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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Preisbildung im Monopolhandel.
dass der Preis der einzelnen Theilquantitäten des Monopolgutes,
hier eines Pferdes, sich so niedrig stelle, als unter den gegebenen
Verhältnissen nur immer möglich ist. Fern davon also, den Preis
eines Pferdes auf 70 Metzen Getreide und darüber zu treiben, wird
demnach B1 sowohl, als B2 ein Interesse daran haben, zu bewirken,
dass dieser Preis so tief unter 70 Metzen Getreide sich fixire,
als der ökonomischen Sachlage nach nur immer zulässig ist.

In diesem Bestreben werden B1 und B2 jedoch in der
Mitbewerbung der übrigen Concurrenten, also zunächst in jener
des B3 eine Grenze finden, und demnach doch zu solchen
Preisen sich verstehen müssen, bei welchen die übrigen Con-
currenten um das Monopolgut (einschliesslich des B3) vom Tausch-
geschäfte ökonomisch ausgeschlossen sein werden. Der Preis
wird in unserem Falle sich demnach zwischen 60 und 70 Metzen
Getreide bilden müssen. Zu einem innerhalb dieser Grenzen
gelegenen Preise kann sich nämlich B1 mit zwei, B2 mit einem
Pferde, und zwar in allen einzelnen Fällen in ökonomischer
Weise
versorgen, während doch gleichzeitig sämmtliche übrige
Concurrenten um das Monopolgut von dem Erwerbe von Quan-
titäten desselben ausgeschlossen sind.

Die Preisbildung innerhalb dieser Grenzen ist aber auch
die einzig mögliche. Würde nämlich dieselbe unter der Grenze
von 60 Metzen erfolgen, so würde B3 vom Tauschgeschäfte nicht
ausgeschlossen sein und demnach den aus der Ausbeutung des
vorliegenden Verhältnisses resultirenden Nutzen sich zuzueignen
bemüht sein, was B1 und B2, die zu höheren Preisen immer
noch einen beträchtlichen ökonomischen Nutzen sich zuzuwenden
in der Lage sind, als wirthschaftende Subjecte nicht zulassen
können; würde der Preis die Grenze von 70 Metzen Getreide
erreichen, oder gar übersteigen, so würde B2 sich gar kein, B1
aber nur ein Pferd in ökonomischer Weise austauschen können
und demnach nur eines der drei zur Veräusserung gebrachten
Pferde thatsächlich zur Veräusserung gelangen können. Die
Preisbildung ausserhalb der Grenzen von 60 und 70 Metzen
Getreide ist demnach in unserem Falle ökonomisch aus-
geschlossen.

Würde nun A anstatt 3 Pferden 6 Pferde zu Markte brin-
gen, so könnten wir in ähnlicher Weise darthun, dass B1 3, B2

Die Preisbildung im Monopolhandel.
dass der Preis der einzelnen Theilquantitäten des Monopolgutes,
hier eines Pferdes, sich so niedrig stelle, als unter den gegebenen
Verhältnissen nur immer möglich ist. Fern davon also, den Preis
eines Pferdes auf 70 Metzen Getreide und darüber zu treiben, wird
demnach B1 sowohl, als B2 ein Interesse daran haben, zu bewirken,
dass dieser Preis so tief unter 70 Metzen Getreide sich fixire,
als der ökonomischen Sachlage nach nur immer zulässig ist.

In diesem Bestreben werden B1 und B2 jedoch in der
Mitbewerbung der übrigen Concurrenten, also zunächst in jener
des B3 eine Grenze finden, und demnach doch zu solchen
Preisen sich verstehen müssen, bei welchen die übrigen Con-
currenten um das Monopolgut (einschliesslich des B3) vom Tausch-
geschäfte ökonomisch ausgeschlossen sein werden. Der Preis
wird in unserem Falle sich demnach zwischen 60 und 70 Metzen
Getreide bilden müssen. Zu einem innerhalb dieser Grenzen
gelegenen Preise kann sich nämlich B1 mit zwei, B2 mit einem
Pferde, und zwar in allen einzelnen Fällen in ökonomischer
Weise
versorgen, während doch gleichzeitig sämmtliche übrige
Concurrenten um das Monopolgut von dem Erwerbe von Quan-
titäten desselben ausgeschlossen sind.

Die Preisbildung innerhalb dieser Grenzen ist aber auch
die einzig mögliche. Würde nämlich dieselbe unter der Grenze
von 60 Metzen erfolgen, so würde B3 vom Tauschgeschäfte nicht
ausgeschlossen sein und demnach den aus der Ausbeutung des
vorliegenden Verhältnisses resultirenden Nutzen sich zuzueignen
bemüht sein, was B1 und B2, die zu höheren Preisen immer
noch einen beträchtlichen ökonomischen Nutzen sich zuzuwenden
in der Lage sind, als wirthschaftende Subjecte nicht zulassen
können; würde der Preis die Grenze von 70 Metzen Getreide
erreichen, oder gar übersteigen, so würde B2 sich gar kein, B1
aber nur ein Pferd in ökonomischer Weise austauschen können
und demnach nur eines der drei zur Veräusserung gebrachten
Pferde thatsächlich zur Veräusserung gelangen können. Die
Preisbildung ausserhalb der Grenzen von 60 und 70 Metzen
Getreide ist demnach in unserem Falle ökonomisch aus-
geschlossen.

Würde nun A anstatt 3 Pferden 6 Pferde zu Markte brin-
gen, so könnten wir in ähnlicher Weise darthun, dass B1 3, B2

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[189/0207] Die Preisbildung im Monopolhandel. dass der Preis der einzelnen Theilquantitäten des Monopolgutes, hier eines Pferdes, sich so niedrig stelle, als unter den gegebenen Verhältnissen nur immer möglich ist. Fern davon also, den Preis eines Pferdes auf 70 Metzen Getreide und darüber zu treiben, wird demnach B1 sowohl, als B2 ein Interesse daran haben, zu bewirken, dass dieser Preis so tief unter 70 Metzen Getreide sich fixire, als der ökonomischen Sachlage nach nur immer zulässig ist. In diesem Bestreben werden B1 und B2 jedoch in der Mitbewerbung der übrigen Concurrenten, also zunächst in jener des B3 eine Grenze finden, und demnach doch zu solchen Preisen sich verstehen müssen, bei welchen die übrigen Con- currenten um das Monopolgut (einschliesslich des B3) vom Tausch- geschäfte ökonomisch ausgeschlossen sein werden. Der Preis wird in unserem Falle sich demnach zwischen 60 und 70 Metzen Getreide bilden müssen. Zu einem innerhalb dieser Grenzen gelegenen Preise kann sich nämlich B1 mit zwei, B2 mit einem Pferde, und zwar in allen einzelnen Fällen in ökonomischer Weise versorgen, während doch gleichzeitig sämmtliche übrige Concurrenten um das Monopolgut von dem Erwerbe von Quan- titäten desselben ausgeschlossen sind. Die Preisbildung innerhalb dieser Grenzen ist aber auch die einzig mögliche. Würde nämlich dieselbe unter der Grenze von 60 Metzen erfolgen, so würde B3 vom Tauschgeschäfte nicht ausgeschlossen sein und demnach den aus der Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses resultirenden Nutzen sich zuzueignen bemüht sein, was B1 und B2, die zu höheren Preisen immer noch einen beträchtlichen ökonomischen Nutzen sich zuzuwenden in der Lage sind, als wirthschaftende Subjecte nicht zulassen können; würde der Preis die Grenze von 70 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen, so würde B2 sich gar kein, B1 aber nur ein Pferd in ökonomischer Weise austauschen können und demnach nur eines der drei zur Veräusserung gebrachten Pferde thatsächlich zur Veräusserung gelangen können. Die Preisbildung ausserhalb der Grenzen von 60 und 70 Metzen Getreide ist demnach in unserem Falle ökonomisch aus- geschlossen. Würde nun A anstatt 3 Pferden 6 Pferde zu Markte brin- gen, so könnten wir in ähnlicher Weise darthun, dass B1 3, B2

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/207>, abgerufen am 18.04.2024.