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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Gebrauchswerth und Tauschwerth.
seinem Besitze feinere Genussmittel, oder Luxusgegenstände,
welche ehedem zur harmonischen Befriedigung seiner Bedürf-
nisse beitrugen, den geänderten Verhältnissen indess nicht mehr
entsprechen, so wird er dieselben, wofern er ein wirthschaften-
des Subject ist, veräussern, um mit ihrem Erlöse wichtigere
Bedürfnisse seiner Person und seiner Familie zu befriedigen,
die sonst unbefriedigt bleiben müssten. Personen, die ihr Ver-
mögen durch unglückliche Speculationen, oder durch sonstige
Unglücksfälle zum grossen Theil einbüssen, verkaufen denn auch
in der That ihren Schmuck, die in ihrem Besitze befindlichen
Kunstwerke und sonstige Luxusgegenstände, um sich mit den
Nothwendigkeiten des Lebens zu versehen. Aber auch der
steigende Reichthum hat eine ähnliche, obwohl ihrer Tendenz
nach entgegengesetzte Wirkung im Gefolge, indem hiedurch
viele Güter, die bisher vorwiegenden Gebrauchswerth für den
Besitzer hatten, diesen letztern einbüssen, und der Tauschwerth
derselben in den Vordergrund der ökonomischen Bedeutung tritt.
So pflegen plötzlich reich gewordene Leute ihr einfaches Mobiliar,
ihren ärmlichen Schmuck, ihre unzureichenden Wohnhäuser und
sonstige Güter, die bisher für sie einen überwiegenden Ge-
brauchswerth hatten, zu veräussern.



Gebrauchswerth und Tauschwerth.
seinem Besitze feinere Genussmittel, oder Luxusgegenstände,
welche ehedem zur harmonischen Befriedigung seiner Bedürf-
nisse beitrugen, den geänderten Verhältnissen indess nicht mehr
entsprechen, so wird er dieselben, wofern er ein wirthschaften-
des Subject ist, veräussern, um mit ihrem Erlöse wichtigere
Bedürfnisse seiner Person und seiner Familie zu befriedigen,
die sonst unbefriedigt bleiben müssten. Personen, die ihr Ver-
mögen durch unglückliche Speculationen, oder durch sonstige
Unglücksfälle zum grossen Theil einbüssen, verkaufen denn auch
in der That ihren Schmuck, die in ihrem Besitze befindlichen
Kunstwerke und sonstige Luxusgegenstände, um sich mit den
Nothwendigkeiten des Lebens zu versehen. Aber auch der
steigende Reichthum hat eine ähnliche, obwohl ihrer Tendenz
nach entgegengesetzte Wirkung im Gefolge, indem hiedurch
viele Güter, die bisher vorwiegenden Gebrauchswerth für den
Besitzer hatten, diesen letztern einbüssen, und der Tauschwerth
derselben in den Vordergrund der ökonomischen Bedeutung tritt.
So pflegen plötzlich reich gewordene Leute ihr einfaches Mobiliar,
ihren ärmlichen Schmuck, ihre unzureichenden Wohnhäuser und
sonstige Güter, die bisher für sie einen überwiegenden Ge-
brauchswerth hatten, zu veräussern.



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[224/0242] Gebrauchswerth und Tauschwerth. seinem Besitze feinere Genussmittel, oder Luxusgegenstände, welche ehedem zur harmonischen Befriedigung seiner Bedürf- nisse beitrugen, den geänderten Verhältnissen indess nicht mehr entsprechen, so wird er dieselben, wofern er ein wirthschaften- des Subject ist, veräussern, um mit ihrem Erlöse wichtigere Bedürfnisse seiner Person und seiner Familie zu befriedigen, die sonst unbefriedigt bleiben müssten. Personen, die ihr Ver- mögen durch unglückliche Speculationen, oder durch sonstige Unglücksfälle zum grossen Theil einbüssen, verkaufen denn auch in der That ihren Schmuck, die in ihrem Besitze befindlichen Kunstwerke und sonstige Luxusgegenstände, um sich mit den Nothwendigkeiten des Lebens zu versehen. Aber auch der steigende Reichthum hat eine ähnliche, obwohl ihrer Tendenz nach entgegengesetzte Wirkung im Gefolge, indem hiedurch viele Güter, die bisher vorwiegenden Gebrauchswerth für den Besitzer hatten, diesen letztern einbüssen, und der Tauschwerth derselben in den Vordergrund der ökonomischen Bedeutung tritt. So pflegen plötzlich reich gewordene Leute ihr einfaches Mobiliar, ihren ärmlichen Schmuck, ihre unzureichenden Wohnhäuser und sonstige Güter, die bisher für sie einen überwiegenden Ge- brauchswerth hatten, zu veräussern.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/242>, abgerufen am 16.04.2024.