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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches.
zur Darlegung bringen, ist demnach die folgende: Ein wirth-
schaftendes Subject A verfügt über concrete Quantitäten eines
Gutes, welche für dasselbe einen geringeren Werth haben, als
gewisse Quantitäten eines anderen Gutes, die sich in der Ver-
fügung eines anderen wirthschaftenden Subjectes B befinden,
während bei diesem letzteren in Rücksicht auf die Werthschätzung
derselben Güterquantitäten das umgekehrte Verhältniss eintritt,
so zwar, dass die gleiche Quantität des zweiten Gutes für ihn
einen geringeren Werth hat, als jene des ersteren in der Ver-
fügung des A befindlichen Gutes *).

Tritt nun zu diesem Verhältnisse noch

a) die Erkenntniss desselben Seitens beider wirthschaftenden
Subjecte, die hier in Rede sind, und

b) die Macht, jene Güterübertragung, von welcher wir oben
sprachen, thatsächlich zu bewerkstelligen,

so liegt unserer Beobachtung ein Verhältniss vor, wobei es
lediglich von dem übereinstimmenden Willen zweier wirthschaf-
tender Subjecte abhängt, für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse
besser oder vollständiger vorzusorgen, als dies ohne die Aus-
beutung jenes Verhältnisses der Fall wäre.

Dasselbe Princip nun, welches die Menschen in ihrer wirth-
schaftlichen Thätigkeit überhaupt leitet, das Bestreben,
ihre Bedürfnisse möglichst vollständig zu befrie-
digen
, dasselbe Princip also, das die Menschen dazu führt, die
Nützlichkeiten in der äusseren Natur zu erforschen und ihrer
Verfügung zu unterwerfen, dieselbe Sorge nach Verbesserung

*) Nennen wir die beiden hier in Rede stehenden Personen A und B,
die in der Verfügung des A befindliche Quantität des ersten Gutes 10 a, die
in der Verfügung des B befindliche Quantität des zweiten Gutes 10 b. Nennen
wir nun den Werth, den die Quantität 1 a für A hat = W, den Werth, den
1 b für ihn hätte, wofern er darüber verfügen könnte = W + x; den Werth,
den 1 b für B hat = w und jenen, welchen 1 a für ihn hätte = w + y; so
ist sicher, dass durch die Uebertragung von 1 a aus der Verfügung des A
in jene des B, und umgekehrt von 1 b aus der Verfügung des B in jene des
A, dieser letztere an Werth x, während B an Werth y gewinnt, oder mit
anderen Worten, sich A nach dem Tausche in derselben Lage befindet, als
ob ein Gut, dessen Werth für ihn gleich x ist, und B, als ob ein Gut, dessen
Werth für ihn gleich y ist, neu zu seinem bisherigen Vermögen hinzu-
getreten wäre.

Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches.
zur Darlegung bringen, ist demnach die folgende: Ein wirth-
schaftendes Subject A verfügt über concrete Quantitäten eines
Gutes, welche für dasselbe einen geringeren Werth haben, als
gewisse Quantitäten eines anderen Gutes, die sich in der Ver-
fügung eines anderen wirthschaftenden Subjectes B befinden,
während bei diesem letzteren in Rücksicht auf die Werthschätzung
derselben Güterquantitäten das umgekehrte Verhältniss eintritt,
so zwar, dass die gleiche Quantität des zweiten Gutes für ihn
einen geringeren Werth hat, als jene des ersteren in der Ver-
fügung des A befindlichen Gutes *).

Tritt nun zu diesem Verhältnisse noch

a) die Erkenntniss desselben Seitens beider wirthschaftenden
Subjecte, die hier in Rede sind, und

b) die Macht, jene Güterübertragung, von welcher wir oben
sprachen, thatsächlich zu bewerkstelligen,

so liegt unserer Beobachtung ein Verhältniss vor, wobei es
lediglich von dem übereinstimmenden Willen zweier wirthschaf-
tender Subjecte abhängt, für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse
besser oder vollständiger vorzusorgen, als dies ohne die Aus-
beutung jenes Verhältnisses der Fall wäre.

Dasselbe Princip nun, welches die Menschen in ihrer wirth-
schaftlichen Thätigkeit überhaupt leitet, das Bestreben,
ihre Bedürfnisse möglichst vollständig zu befrie-
digen
, dasselbe Princip also, das die Menschen dazu führt, die
Nützlichkeiten in der äusseren Natur zu erforschen und ihrer
Verfügung zu unterwerfen, dieselbe Sorge nach Verbesserung

*) Nennen wir die beiden hier in Rede stehenden Personen A und B,
die in der Verfügung des A befindliche Quantität des ersten Gutes 10 a, die
in der Verfügung des B befindliche Quantität des zweiten Gutes 10 b. Nennen
wir nun den Werth, den die Quantität 1 a für A hat = W, den Werth, den
1 b für ihn hätte, wofern er darüber verfügen könnte = W + x; den Werth,
den 1 b für B hat = w und jenen, welchen 1 a für ihn hätte = w + y; so
ist sicher, dass durch die Uebertragung von 1 a aus der Verfügung des A
in jene des B, und umgekehrt von 1 b aus der Verfügung des B in jene des
A, dieser letztere an Werth x, während B an Werth y gewinnt, oder mit
anderen Worten, sich A nach dem Tausche in derselben Lage befindet, als
ob ein Gut, dessen Werth für ihn gleich x ist, und B, als ob ein Gut, dessen
Werth für ihn gleich y ist, neu zu seinem bisherigen Vermögen hinzu-
getreten wäre.
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[158/0176] Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches. zur Darlegung bringen, ist demnach die folgende: Ein wirth- schaftendes Subject A verfügt über concrete Quantitäten eines Gutes, welche für dasselbe einen geringeren Werth haben, als gewisse Quantitäten eines anderen Gutes, die sich in der Ver- fügung eines anderen wirthschaftenden Subjectes B befinden, während bei diesem letzteren in Rücksicht auf die Werthschätzung derselben Güterquantitäten das umgekehrte Verhältniss eintritt, so zwar, dass die gleiche Quantität des zweiten Gutes für ihn einen geringeren Werth hat, als jene des ersteren in der Ver- fügung des A befindlichen Gutes *). Tritt nun zu diesem Verhältnisse noch a) die Erkenntniss desselben Seitens beider wirthschaftenden Subjecte, die hier in Rede sind, und b) die Macht, jene Güterübertragung, von welcher wir oben sprachen, thatsächlich zu bewerkstelligen, so liegt unserer Beobachtung ein Verhältniss vor, wobei es lediglich von dem übereinstimmenden Willen zweier wirthschaf- tender Subjecte abhängt, für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse besser oder vollständiger vorzusorgen, als dies ohne die Aus- beutung jenes Verhältnisses der Fall wäre. Dasselbe Princip nun, welches die Menschen in ihrer wirth- schaftlichen Thätigkeit überhaupt leitet, das Bestreben, ihre Bedürfnisse möglichst vollständig zu befrie- digen, dasselbe Princip also, das die Menschen dazu führt, die Nützlichkeiten in der äusseren Natur zu erforschen und ihrer Verfügung zu unterwerfen, dieselbe Sorge nach Verbesserung *) Nennen wir die beiden hier in Rede stehenden Personen A und B, die in der Verfügung des A befindliche Quantität des ersten Gutes 10 a, die in der Verfügung des B befindliche Quantität des zweiten Gutes 10 b. Nennen wir nun den Werth, den die Quantität 1 a für A hat = W, den Werth, den 1 b für ihn hätte, wofern er darüber verfügen könnte = W + x; den Werth, den 1 b für B hat = w und jenen, welchen 1 a für ihn hätte = w + y; so ist sicher, dass durch die Uebertragung von 1 a aus der Verfügung des A in jene des B, und umgekehrt von 1 b aus der Verfügung des B in jene des A, dieser letztere an Werth x, während B an Werth y gewinnt, oder mit anderen Worten, sich A nach dem Tausche in derselben Lage befindet, als ob ein Gut, dessen Werth für ihn gleich x ist, und B, als ob ein Gut, dessen Werth für ihn gleich y ist, neu zu seinem bisherigen Vermögen hinzu- getreten wäre.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/176>, abgerufen am 25.04.2024.