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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Grenzen des ökonomischen Tausches.
[Tabelle]
und es ist leicht ersichtlich, dass die beiden tauschenden Sub-
jecte nach dem fünften Tausche eines Pferdes des A gegen eine
Kuh des B, rücksichtlich der Vollständigkeit, mit welcher für
die Befriedigung ihrer Bedürfnisse vorgesorgt sein würde, dort-
hin gelangen würden, wo sie beim Anfange des Tauschgeschäftes
standen, während sie nach dem sechsten Tausche ihre ökono-
mische Lage noch darüber hinaus beträchtlich verschlechtert
hätten und nichts Besseres thun könnten, als so unökonomische
Tauschoperationen wieder rückgängig zu machen.

Was wir nun hier an einem einzelnen concreten Falle dar-
gelegt haben, das lässt sich überall dort beobachten, wo sich
Quantitäten verschiedener Güter in dem Besitze verschiedener
Personen befinden und die Grundlagen zu ökonomischen Tausch-
operationen vorliegen, und wir würden bei der Wahl anderer
Beispiele wohl Verschiedenheiten in Rücksicht auf nebensäch-
liche Umstände, nicht aber in Rücksicht auf das Wesen des
obigen Verhältnisses vorfinden.

Ueberall würden wir zunächst für jeden gegebenen Zeit-
punkt eine Grenze wahrnehmen, bis zu welcher zwei Personen
ihre Güter zu ihrem beiderseitigen ökonomischen Nutzen gegen
einander austauschen können, eine Grenze, welche sie aber auch
nicht überschreiten dürfen, ohne sich hiedurch in eine ungün-
stigere ökonomische Lage zu versetzen, kurz, wir würden überall
eine Grenze wahrnehmen, wo der ökonomische Gesammtnutzen,
welcher sich aus der Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses
erzielen lässt, erschöpft ist, und von da ab sich durch fort-
gesetzte Tauschoperationen wieder mindert, also eine Grenze,
über welche hinaus jeder weitere Austausch von Theilquantitäten
als unökonomisch erscheint. Diese Grenze ist aber dann

Die Grenzen des ökonomischen Tausches.
[Tabelle]
und es ist leicht ersichtlich, dass die beiden tauschenden Sub-
jecte nach dem fünften Tausche eines Pferdes des A gegen eine
Kuh des B, rücksichtlich der Vollständigkeit, mit welcher für
die Befriedigung ihrer Bedürfnisse vorgesorgt sein würde, dort-
hin gelangen würden, wo sie beim Anfange des Tauschgeschäftes
standen, während sie nach dem sechsten Tausche ihre ökono-
mische Lage noch darüber hinaus beträchtlich verschlechtert
hätten und nichts Besseres thun könnten, als so unökonomische
Tauschoperationen wieder rückgängig zu machen.

Was wir nun hier an einem einzelnen concreten Falle dar-
gelegt haben, das lässt sich überall dort beobachten, wo sich
Quantitäten verschiedener Güter in dem Besitze verschiedener
Personen befinden und die Grundlagen zu ökonomischen Tausch-
operationen vorliegen, und wir würden bei der Wahl anderer
Beispiele wohl Verschiedenheiten in Rücksicht auf nebensäch-
liche Umstände, nicht aber in Rücksicht auf das Wesen des
obigen Verhältnisses vorfinden.

Ueberall würden wir zunächst für jeden gegebenen Zeit-
punkt eine Grenze wahrnehmen, bis zu welcher zwei Personen
ihre Güter zu ihrem beiderseitigen ökonomischen Nutzen gegen
einander austauschen können, eine Grenze, welche sie aber auch
nicht überschreiten dürfen, ohne sich hiedurch in eine ungün-
stigere ökonomische Lage zu versetzen, kurz, wir würden überall
eine Grenze wahrnehmen, wo der ökonomische Gesammtnutzen,
welcher sich aus der Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses
erzielen lässt, erschöpft ist, und von da ab sich durch fort-
gesetzte Tauschoperationen wieder mindert, also eine Grenze,
über welche hinaus jeder weitere Austausch von Theilquantitäten
als unökonomisch erscheint. Diese Grenze ist aber dann

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[167/0185] Die Grenzen des ökonomischen Tausches. und es ist leicht ersichtlich, dass die beiden tauschenden Sub- jecte nach dem fünften Tausche eines Pferdes des A gegen eine Kuh des B, rücksichtlich der Vollständigkeit, mit welcher für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse vorgesorgt sein würde, dort- hin gelangen würden, wo sie beim Anfange des Tauschgeschäftes standen, während sie nach dem sechsten Tausche ihre ökono- mische Lage noch darüber hinaus beträchtlich verschlechtert hätten und nichts Besseres thun könnten, als so unökonomische Tauschoperationen wieder rückgängig zu machen. Was wir nun hier an einem einzelnen concreten Falle dar- gelegt haben, das lässt sich überall dort beobachten, wo sich Quantitäten verschiedener Güter in dem Besitze verschiedener Personen befinden und die Grundlagen zu ökonomischen Tausch- operationen vorliegen, und wir würden bei der Wahl anderer Beispiele wohl Verschiedenheiten in Rücksicht auf nebensäch- liche Umstände, nicht aber in Rücksicht auf das Wesen des obigen Verhältnisses vorfinden. Ueberall würden wir zunächst für jeden gegebenen Zeit- punkt eine Grenze wahrnehmen, bis zu welcher zwei Personen ihre Güter zu ihrem beiderseitigen ökonomischen Nutzen gegen einander austauschen können, eine Grenze, welche sie aber auch nicht überschreiten dürfen, ohne sich hiedurch in eine ungün- stigere ökonomische Lage zu versetzen, kurz, wir würden überall eine Grenze wahrnehmen, wo der ökonomische Gesammtnutzen, welcher sich aus der Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses erzielen lässt, erschöpft ist, und von da ab sich durch fort- gesetzte Tauschoperationen wieder mindert, also eine Grenze, über welche hinaus jeder weitere Austausch von Theilquantitäten als unökonomisch erscheint. Diese Grenze ist aber dann

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/185>, abgerufen am 29.03.2024.