gewölbesteine unter sich keine Spannung und
keine Festigkeit, auch würden sie ohne Vorhandensein des Lehrgerüstes
herabstürzen.

Zu jedem Lehrgerüst bedarf man mindestens zweier Lehrbogen,
welche auf ihrer oberen Fläche (je nach der Stärke des aufzulegenden
Gurtes) querüber mit Brettstückchen, Lattenstücken, oder Halbholz-
stücken belegt werden, um die aufzulegenden Gewölbesteine zu unterstützen.

Eine Hauptbedingung der Lehrbogen ist, daß sie vollkommen
fest und senkrecht stehen, daß sie selbst immer hinlänglich stark gefertigt
werden, um der darauf ruhenden Last des Bogens hinlänglichen Widerstand
zu leisten, und daß sie auch vor Schwankungen nach den Seiten hin
gesichert werden, welches letztere man durch quer angenagelte Hölzer
(besonders oberhalb) bewirkt. Die Anfertigung von dergleichen Lehr-
bogen ist je nach der Stärke und Größe des Gewölbes verschieden.

Jn den gewöhnlichsten Fällen, bei kleinen leichten Bogen, ver-
fertigt man sie aus einfachen Schalbrettern, welche nach der jedesma-
ligen Bogenlinie vorgeschnitten werden.

Bei höheren Bogen, wo ein Brettstück nicht die ganze Bogen-
höhe erreicht, stellt man so viele Bretter senkrecht auf einander, bis
die erforderliche Höhe erzielt ist, nagelt zur Festhaltung der Brett-
stücken der Höhe nach Latten quer über die wagerechten Fugen der
Bretter und schneidet oberhalb die erforderliche Bogenlinie aus.

Wachsen die Entfernungen und werden die Gewölbebogen

haft wäre, wenn ſie für beſtimmte, oder doch größtentheils ſich gleich-
bleibende Fugenſchnitte eingerichtet würden.

Die Gurtbogen einer Unterkellerung oder eines gewölbten Stock-
werks werden wegen beſſeren Zuſammenhanges des Mauerwerks gleich
mit den übrigen Mauern aufgeführt und überwölbt. Die Gewölbe
ſelbſt aber muß man nie eher einwölben, bevor das Dach nicht wenig-
ſtens eingehängt iſt, damit die Gewölbe nicht durchweichen, ſich ſenken,
drücken oder einſtürzen.

§. 41. Von den Gerüſten und Bogenſtellungen der Gewölbe
im Allgemeinen.

Das Beſondere hiervon wird bei den am meiſten üblichen Ge-
wölben weiter unten abgehandelt werden.

Wenn man einen gewölbten Bogen (Gurtbogen) anfertigen
will, ſo muß man zuvörderſt ein hölzernes Untergerüſt (Lehrgerüſt)
aufſtellen, welches die einzelnen Gewölbeſteine ſo lange unterſtützt, bis
der Schlußſtein des Gewölbes eingelegt iſt; denn bevor dieſer nicht liegt,
haben die einzelnen Gewölbeſteine unter ſich keine Spannung und
keine Feſtigkeit, auch würden ſie ohne Vorhandenſein des Lehrgerüſtes
herabſtürzen.

Zu jedem Lehrgerüſt bedarf man mindeſtens zweier Lehrbogen,
welche auf ihrer oberen Fläche (je nach der Stärke des aufzulegenden
Gurtes) querüber mit Brettſtückchen, Lattenſtücken, oder Halbholz-
ſtücken belegt werden, um die aufzulegenden Gewölbeſteine zu unterſtützen.

Eine Hauptbedingung der Lehrbogen iſt, daß ſie vollkommen
feſt und ſenkrecht ſtehen, daß ſie ſelbſt immer hinlänglich ſtark gefertigt
werden, um der darauf ruhenden Laſt des Bogens hinlänglichen Widerſtand
zu leiſten, und daß ſie auch vor Schwankungen nach den Seiten hin
geſichert werden, welches letztere man durch quer angenagelte Hölzer
(beſonders oberhalb) bewirkt. Die Anfertigung von dergleichen Lehr-
bogen iſt je nach der Stärke und Größe des Gewölbes verſchieden.

Jn den gewöhnlichſten Fällen, bei kleinen leichten Bogen, ver-
fertigt man ſie aus einfachen Schalbrettern, welche nach der jedesma-
ligen Bogenlinie vorgeſchnitten werden.

Bei höheren Bogen, wo ein Brettſtück nicht die ganze Bogen-
höhe erreicht, ſtellt man ſo viele Bretter ſenkrecht auf einander, bis
die erforderliche Höhe erzielt iſt, nagelt zur Feſthaltung der Brett-
ſtücken der Höhe nach Latten quer über die wagerechten Fugen der
Bretter und ſchneidet oberhalb die erforderliche Bogenlinie aus.

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[187/0197] haft wäre, wenn ſie für beſtimmte, oder doch größtentheils ſich gleich- bleibende Fugenſchnitte eingerichtet würden. Die Gurtbogen einer Unterkellerung oder eines gewölbten Stock- werks werden wegen beſſeren Zuſammenhanges des Mauerwerks gleich mit den übrigen Mauern aufgeführt und überwölbt. Die Gewölbe ſelbſt aber muß man nie eher einwölben, bevor das Dach nicht wenig- ſtens eingehängt iſt, damit die Gewölbe nicht durchweichen, ſich ſenken, drücken oder einſtürzen. §. 41. Von den Gerüſten und Bogenſtellungen der Gewölbe im Allgemeinen. Das Beſondere hiervon wird bei den am meiſten üblichen Ge- wölben weiter unten abgehandelt werden. Wenn man einen gewölbten Bogen (Gurtbogen) anfertigen will, ſo muß man zuvörderſt ein hölzernes Untergerüſt (Lehrgerüſt) aufſtellen, welches die einzelnen Gewölbeſteine ſo lange unterſtützt, bis der Schlußſtein des Gewölbes eingelegt iſt; denn bevor dieſer nicht liegt, haben die einzelnen Gewölbeſteine unter ſich keine Spannung und keine Feſtigkeit, auch würden ſie ohne Vorhandenſein des Lehrgerüſtes herabſtürzen. Zu jedem Lehrgerüſt bedarf man mindeſtens zweier Lehrbogen, welche auf ihrer oberen Fläche (je nach der Stärke des aufzulegenden Gurtes) querüber mit Brettſtückchen, Lattenſtücken, oder Halbholz- ſtücken belegt werden, um die aufzulegenden Gewölbeſteine zu unterſtützen. Eine Hauptbedingung der Lehrbogen iſt, daß ſie vollkommen feſt und ſenkrecht ſtehen, daß ſie ſelbſt immer hinlänglich ſtark gefertigt werden, um der darauf ruhenden Laſt des Bogens hinlänglichen Widerſtand zu leiſten, und daß ſie auch vor Schwankungen nach den Seiten hin geſichert werden, welches letztere man durch quer angenagelte Hölzer (beſonders oberhalb) bewirkt. Die Anfertigung von dergleichen Lehr- bogen iſt je nach der Stärke und Größe des Gewölbes verſchieden. Jn den gewöhnlichſten Fällen, bei kleinen leichten Bogen, ver- fertigt man ſie aus einfachen Schalbrettern, welche nach der jedesma- ligen Bogenlinie vorgeſchnitten werden. Bei höheren Bogen, wo ein Brettſtück nicht die ganze Bogen- höhe erreicht, ſtellt man ſo viele Bretter ſenkrecht auf einander, bis die erforderliche Höhe erzielt iſt, nagelt zur Feſthaltung der Brett- ſtücken der Höhe nach Latten quer über die wagerechten Fugen der Bretter und ſchneidet oberhalb die erforderliche Bogenlinie aus. Wachſen die Entfernungen und werden die Gewölbebogen

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/197>, abgerufen am 25.04.2024.