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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
auch der Regel nach minder wichtiger, verwendet werden, als
dies der Fall sein würde, wenn die mangelnde Quantität des
complementären Gutes, das hier in Rede ist, verfügbar wäre.

Von einer bestimmten Quantität eines Gutes höherer Ord-
nung hängt demnach der Regel nach nicht die Verfügung über
eine genau entsprechende Quantität des Productes ab, zu dessen
Erzeugung jenes Gut dient, sondern lediglich eine Theilquantität
dieses letztern, nicht selten blos die höhere Qualität des Pro-
ductes, und der Werth einer Quantität eines einzelnen Gutes
höherer Ordnung ist demnach auch nicht gleich der Bedeutung
der Bedrüfnissbefriedigungen, welche von dem ganzen Producte
abhängen, zu dessen Hervorbringung es dient, sondern lediglich
der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, für welche durch
die Theilquantität des Productes vorgesorgt ist, um welche sich
das letztere mindern würde, wofern wir über die in Rede stehende
Quantität des Gutes höherer Ordnung nicht zu verfügen ver-
möchten; dort aber, wo nicht eine Minderung der Quantität,
sondern lediglich eine solche der Qualität des Productes die
Folge einer Verminderung der verfügbaren Quantität eines Gutes
höherer Ordnung wäre, ist der Werth der Quantitat eines ein-
zelnen Gutes höherer Ordnung gleich der Differenz zwischen der
Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche mit dem höher,
und jenen, welche mit dem niederer qualificirten Producte her-
beigeführt werden können. In beiden Fällen sind nämlich nur
Bedürfnissbefriedigungen von solcher Bedeutung von der Ver-
fügung über die in Rede stehende Quantität eines einzelnen
Gutes höherer Ordnung abhängig.

Aber selbst in dem Falle, dass durch die Minderung der
verfügbaren Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung
eine verhältnissmässige Minderung des Productes bedingt ist,
(z. B. bei manchen chemischen Producten,) selbst in diesem Falle
werden die übrigen complementären Quantitäten von Gütern
höherer Ordnung, für welche das eine complementäre Element
der Production nunmehr mangelt, doch nicht werthlos, indem
dieselben zur Production anderer Güter niederer Ordnung und
somit zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, wenngleich auch
vielleicht in etwas minder wichtiger, als diess sonst der Fall
gewesen wäre, herangezogen werden können. Auch in diesem

Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
auch der Regel nach minder wichtiger, verwendet werden, als
dies der Fall sein würde, wenn die mangelnde Quantität des
complementären Gutes, das hier in Rede ist, verfügbar wäre.

Von einer bestimmten Quantität eines Gutes höherer Ord-
nung hängt demnach der Regel nach nicht die Verfügung über
eine genau entsprechende Quantität des Productes ab, zu dessen
Erzeugung jenes Gut dient, sondern lediglich eine Theilquantität
dieses letztern, nicht selten blos die höhere Qualität des Pro-
ductes, und der Werth einer Quantität eines einzelnen Gutes
höherer Ordnung ist demnach auch nicht gleich der Bedeutung
der Bedrüfnissbefriedigungen, welche von dem ganzen Producte
abhängen, zu dessen Hervorbringung es dient, sondern lediglich
der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, für welche durch
die Theilquantität des Productes vorgesorgt ist, um welche sich
das letztere mindern würde, wofern wir über die in Rede stehende
Quantität des Gutes höherer Ordnung nicht zu verfügen ver-
möchten; dort aber, wo nicht eine Minderung der Quantität,
sondern lediglich eine solche der Qualität des Productes die
Folge einer Verminderung der verfügbaren Quantität eines Gutes
höherer Ordnung wäre, ist der Werth der Quantitat eines ein-
zelnen Gutes höherer Ordnung gleich der Differenz zwischen der
Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche mit dem höher,
und jenen, welche mit dem niederer qualificirten Producte her-
beigeführt werden können. In beiden Fällen sind nämlich nur
Bedürfnissbefriedigungen von solcher Bedeutung von der Ver-
fügung über die in Rede stehende Quantität eines einzelnen
Gutes höherer Ordnung abhängig.

Aber selbst in dem Falle, dass durch die Minderung der
verfügbaren Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung
eine verhältnissmässige Minderung des Productes bedingt ist,
(z. B. bei manchen chemischen Producten,) selbst in diesem Falle
werden die übrigen complementären Quantitäten von Gütern
höherer Ordnung, für welche das eine complementäre Element
der Production nunmehr mangelt, doch nicht werthlos, indem
dieselben zur Production anderer Güter niederer Ordnung und
somit zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, wenngleich auch
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gewesen wäre, herangezogen werden können. Auch in diesem

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[141/0159] Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. auch der Regel nach minder wichtiger, verwendet werden, als dies der Fall sein würde, wenn die mangelnde Quantität des complementären Gutes, das hier in Rede ist, verfügbar wäre. Von einer bestimmten Quantität eines Gutes höherer Ord- nung hängt demnach der Regel nach nicht die Verfügung über eine genau entsprechende Quantität des Productes ab, zu dessen Erzeugung jenes Gut dient, sondern lediglich eine Theilquantität dieses letztern, nicht selten blos die höhere Qualität des Pro- ductes, und der Werth einer Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung ist demnach auch nicht gleich der Bedeutung der Bedrüfnissbefriedigungen, welche von dem ganzen Producte abhängen, zu dessen Hervorbringung es dient, sondern lediglich der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, für welche durch die Theilquantität des Productes vorgesorgt ist, um welche sich das letztere mindern würde, wofern wir über die in Rede stehende Quantität des Gutes höherer Ordnung nicht zu verfügen ver- möchten; dort aber, wo nicht eine Minderung der Quantität, sondern lediglich eine solche der Qualität des Productes die Folge einer Verminderung der verfügbaren Quantität eines Gutes höherer Ordnung wäre, ist der Werth der Quantitat eines ein- zelnen Gutes höherer Ordnung gleich der Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche mit dem höher, und jenen, welche mit dem niederer qualificirten Producte her- beigeführt werden können. In beiden Fällen sind nämlich nur Bedürfnissbefriedigungen von solcher Bedeutung von der Ver- fügung über die in Rede stehende Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung abhängig. Aber selbst in dem Falle, dass durch die Minderung der verfügbaren Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung eine verhältnissmässige Minderung des Productes bedingt ist, (z. B. bei manchen chemischen Producten,) selbst in diesem Falle werden die übrigen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung, für welche das eine complementäre Element der Production nunmehr mangelt, doch nicht werthlos, indem dieselben zur Production anderer Güter niederer Ordnung und somit zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, wenngleich auch vielleicht in etwas minder wichtiger, als diess sonst der Fall gewesen wäre, herangezogen werden können. Auch in diesem

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/159>, abgerufen am 16.04.2024.