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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.
Cigarrenetuis und alle Arten von Tabakspfeifen, Pfeifenröhren u. s. w.
ihre Güterqualität einbüssen.

Diese scheinbar sehr complicirte Erscheinung fände aber
darin ihre Erklärung, dass alle obengenannten Güter ihre Güter-
qualität aus ihrem ursächlichen Zusammenhange mit der Be-
friedigung des Bedürfnisses der Menschen nach dem Genusse von
Tabak herleiten, und mit dem Entfallen dieses Bedürfnisses eine
der Grundlagen beseitigt würde, welche die Güterqualität der-
selben begründet.

Die Güter erster Ordnung leiten übrigens nicht selten, die
der höheren Ordnung sogar der Regel nach, ihre Güterqualität
nicht lediglich aus einer vereinzelten, sondern aus mehr ode[r]
minder zahlreichen Causal-Beziehungen zur Befriedigung mensch-
licher Bedürfnisse her, und ihre Güterqualität geht demnach in
diesem letzteren Falle nicht schon dadurch verloren, dass
ein einzelnes, oder überhaupt nur ein Theil dieser Bedürfnisse
entfällt. Es ist vielmehr klar, dass dieser Erfolg erst dann ein-
tritt, wenn die sämmtlichen Bedürfnisse, zu deren Befrie-
digung die Güter in ursächlicher Beziehung standen, beseitigt
erscheinen, indem diese Güter im entgegengesetzten Falle ihre
Güterqualität mit Rücksicht auf die auch dann noch vorhandenen
Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie auch unter den geänderten
Verhältnissen in ursächlicher Beziehung stehen, und zwar in
ganz gesetzmässiger Weise
aufrecht erhalten. Auch in
diesem Falle bleibt nämlich ihre Güterqualität nur in sofern
erhalten, als sie auch dann noch in ursächlicher Beziehung zur
Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehen, und dieselbe ver-
schwindet sofort, wenn auch diese letzteren Bedürfnisse entfallen.

Würde der oben angeführte Fall eintreten, und das Be-
dürfniss der Menschen nach dem Genusse von Tabak vollständig
entfallen, so würden z. B. der zum Gebrauche der Menschen bereits
zubereitete Tabak, und wohl auch die Vorräthe an rohen Tabak-
blättern, an Tabaksamen und so viele andere mit der Be-
friedigung des obigen Bedürfnisses der Menschen in ursächlicher
Beziehung stehende Güter höherer Ordnung, ihre Güterqualität
vollständig einbüssen, dieser Erfolg würde aber nicht noth-
wendigerweise bei allen hier einschlägigen Gütern höherer
Ordnung eintreten, indem zum Beispiel die zur Tabakcultur

Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.
Cigarrenetuis und alle Arten von Tabakspfeifen, Pfeifenröhren u. s. w.
ihre Güterqualität einbüssen.

Diese scheinbar sehr complicirte Erscheinung fände aber
darin ihre Erklärung, dass alle obengenannten Güter ihre Güter-
qualität aus ihrem ursächlichen Zusammenhange mit der Be-
friedigung des Bedürfnisses der Menschen nach dem Genusse von
Tabak herleiten, und mit dem Entfallen dieses Bedürfnisses eine
der Grundlagen beseitigt würde, welche die Güterqualität der-
selben begründet.

Die Güter erster Ordnung leiten übrigens nicht selten, die
der höheren Ordnung sogar der Regel nach, ihre Güterqualität
nicht lediglich aus einer vereinzelten, sondern aus mehr ode[r]
minder zahlreichen Causal-Beziehungen zur Befriedigung mensch-
licher Bedürfnisse her, und ihre Güterqualität geht demnach in
diesem letzteren Falle nicht schon dadurch verloren, dass
ein einzelnes, oder überhaupt nur ein Theil dieser Bedürfnisse
entfällt. Es ist vielmehr klar, dass dieser Erfolg erst dann ein-
tritt, wenn die sämmtlichen Bedürfnisse, zu deren Befrie-
digung die Güter in ursächlicher Beziehung standen, beseitigt
erscheinen, indem diese Güter im entgegengesetzten Falle ihre
Güterqualität mit Rücksicht auf die auch dann noch vorhandenen
Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie auch unter den geänderten
Verhältnissen in ursächlicher Beziehung stehen, und zwar in
ganz gesetzmässiger Weise
aufrecht erhalten. Auch in
diesem Falle bleibt nämlich ihre Güterqualität nur in sofern
erhalten, als sie auch dann noch in ursächlicher Beziehung zur
Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehen, und dieselbe ver-
schwindet sofort, wenn auch diese letzteren Bedürfnisse entfallen.

Würde der oben angeführte Fall eintreten, und das Be-
dürfniss der Menschen nach dem Genusse von Tabak vollständig
entfallen, so würden z. B. der zum Gebrauche der Menschen bereits
zubereitete Tabak, und wohl auch die Vorräthe an rohen Tabak-
blättern, an Tabaksamen und so viele andere mit der Be-
friedigung des obigen Bedürfnisses der Menschen in ursächlicher
Beziehung stehende Güter höherer Ordnung, ihre Güterqualität
vollständig einbüssen, dieser Erfolg würde aber nicht noth-
wendigerweise bei allen hier einschlägigen Gütern höherer
Ordnung eintreten, indem zum Beispiel die zur Tabakcultur

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[20/0038] Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen. Cigarrenetuis und alle Arten von Tabakspfeifen, Pfeifenröhren u. s. w. ihre Güterqualität einbüssen. Diese scheinbar sehr complicirte Erscheinung fände aber darin ihre Erklärung, dass alle obengenannten Güter ihre Güter- qualität aus ihrem ursächlichen Zusammenhange mit der Be- friedigung des Bedürfnisses der Menschen nach dem Genusse von Tabak herleiten, und mit dem Entfallen dieses Bedürfnisses eine der Grundlagen beseitigt würde, welche die Güterqualität der- selben begründet. Die Güter erster Ordnung leiten übrigens nicht selten, die der höheren Ordnung sogar der Regel nach, ihre Güterqualität nicht lediglich aus einer vereinzelten, sondern aus mehr oder minder zahlreichen Causal-Beziehungen zur Befriedigung mensch- licher Bedürfnisse her, und ihre Güterqualität geht demnach in diesem letzteren Falle nicht schon dadurch verloren, dass ein einzelnes, oder überhaupt nur ein Theil dieser Bedürfnisse entfällt. Es ist vielmehr klar, dass dieser Erfolg erst dann ein- tritt, wenn die sämmtlichen Bedürfnisse, zu deren Befrie- digung die Güter in ursächlicher Beziehung standen, beseitigt erscheinen, indem diese Güter im entgegengesetzten Falle ihre Güterqualität mit Rücksicht auf die auch dann noch vorhandenen Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie auch unter den geänderten Verhältnissen in ursächlicher Beziehung stehen, und zwar in ganz gesetzmässiger Weise aufrecht erhalten. Auch in diesem Falle bleibt nämlich ihre Güterqualität nur in sofern erhalten, als sie auch dann noch in ursächlicher Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehen, und dieselbe ver- schwindet sofort, wenn auch diese letzteren Bedürfnisse entfallen. Würde der oben angeführte Fall eintreten, und das Be- dürfniss der Menschen nach dem Genusse von Tabak vollständig entfallen, so würden z. B. der zum Gebrauche der Menschen bereits zubereitete Tabak, und wohl auch die Vorräthe an rohen Tabak- blättern, an Tabaksamen und so viele andere mit der Be- friedigung des obigen Bedürfnisses der Menschen in ursächlicher Beziehung stehende Güter höherer Ordnung, ihre Güterqualität vollständig einbüssen, dieser Erfolg würde aber nicht noth- wendigerweise bei allen hier einschlägigen Gütern höherer Ordnung eintreten, indem zum Beispiel die zur Tabakcultur

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/38>, abgerufen am 18.04.2024.