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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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§. 34. Kellermauern, Erdgeschosse und Plynthen.

Was bei gewöhnlicher Gründung auf gutem Baugrunde, ohne
daß man Unterkellerungen anzulegen beabsichtigt, erforderlich wird, ist
bereits §. 20. gesagt worden. Jst man gesonnen Keller anzubringen,
so ändert sich in dem dort angegebenen Verfahren nichts weiter, als
daß man die Fundamentmauern so viel tiefer in die Erde legt, um
die erzielte Kellerhöhe zu erreichen. Jn den Figuren Taf. II. Fig.
53 bis 61. sind mehrere der gewöhnlich vorkommenden Fälle darge-
stellt, wobei die möglichst bequeme Beleuchtung der Keller besonders
berücksichtigt wird, so wie die Trockenlegung der Kellermauern durch
besondere Anordnungen angedeutet ist.

Erste Regel bei Anlage eines Kellers ist: daß die Sohle des
Kellers (dessen Fußboden) niemals vom sogenannten Grundwasser erreicht
werde. Ein Keller worin Wasser steht, wenn es auch nur zu gewis-
sen Zeiten des Jahres der Fall wäre, ist unbrauchbar, da alle
darin aufgehäuften Vorräthe, sie mögen Namen haben wie sie wollen,
verderben. Es ist also die für einen solchen unbrauchbaren Keller
gemachte Ausgabe weggeworfenes Geld.

Da nun aber sehr vielfach an solchen Orten Keller angelegt
werden sollen, wo das Grundwasser nur wenige Fuß unter der Ober-
fläche des Terrains steht, so folgt, daß man die Höhe des Kellers,
welche man der Tiefe nach nicht erreichen kann, über die Erde hinaus
baut, den Keller also nur wenige Fuß tief (so tief als es das Grund-
wasser erlaubt) in die Erde versenkt.

Es wird zwar ein solcher Keller im Sommer nicht so kühl und
im Winter nicht so warm sein, als wenn er beinahe ganz in der Erde
läge, man wird aber doch den wesentlichen Vortheil erreichen, daß der-
selbe wasserfrei sein wird.

Die zweite Bedingung eines guten Kellers ist möglichst gleich-
mäßige Temperatur zu allen Jahreszeiten. Um diese zu erreichen ist
es zweckmäßig, den Keller so tief in die Erde zu legen als nur irgend
möglich. Ferner müssen zwar Fenster angebracht werden, sie sind
aber mehr dazu da, um in dem Keller eine gesunde Luft zu erhalten,
als um viel Licht hinein zu schaffen, was namentlich von Wein- und
Bierkellern gilt. Viel Licht erzeugt auch nach Umständen viel Wärme
im Sommer, welche vermieden werden soll. Große und viele Fenster-
flächen sind bei Kälte ebenfalls starke Leiter derselben, es wird also
ein mit vielen größeren Fenstern angelegter Keller im Winter kälter
fein, als wenn er nur kleinere Fenster, oder weniger dergleichen ge-
habt hätte.

§. 34. Kellermauern, Erdgeſchoſſe und Plynthen.

Was bei gewöhnlicher Gründung auf gutem Baugrunde, ohne
daß man Unterkellerungen anzulegen beabſichtigt, erforderlich wird, iſt
bereits §. 20. geſagt worden. Jſt man geſonnen Keller anzubringen,
ſo ändert ſich in dem dort angegebenen Verfahren nichts weiter, als
daß man die Fundamentmauern ſo viel tiefer in die Erde legt, um
die erzielte Kellerhöhe zu erreichen. Jn den Figuren Taf. II. Fig.
53 bis 61. ſind mehrere der gewöhnlich vorkommenden Fälle darge-
ſtellt, wobei die möglichſt bequeme Beleuchtung der Keller beſonders
berückſichtigt wird, ſo wie die Trockenlegung der Kellermauern durch
beſondere Anordnungen angedeutet iſt.

Erſte Regel bei Anlage eines Kellers iſt: daß die Sohle des
Kellers (deſſen Fußboden) niemals vom ſogenannten Grundwaſſer erreicht
werde. Ein Keller worin Waſſer ſteht, wenn es auch nur zu gewiſ-
ſen Zeiten des Jahres der Fall wäre, iſt unbrauchbar, da alle
darin aufgehäuften Vorräthe, ſie mögen Namen haben wie ſie wollen,
verderben. Es iſt alſo die für einen ſolchen unbrauchbaren Keller
gemachte Ausgabe weggeworfenes Geld.

Da nun aber ſehr vielfach an ſolchen Orten Keller angelegt
werden ſollen, wo das Grundwaſſer nur wenige Fuß unter der Ober-
fläche des Terrains ſteht, ſo folgt, daß man die Höhe des Kellers,
welche man der Tiefe nach nicht erreichen kann, über die Erde hinaus
baut, den Keller alſo nur wenige Fuß tief (ſo tief als es das Grund-
waſſer erlaubt) in die Erde verſenkt.

Es wird zwar ein ſolcher Keller im Sommer nicht ſo kühl und
im Winter nicht ſo warm ſein, als wenn er beinahe ganz in der Erde
läge, man wird aber doch den weſentlichen Vortheil erreichen, daß der-
ſelbe waſſerfrei ſein wird.

Die zweite Bedingung eines guten Kellers iſt möglichſt gleich-
mäßige Temperatur zu allen Jahreszeiten. Um dieſe zu erreichen iſt
es zweckmäßig, den Keller ſo tief in die Erde zu legen als nur irgend
möglich. Ferner müſſen zwar Fenſter angebracht werden, ſie ſind
aber mehr dazu da, um in dem Keller eine geſunde Luft zu erhalten,
als um viel Licht hinein zu ſchaffen, was namentlich von Wein- und
Bierkellern gilt. Viel Licht erzeugt auch nach Umſtänden viel Wärme
im Sommer, welche vermieden werden ſoll. Große und viele Fenſter-
flächen ſind bei Kälte ebenfalls ſtarke Leiter derſelben, es wird alſo
ein mit vielen größeren Fenſtern angelegter Keller im Winter kälter
fein, als wenn er nur kleinere Fenſter, oder weniger dergleichen ge-
habt hätte.

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[139/0149] §. 34. Kellermauern, Erdgeſchoſſe und Plynthen. Was bei gewöhnlicher Gründung auf gutem Baugrunde, ohne daß man Unterkellerungen anzulegen beabſichtigt, erforderlich wird, iſt bereits §. 20. geſagt worden. Jſt man geſonnen Keller anzubringen, ſo ändert ſich in dem dort angegebenen Verfahren nichts weiter, als daß man die Fundamentmauern ſo viel tiefer in die Erde legt, um die erzielte Kellerhöhe zu erreichen. Jn den Figuren Taf. II. Fig. 53 bis 61. ſind mehrere der gewöhnlich vorkommenden Fälle darge- ſtellt, wobei die möglichſt bequeme Beleuchtung der Keller beſonders berückſichtigt wird, ſo wie die Trockenlegung der Kellermauern durch beſondere Anordnungen angedeutet iſt. Erſte Regel bei Anlage eines Kellers iſt: daß die Sohle des Kellers (deſſen Fußboden) niemals vom ſogenannten Grundwaſſer erreicht werde. Ein Keller worin Waſſer ſteht, wenn es auch nur zu gewiſ- ſen Zeiten des Jahres der Fall wäre, iſt unbrauchbar, da alle darin aufgehäuften Vorräthe, ſie mögen Namen haben wie ſie wollen, verderben. Es iſt alſo die für einen ſolchen unbrauchbaren Keller gemachte Ausgabe weggeworfenes Geld. Da nun aber ſehr vielfach an ſolchen Orten Keller angelegt werden ſollen, wo das Grundwaſſer nur wenige Fuß unter der Ober- fläche des Terrains ſteht, ſo folgt, daß man die Höhe des Kellers, welche man der Tiefe nach nicht erreichen kann, über die Erde hinaus baut, den Keller alſo nur wenige Fuß tief (ſo tief als es das Grund- waſſer erlaubt) in die Erde verſenkt. Es wird zwar ein ſolcher Keller im Sommer nicht ſo kühl und im Winter nicht ſo warm ſein, als wenn er beinahe ganz in der Erde läge, man wird aber doch den weſentlichen Vortheil erreichen, daß der- ſelbe waſſerfrei ſein wird. Die zweite Bedingung eines guten Kellers iſt möglichſt gleich- mäßige Temperatur zu allen Jahreszeiten. Um dieſe zu erreichen iſt es zweckmäßig, den Keller ſo tief in die Erde zu legen als nur irgend möglich. Ferner müſſen zwar Fenſter angebracht werden, ſie ſind aber mehr dazu da, um in dem Keller eine geſunde Luft zu erhalten, als um viel Licht hinein zu ſchaffen, was namentlich von Wein- und Bierkellern gilt. Viel Licht erzeugt auch nach Umſtänden viel Wärme im Sommer, welche vermieden werden ſoll. Große und viele Fenſter- flächen ſind bei Kälte ebenfalls ſtarke Leiter derſelben, es wird alſo ein mit vielen größeren Fenſtern angelegter Keller im Winter kälter fein, als wenn er nur kleinere Fenſter, oder weniger dergleichen ge- habt hätte.

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/149>, abgerufen am 29.03.2024.