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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Grenzen des ökonomischen Tausches.

Die Sachlage nach dem zweiten Tausche lässt sich wie
folgt darstellen:

[Tabelle]
und ist demnach ersichtlich, dass auch durch diesen Tausch
jeder der beiden obigen Personen ein ökonomischer Nutzen und
zwar kein geringerer zugewachsen ist, als wenn ihr Vermögen sich
um ein Gut von einem Werthe gleich 20 vermehrt hätte.

Untersuchen wir nun, ob auch bei der obigen Sach-
lage noch die Grundlagen zu weiteren ökonomischen Tausch-
operationen vorliegen. Ein Pferd hat für A die Bedeutung von 20,
eine neu hinzutretende Kuh gleichfalls eine Bedeutung von 20,
und was B betrifft, so liegt für denselben genau dasselbe Ver-
hältniss vor. Es steht aber nach dem, was wir sagten, fest, dass
ein Austausch eines Pferdes des A gegen eine Kuh des B unter
solchen Verhältnissen gänzlich müssig, das ist ohne allen ökono-
mischen Nutzen, sein würde.

Setzen wir nun aber den Fall, A und B würden nichts-
destoweniger einen dritten Tausch eingehen, so ist klar, dass,
falls die Effectuirung desselben keine nennenswerthen ökono-
mischen Opfer erfordern würde (Transportskosten, Zeitverlust etc.),
durch einen solchen Tausch die ökonomische Lage der beiden
Contrahenten zwar nicht verschlechtert, aber auch nicht ver-
bessert werden würde *). Ihre Lage nach diesem Tausche wäre
nämlich die folgende:

[Tabelle]

*) Solche indifferente Tauschoperationen rechne ich entschieden zu den
unökonomischen, denn es wird hier die vorsorgliche Thätigkeit der Men-
schen, abgesehen von allen ökonomischen Opfern, die ein solcher Tausch etwa
erfordern könnte, zwecklos in Bewegung gesetzt.
Die Grenzen des ökonomischen Tausches.

Die Sachlage nach dem zweiten Tausche lässt sich wie
folgt darstellen:

[Tabelle]
und ist demnach ersichtlich, dass auch durch diesen Tausch
jeder der beiden obigen Personen ein ökonomischer Nutzen und
zwar kein geringerer zugewachsen ist, als wenn ihr Vermögen sich
um ein Gut von einem Werthe gleich 20 vermehrt hätte.

Untersuchen wir nun, ob auch bei der obigen Sach-
lage noch die Grundlagen zu weiteren ökonomischen Tausch-
operationen vorliegen. Ein Pferd hat für A die Bedeutung von 20,
eine neu hinzutretende Kuh gleichfalls eine Bedeutung von 20,
und was B betrifft, so liegt für denselben genau dasselbe Ver-
hältniss vor. Es steht aber nach dem, was wir sagten, fest, dass
ein Austausch eines Pferdes des A gegen eine Kuh des B unter
solchen Verhältnissen gänzlich müssig, das ist ohne allen ökono-
mischen Nutzen, sein würde.

Setzen wir nun aber den Fall, A und B würden nichts-
destoweniger einen dritten Tausch eingehen, so ist klar, dass,
falls die Effectuirung desselben keine nennenswerthen ökono-
mischen Opfer erfordern würde (Transportskosten, Zeitverlust etc.),
durch einen solchen Tausch die ökonomische Lage der beiden
Contrahenten zwar nicht verschlechtert, aber auch nicht ver-
bessert werden würde *). Ihre Lage nach diesem Tausche wäre
nämlich die folgende:

[Tabelle]

*) Solche indifferente Tauschoperationen rechne ich entschieden zu den
unökonomischen, denn es wird hier die vorsorgliche Thätigkeit der Men-
schen, abgesehen von allen ökonomischen Opfern, die ein solcher Tausch etwa
erfordern könnte, zwecklos in Bewegung gesetzt.
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[165/0183] Die Grenzen des ökonomischen Tausches. Die Sachlage nach dem zweiten Tausche lässt sich wie folgt darstellen: und ist demnach ersichtlich, dass auch durch diesen Tausch jeder der beiden obigen Personen ein ökonomischer Nutzen und zwar kein geringerer zugewachsen ist, als wenn ihr Vermögen sich um ein Gut von einem Werthe gleich 20 vermehrt hätte. Untersuchen wir nun, ob auch bei der obigen Sach- lage noch die Grundlagen zu weiteren ökonomischen Tausch- operationen vorliegen. Ein Pferd hat für A die Bedeutung von 20, eine neu hinzutretende Kuh gleichfalls eine Bedeutung von 20, und was B betrifft, so liegt für denselben genau dasselbe Ver- hältniss vor. Es steht aber nach dem, was wir sagten, fest, dass ein Austausch eines Pferdes des A gegen eine Kuh des B unter solchen Verhältnissen gänzlich müssig, das ist ohne allen ökono- mischen Nutzen, sein würde. Setzen wir nun aber den Fall, A und B würden nichts- destoweniger einen dritten Tausch eingehen, so ist klar, dass, falls die Effectuirung desselben keine nennenswerthen ökono- mischen Opfer erfordern würde (Transportskosten, Zeitverlust etc.), durch einen solchen Tausch die ökonomische Lage der beiden Contrahenten zwar nicht verschlechtert, aber auch nicht ver- bessert werden würde *). Ihre Lage nach diesem Tausche wäre nämlich die folgende: *) Solche indifferente Tauschoperationen rechne ich entschieden zu den unökonomischen, denn es wird hier die vorsorgliche Thätigkeit der Men- schen, abgesehen von allen ökonomischen Opfern, die ein solcher Tausch etwa erfordern könnte, zwecklos in Bewegung gesetzt.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/183>, abgerufen am 19.04.2024.