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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Preisbildung im Monopolhandel.
die Preisbildung nothwendigerweise erfolgen müsste. Wenn dem -
nach z. B. in einem gegebenen Falle für ein wirthschaftendes Indivi-
duum A ein Pferd, dass sich in seiner Verfügung befindet, keinen
grössern Werth hat, als 10 Metzen Getreide, die neu in seine
Verfügung treten würden, während für B, der eine reiche Ge-
treideernte hatte, erst 80 Metzen Getreide einen gleichen Werth
haben, wie ein in seinen Güterbesitz tretendes Pferd, so ist
zunächst klar, dass, wofern A und B dies Verhältniss erkennen
und auch die Macht haben, den Austausch der bezüglichen Güter
thatsächlich zu bewerkstelligen, die Grundlagen eines ökonomischen
Tausches des Pferdes des A gegen Getreide des B vorhanden
sind. Es ist aber auch eben so sicher, dass sich der Preis des
Pferdes zwischen den weiten Grenzen von 10 und 80 Metzen
Getreide wird bilden können, ohne dass dadurch, dass der Preis
sich mehr dem einen, oder dem anderen Extreme nähern würde,
der ökonomische Charakter des Tausches verloren gehen möchte.
Allerdings mag es höchst unwahrscheinlich sein, dass in dem
obigen Falle sich der Preis jenes Pferdes etwa auf 11, oder 12,
oder aber wiederum auf 78 oder 79 Metzen Getreide stellen
wird, sicher ist jedoch, dass keinerlei ökonomische Ursachen
vorhanden sind, die selbst eine solche Preisbildung völlig aus-
schliessen würden. Zugleich ist aber auch klar, dass insolange
B in seinem Bestreben, das Pferd des A einzutauschen, keinen
Concurrenten findet, das Tauschgeschäft naturgemäss nur zwischen
A und B stattfinden kann.

Setzen wir nun aber den Fall, B1 erhalte einen Concurrenten
B2, der, ohne einen so grossen Ueberfluss an Getreide zu be-
sitzen, wie B1, oder aber einen so dringenden Bedarf an einem
Pferde zu haben, wie dieser letztere, ein Pferd doch immer noch
so hoch, wie 30 Metzen Getreide, schätzen würde, so zwar, dass
er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse schon besser vor-
sorgen möchte, wofern er selbst 29 Metzen Getreide für A's
Pferd hingeben würde, so ist klar, dass sowohl zwischen B1 und
A, als auch zwischen B2 und A die Grundlagen für einen ökono-
mischen Austausch rücksichtlich des Pferdes und einer Quantität
Getreide vorhanden sind. Da nun aber doch nur einer von den
beiden Concurrenten um A's Pferd dasselbe thatsächlich erstehen
kann, so treten an uns zwei Fragen heran:


Die Preisbildung im Monopolhandel.
die Preisbildung nothwendigerweise erfolgen müsste. Wenn dem ‒
nach z. B. in einem gegebenen Falle für ein wirthschaftendes Indivi-
duum A ein Pferd, dass sich in seiner Verfügung befindet, keinen
grössern Werth hat, als 10 Metzen Getreide, die neu in seine
Verfügung treten würden, während für B, der eine reiche Ge-
treideernte hatte, erst 80 Metzen Getreide einen gleichen Werth
haben, wie ein in seinen Güterbesitz tretendes Pferd, so ist
zunächst klar, dass, wofern A und B dies Verhältniss erkennen
und auch die Macht haben, den Austausch der bezüglichen Güter
thatsächlich zu bewerkstelligen, die Grundlagen eines ökonomischen
Tausches des Pferdes des A gegen Getreide des B vorhanden
sind. Es ist aber auch eben so sicher, dass sich der Preis des
Pferdes zwischen den weiten Grenzen von 10 und 80 Metzen
Getreide wird bilden können, ohne dass dadurch, dass der Preis
sich mehr dem einen, oder dem anderen Extreme nähern würde,
der ökonomische Charakter des Tausches verloren gehen möchte.
Allerdings mag es höchst unwahrscheinlich sein, dass in dem
obigen Falle sich der Preis jenes Pferdes etwa auf 11, oder 12,
oder aber wiederum auf 78 oder 79 Metzen Getreide stellen
wird, sicher ist jedoch, dass keinerlei ökonomische Ursachen
vorhanden sind, die selbst eine solche Preisbildung völlig aus-
schliessen würden. Zugleich ist aber auch klar, dass insolange
B in seinem Bestreben, das Pferd des A einzutauschen, keinen
Concurrenten findet, das Tauschgeschäft naturgemäss nur zwischen
A und B stattfinden kann.

Setzen wir nun aber den Fall, B1 erhalte einen Concurrenten
B2, der, ohne einen so grossen Ueberfluss an Getreide zu be-
sitzen, wie B1, oder aber einen so dringenden Bedarf an einem
Pferde zu haben, wie dieser letztere, ein Pferd doch immer noch
so hoch, wie 30 Metzen Getreide, schätzen würde, so zwar, dass
er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse schon besser vor-
sorgen möchte, wofern er selbst 29 Metzen Getreide für A’s
Pferd hingeben würde, so ist klar, dass sowohl zwischen B1 und
A, als auch zwischen B2 und A die Grundlagen für einen ökono-
mischen Austausch rücksichtlich des Pferdes und einer Quantität
Getreide vorhanden sind. Da nun aber doch nur einer von den
beiden Concurrenten um A’s Pferd dasselbe thatsächlich erstehen
kann, so treten an uns zwei Fragen heran:


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[182/0200] Die Preisbildung im Monopolhandel. die Preisbildung nothwendigerweise erfolgen müsste. Wenn dem ‒ nach z. B. in einem gegebenen Falle für ein wirthschaftendes Indivi- duum A ein Pferd, dass sich in seiner Verfügung befindet, keinen grössern Werth hat, als 10 Metzen Getreide, die neu in seine Verfügung treten würden, während für B, der eine reiche Ge- treideernte hatte, erst 80 Metzen Getreide einen gleichen Werth haben, wie ein in seinen Güterbesitz tretendes Pferd, so ist zunächst klar, dass, wofern A und B dies Verhältniss erkennen und auch die Macht haben, den Austausch der bezüglichen Güter thatsächlich zu bewerkstelligen, die Grundlagen eines ökonomischen Tausches des Pferdes des A gegen Getreide des B vorhanden sind. Es ist aber auch eben so sicher, dass sich der Preis des Pferdes zwischen den weiten Grenzen von 10 und 80 Metzen Getreide wird bilden können, ohne dass dadurch, dass der Preis sich mehr dem einen, oder dem anderen Extreme nähern würde, der ökonomische Charakter des Tausches verloren gehen möchte. Allerdings mag es höchst unwahrscheinlich sein, dass in dem obigen Falle sich der Preis jenes Pferdes etwa auf 11, oder 12, oder aber wiederum auf 78 oder 79 Metzen Getreide stellen wird, sicher ist jedoch, dass keinerlei ökonomische Ursachen vorhanden sind, die selbst eine solche Preisbildung völlig aus- schliessen würden. Zugleich ist aber auch klar, dass insolange B in seinem Bestreben, das Pferd des A einzutauschen, keinen Concurrenten findet, das Tauschgeschäft naturgemäss nur zwischen A und B stattfinden kann. Setzen wir nun aber den Fall, B1 erhalte einen Concurrenten B2, der, ohne einen so grossen Ueberfluss an Getreide zu be- sitzen, wie B1, oder aber einen so dringenden Bedarf an einem Pferde zu haben, wie dieser letztere, ein Pferd doch immer noch so hoch, wie 30 Metzen Getreide, schätzen würde, so zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse schon besser vor- sorgen möchte, wofern er selbst 29 Metzen Getreide für A’s Pferd hingeben würde, so ist klar, dass sowohl zwischen B1 und A, als auch zwischen B2 und A die Grundlagen für einen ökono- mischen Austausch rücksichtlich des Pferdes und einer Quantität Getreide vorhanden sind. Da nun aber doch nur einer von den beiden Concurrenten um A’s Pferd dasselbe thatsächlich erstehen kann, so treten an uns zwei Fragen heran:

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/200>, abgerufen am 18.04.2024.