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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.
zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung
umzugestalten. Er hätte demnach auch nicht die Macht, die in
Rede stehenden Güter dritter Ordnung der Befriedigung seiner
Bedürfnisse zuzuführen und es würden beim Eintritte eines
solchen Verhältnisses jene Güter sofort ihre Güterqualität ein-
büssen.

Es leuchtet somit ein, dass der oben ausgesprochene Grund-
satz: "Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität
zunächst dadurch bedingt, dass der Verfügung der Menschen
auch die complementären Güter derselben Ordnung zum min-
desten zum Zwecke der Hervorbringung irgend eines Gutes der
nächst niederen Ordnung unterstehen," nicht die ganze Summe
der Voraussetzungen umfasst, welche in Bezug auf die Güter-
qualität der Dinge daraus entspringen, dass nur die Verfügung
über die complementären Güter höherer Ordnung uns die Macht
gewährt, dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heran-
zuziehen. Wenn wir über Güter dritter Ordnung verfügen, so
ist ihre Güterqualität allerdings zunächst dadurch bedingt, dass
wir dieselben zu Gütern zweiter Ordnung gestalten können, eine
weitere Bedingung ihrer Güterqualität liegt aber dann noch
darin, dass wir es in unserer Macht haben, die Güter zweiter
Ordnung zu Gütern erster Ordnung zu gestalten, was die Verfü-
gung über gewisse complementäre Güter zweiter Ordnung zur
weiteren Voraussetzung hat.

In ganz analoger Weise stellt sich das Verhältniss bei den
Gütern vierter, fünfter und höherer Ordnung dar. Auch hier ist
die Güterqualität der in so entfernter Beziehung zur Befriedigung
menschlicher Bedürfnisse stehenden Dinge zunächst dadurch be-
dingt, dass wir über die complementären Güter derselben Ord-
nung verfügen; die Güterqualität derselben ist aber dann auch
noch dadurch bedingt, dass wir auch über die complemen-
tären Güter der nächst niederen Ordnung, ferner über die
complementären Güter der hierauf folgenden Ordnung ver-
fügen u. s. w., so zwar, dass wir es thatsächlich in unserer
Macht haben, jene Güter höherer Ordnung zur Hervorbringung
eines Gutes erster Ordnung und in letzter Reihe zur Befriedigung
eines menschlichen Bedürfnisses heranzuziehen. Nennt man die
Gesammtheit der Güter, welche erforderlich sind, um ein Gut

Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.
zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung
umzugestalten. Er hätte demnach auch nicht die Macht, die in
Rede stehenden Güter dritter Ordnung der Befriedigung seiner
Bedürfnisse zuzuführen und es würden beim Eintritte eines
solchen Verhältnisses jene Güter sofort ihre Güterqualität ein-
büssen.

Es leuchtet somit ein, dass der oben ausgesprochene Grund-
satz: „Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität
zunächst dadurch bedingt, dass der Verfügung der Menschen
auch die complementären Güter derselben Ordnung zum min-
desten zum Zwecke der Hervorbringung irgend eines Gutes der
nächst niederen Ordnung unterstehen,“ nicht die ganze Summe
der Voraussetzungen umfasst, welche in Bezug auf die Güter-
qualität der Dinge daraus entspringen, dass nur die Verfügung
über die complementären Güter höherer Ordnung uns die Macht
gewährt, dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heran-
zuziehen. Wenn wir über Güter dritter Ordnung verfügen, so
ist ihre Güterqualität allerdings zunächst dadurch bedingt, dass
wir dieselben zu Gütern zweiter Ordnung gestalten können, eine
weitere Bedingung ihrer Güterqualität liegt aber dann noch
darin, dass wir es in unserer Macht haben, die Güter zweiter
Ordnung zu Gütern erster Ordnung zu gestalten, was die Verfü-
gung über gewisse complementäre Güter zweiter Ordnung zur
weiteren Voraussetzung hat.

In ganz analoger Weise stellt sich das Verhältniss bei den
Gütern vierter, fünfter und höherer Ordnung dar. Auch hier ist
die Güterqualität der in so entfernter Beziehung zur Befriedigung
menschlicher Bedürfnisse stehenden Dinge zunächst dadurch be-
dingt, dass wir über die complementären Güter derselben Ord-
nung verfügen; die Güterqualität derselben ist aber dann auch
noch dadurch bedingt, dass wir auch über die complemen-
tären Güter der nächst niederen Ordnung, ferner über die
complementären Güter der hierauf folgenden Ordnung ver-
fügen u. s. w., so zwar, dass wir es thatsächlich in unserer
Macht haben, jene Güter höherer Ordnung zur Hervorbringung
eines Gutes erster Ordnung und in letzter Reihe zur Befriedigung
eines menschlichen Bedürfnisses heranzuziehen. Nennt man die
Gesammtheit der Güter, welche erforderlich sind, um ein Gut

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[14/0032] Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen. zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung umzugestalten. Er hätte demnach auch nicht die Macht, die in Rede stehenden Güter dritter Ordnung der Befriedigung seiner Bedürfnisse zuzuführen und es würden beim Eintritte eines solchen Verhältnisses jene Güter sofort ihre Güterqualität ein- büssen. Es leuchtet somit ein, dass der oben ausgesprochene Grund- satz: „Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität zunächst dadurch bedingt, dass der Verfügung der Menschen auch die complementären Güter derselben Ordnung zum min- desten zum Zwecke der Hervorbringung irgend eines Gutes der nächst niederen Ordnung unterstehen,“ nicht die ganze Summe der Voraussetzungen umfasst, welche in Bezug auf die Güter- qualität der Dinge daraus entspringen, dass nur die Verfügung über die complementären Güter höherer Ordnung uns die Macht gewährt, dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heran- zuziehen. Wenn wir über Güter dritter Ordnung verfügen, so ist ihre Güterqualität allerdings zunächst dadurch bedingt, dass wir dieselben zu Gütern zweiter Ordnung gestalten können, eine weitere Bedingung ihrer Güterqualität liegt aber dann noch darin, dass wir es in unserer Macht haben, die Güter zweiter Ordnung zu Gütern erster Ordnung zu gestalten, was die Verfü- gung über gewisse complementäre Güter zweiter Ordnung zur weiteren Voraussetzung hat. In ganz analoger Weise stellt sich das Verhältniss bei den Gütern vierter, fünfter und höherer Ordnung dar. Auch hier ist die Güterqualität der in so entfernter Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehenden Dinge zunächst dadurch be- dingt, dass wir über die complementären Güter derselben Ord- nung verfügen; die Güterqualität derselben ist aber dann auch noch dadurch bedingt, dass wir auch über die complemen- tären Güter der nächst niederen Ordnung, ferner über die complementären Güter der hierauf folgenden Ordnung ver- fügen u. s. w., so zwar, dass wir es thatsächlich in unserer Macht haben, jene Güter höherer Ordnung zur Hervorbringung eines Gutes erster Ordnung und in letzter Reihe zur Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses heranzuziehen. Nennt man die Gesammtheit der Güter, welche erforderlich sind, um ein Gut

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/32>, abgerufen am 29.03.2024.