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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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1) Die wagerechten Fugen (Lagerfugen) zwischen je zwei Stein-
schichten bilden eine ebene Fläche durch die ganze Dicke der Mauer.
2) Die senkrechten Fugen (Stoßfugen), in zwei unmittelbar auf
einander liegenden Schichten, dürfen nie auf einander treffen.
3) Die Stoßfugen müssen ebenfalls durch die ganze Stärke der
Mauer reichen.
4) Je mehr Schichten über einander liegen ohne daß die senk-
rechten Fugen derselben auf einander treffen, um so fester wird der
Verband.
5) Bildet die Mauer eine Ecke, so müssen die Steine in der ei-
nen Front nach der Länge der Mauer gelegt werden, während sie in
der andern nach deren Dicke zu liegen kommen.
6) Bei unregelmäßig geformten Steinen gelten zwar ganz diesel-
ben Regeln, jedoch können sie begreiflicher Weise (eben wegen der Un-
regelmäßigkeit der Steine) nicht so streng durchgeführt werden, als
bei regelmäßig geformten Steinen.

Jn §. 13. haben wir die üblichen Größen der gebrannten Mauer-
steine bereits angegeben, und ist hierbei noch zu bemerken: Das Ver-
hältniß der Breite eines Ziegels zu seiner Länge ist für einen guten
Verband durchaus nicht gleichgültig, im Gegentheil müssen zwei
Steinbreiten, mit dem zugehörigen Zwischenraume für
die Kalkfuge, immer die Länge eines Steines ausma-
chen.
Die Höhe oder Dicke des Steines dagegen ist gleichgültig in
Bezug auf obiges Verhältniß, nur muß man darauf sehen, sie bei
gewöhnlichem kleinen Format nicht dicker als drei Zoll zu machen,
weil die Maurer sonst den Stein nicht bequem mit der Hand um-
spannen können, woraus eine bedeutende Verzögerung der Arbeit selbst
erfolgen würde. Man macht aus diesem Grunde die Steine nicht
dicker als 21/2 Zoll. Auch ist es durchaus nothwendig, daß die
Steine in einem Mauerwerk gleiche Höhe haben, weil sonst ein sehr
unregelmäßiger, folglich schlechter Verband entstehen würde.

Bei den üblichen Steinmaaßen
große Form 111/2 Zoll lang 51/2 Zoll breit 21/2 Zoll hoch
mittlere Form 10 - - 4 5/6 - - 21/2 - -
kleine Form 91/2 - - 41/2 - - 2 1/8 - - sind
die von großem und kleinem Format auf eine 1/2 zöllige Stoßfuge pro-
portionirt, denn es ist [Formel 1] und
[Formel 2] Dagegen sind (4 5/6 x 2) + 1/3 Zoll
= 10 Zoll. Es kann mithin diese senkrechte Kalkfuge nur 1/3 Zoll
stark gemacht werden. Dies gilt indessen nur für die Stoßfugen, die

1) Die wagerechten Fugen (Lagerfugen) zwiſchen je zwei Stein-
ſchichten bilden eine ebene Fläche durch die ganze Dicke der Mauer.
2) Die ſenkrechten Fugen (Stoßfugen), in zwei unmittelbar auf
einander liegenden Schichten, dürfen nie auf einander treffen.
3) Die Stoßfugen müſſen ebenfalls durch die ganze Stärke der
Mauer reichen.
4) Je mehr Schichten über einander liegen ohne daß die ſenk-
rechten Fugen derſelben auf einander treffen, um ſo feſter wird der
Verband.
5) Bildet die Mauer eine Ecke, ſo müſſen die Steine in der ei-
nen Front nach der Länge der Mauer gelegt werden, während ſie in
der andern nach deren Dicke zu liegen kommen.
6) Bei unregelmäßig geformten Steinen gelten zwar ganz dieſel-
ben Regeln, jedoch können ſie begreiflicher Weiſe (eben wegen der Un-
regelmäßigkeit der Steine) nicht ſo ſtreng durchgeführt werden, als
bei regelmäßig geformten Steinen.

Jn §. 13. haben wir die üblichen Größen der gebrannten Mauer-
ſteine bereits angegeben, und iſt hierbei noch zu bemerken: Das Ver-
hältniß der Breite eines Ziegels zu ſeiner Länge iſt für einen guten
Verband durchaus nicht gleichgültig, im Gegentheil müſſen zwei
Steinbreiten, mit dem zugehörigen Zwiſchenraume für
die Kalkfuge, immer die Länge eines Steines ausma-
chen.
Die Höhe oder Dicke des Steines dagegen iſt gleichgültig in
Bezug auf obiges Verhältniß, nur muß man darauf ſehen, ſie bei
gewöhnlichem kleinen Format nicht dicker als drei Zoll zu machen,
weil die Maurer ſonſt den Stein nicht bequem mit der Hand um-
ſpannen können, woraus eine bedeutende Verzögerung der Arbeit ſelbſt
erfolgen würde. Man macht aus dieſem Grunde die Steine nicht
dicker als 2½ Zoll. Auch iſt es durchaus nothwendig, daß die
Steine in einem Mauerwerk gleiche Höhe haben, weil ſonſt ein ſehr
unregelmäßiger, folglich ſchlechter Verband entſtehen würde.

Bei den üblichen Steinmaaßen
große Form 11½ Zoll lang 5½ Zoll breit 2½ Zoll hoch
mittlere Form 10 ‒ ‒ 4⅚ ‒ ‒ 2½ ‒ ‒
kleine Form 9½ ‒ ‒ 4½ ‒ ‒ 2⅛ ‒ ‒ ſind
die von großem und kleinem Format auf eine ½ zöllige Stoßfuge pro-
portionirt, denn es iſt [Formel 1] und
[Formel 2] Dagegen ſind (4⅚ × 2) + ⅓ Zoll
= 10 Zoll. Es kann mithin dieſe ſenkrechte Kalkfuge nur ⅓ Zoll
ſtark gemacht werden. Dies gilt indeſſen nur für die Stoßfugen, die

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[146/0156] 1) Die wagerechten Fugen (Lagerfugen) zwiſchen je zwei Stein- ſchichten bilden eine ebene Fläche durch die ganze Dicke der Mauer. 2) Die ſenkrechten Fugen (Stoßfugen), in zwei unmittelbar auf einander liegenden Schichten, dürfen nie auf einander treffen. 3) Die Stoßfugen müſſen ebenfalls durch die ganze Stärke der Mauer reichen. 4) Je mehr Schichten über einander liegen ohne daß die ſenk- rechten Fugen derſelben auf einander treffen, um ſo feſter wird der Verband. 5) Bildet die Mauer eine Ecke, ſo müſſen die Steine in der ei- nen Front nach der Länge der Mauer gelegt werden, während ſie in der andern nach deren Dicke zu liegen kommen. 6) Bei unregelmäßig geformten Steinen gelten zwar ganz dieſel- ben Regeln, jedoch können ſie begreiflicher Weiſe (eben wegen der Un- regelmäßigkeit der Steine) nicht ſo ſtreng durchgeführt werden, als bei regelmäßig geformten Steinen. Jn §. 13. haben wir die üblichen Größen der gebrannten Mauer- ſteine bereits angegeben, und iſt hierbei noch zu bemerken: Das Ver- hältniß der Breite eines Ziegels zu ſeiner Länge iſt für einen guten Verband durchaus nicht gleichgültig, im Gegentheil müſſen zwei Steinbreiten, mit dem zugehörigen Zwiſchenraume für die Kalkfuge, immer die Länge eines Steines ausma- chen. Die Höhe oder Dicke des Steines dagegen iſt gleichgültig in Bezug auf obiges Verhältniß, nur muß man darauf ſehen, ſie bei gewöhnlichem kleinen Format nicht dicker als drei Zoll zu machen, weil die Maurer ſonſt den Stein nicht bequem mit der Hand um- ſpannen können, woraus eine bedeutende Verzögerung der Arbeit ſelbſt erfolgen würde. Man macht aus dieſem Grunde die Steine nicht dicker als 2½ Zoll. Auch iſt es durchaus nothwendig, daß die Steine in einem Mauerwerk gleiche Höhe haben, weil ſonſt ein ſehr unregelmäßiger, folglich ſchlechter Verband entſtehen würde. Bei den üblichen Steinmaaßen große Form 11½ Zoll lang 5½ Zoll breit 2½ Zoll hoch mittlere Form 10 ‒ ‒ 4⅚ ‒ ‒ 2½ ‒ ‒ kleine Form 9½ ‒ ‒ 4½ ‒ ‒ 2⅛ ‒ ‒ ſind die von großem und kleinem Format auf eine ½ zöllige Stoßfuge pro- portionirt, denn es iſt [FORMEL] und [FORMEL] Dagegen ſind (4⅚ × 2) + ⅓ Zoll = 10 Zoll. Es kann mithin dieſe ſenkrechte Kalkfuge nur ⅓ Zoll ſtark gemacht werden. Dies gilt indeſſen nur für die Stoßfugen, die

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/156>, abgerufen am 19.04.2024.