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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
sichtliche Preis des Productes die Grundlage der Berechnung
bildet, so findet diese Erscheinung in dem obigen ihre Er-
klärung*).

Der Process der Umgestaltung von Gütern höherer Ord-
nung in solche niederer Ordnung, beziehungsweise in Güter erster
Ordnung, soll er anders ein ökonomischer sein, ist ferner unter
allen Umständen dadurch bedingt, dass ein wirthschaftendes
Subject denselben vorbereite und in ökonomischem Sinne leite,
also die ökonomischen Berechnungen, von welchen wir oben
sprachen, anstelle und die Güter höherer Ordnung, einschliesslich
der technischen Arbeitsleistungen, dem Processe thatsächlich zu-
führe, oder zuführen lasse. Diese sogenannte Unternehmerthätig-
keit**), welche in den Anfängen der Cultur und auch später noch

verfügt und dieselbe sich sofort verfügbar machen will. Ist die Absicht des
Besitzers von Gütern höherer Ordnung wohl darauf gerichtet, dieselben an
eine dritte Person zu übertragen, begnügt er sich aber damit, dass ihm
das Entgelt erst nach Beendigung des Productionsprocesses geleistet werde,
so entfällt naturgemäss dies "Escomptiren" und wir können denn auch in der
That beobachten, dass der Preis von Gütern, welche auf Credit gegeben
werden, (ganz abgesehen von der Gefahrprämie,) um so höher ist, je ferner
der vereinbarte Zahlungstermin liegt. In dem Obigen liegt aber auch zugleich
die Erklärung der grossen Förderung der productiven Thätigkeit eines Volkes
durch den Credit. In der weitaus grössern Mehrzahl von Fällen bestehen
Creditgeschäfte in der Hingabe vou Gütern höherer Ordnung an diejenigen,
welche dieselben zu den entsprechenden Gütern niederer Ordnung verarbeiten.
Durch den Credit wird die Production, oder doch der umfangreichere Betrieb,
sehr oft erst ermöglicht, und daher die verderbliche Stockung und Beschränkung
der Productiven Thätigkeit eines Volkes, wenn der Credit desselben plötzlich
versiegt.
*) Je länger der Zeitraum ist, welchen eine Production in Anspruch
nimmt, um so höher ist allerdings unter sonst gleichen Umständen die Pro-
ductivität derselben, um so grösser aber auch der Werth der Capital-
benützung, so zwar, dass sich der Werth von Gütern höherer Ordnung, welche
für Productionen von sehr verschiedener Dauer in Gebrauch gezogen werden
können und uns je nach unserer Wahl Genussmittel von verschiedenem
Werthe in verschiedenen Zeiträumen sichern, mit Rücksicht auf die Gegenwart
ins Gleichgewicht stellt.
**) Es ist bereits mehrfach die Frage aufgeworfen worden, welche
Functionen zur Unternehmerthätigkeit gehören. Hier ist nun zunächst
im Auge zu behalten, dass zu den Gütern höherer Ordnung, über welche ein
Unternehmer zum Zwecke einer bestimmten Production verfügt, nicht selten

Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
sichtliche Preis des Productes die Grundlage der Berechnung
bildet, so findet diese Erscheinung in dem obigen ihre Er-
klärung*).

Der Process der Umgestaltung von Gütern höherer Ord-
nung in solche niederer Ordnung, beziehungsweise in Güter erster
Ordnung, soll er anders ein ökonomischer sein, ist ferner unter
allen Umständen dadurch bedingt, dass ein wirthschaftendes
Subject denselben vorbereite und in ökonomischem Sinne leite,
also die ökonomischen Berechnungen, von welchen wir oben
sprachen, anstelle und die Güter höherer Ordnung, einschliesslich
der technischen Arbeitsleistungen, dem Processe thatsächlich zu-
führe, oder zuführen lasse. Diese sogenannte Unternehmerthätig-
keit**), welche in den Anfängen der Cultur und auch später noch

verfügt und dieselbe sich sofort verfügbar machen will. Ist die Absicht des
Besitzers von Gütern höherer Ordnung wohl darauf gerichtet, dieselben an
eine dritte Person zu übertragen, begnügt er sich aber damit, dass ihm
das Entgelt erst nach Beendigung des Productionsprocesses geleistet werde,
so entfällt naturgemäss dies „Escomptiren“ und wir können denn auch in der
That beobachten, dass der Preis von Gütern, welche auf Credit gegeben
werden, (ganz abgesehen von der Gefahrprämie,) um so höher ist, je ferner
der vereinbarte Zahlungstermin liegt. In dem Obigen liegt aber auch zugleich
die Erklärung der grossen Förderung der productiven Thätigkeit eines Volkes
durch den Credit. In der weitaus grössern Mehrzahl von Fällen bestehen
Creditgeschäfte in der Hingabe vou Gütern höherer Ordnung an diejenigen,
welche dieselben zu den entsprechenden Gütern niederer Ordnung verarbeiten.
Durch den Credit wird die Production, oder doch der umfangreichere Betrieb,
sehr oft erst ermöglicht, und daher die verderbliche Stockung und Beschränkung
der Productiven Thätigkeit eines Volkes, wenn der Credit desselben plötzlich
versiegt.
*) Je länger der Zeitraum ist, welchen eine Production in Anspruch
nimmt, um so höher ist allerdings unter sonst gleichen Umständen die Pro-
ductivität derselben, um so grösser aber auch der Werth der Capital-
benützung, so zwar, dass sich der Werth von Gütern höherer Ordnung, welche
für Productionen von sehr verschiedener Dauer in Gebrauch gezogen werden
können und uns je nach unserer Wahl Genussmittel von verschiedenem
Werthe in verschiedenen Zeiträumen sichern, mit Rücksicht auf die Gegenwart
ins Gleichgewicht stellt.
**) Es ist bereits mehrfach die Frage aufgeworfen worden, welche
Functionen zur Unternehmerthätigkeit gehören. Hier ist nun zunächst
im Auge zu behalten, dass zu den Gütern höherer Ordnung, über welche ein
Unternehmer zum Zwecke einer bestimmten Production verfügt, nicht selten
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[136/0154] Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. sichtliche Preis des Productes die Grundlage der Berechnung bildet, so findet diese Erscheinung in dem obigen ihre Er- klärung *). Der Process der Umgestaltung von Gütern höherer Ord- nung in solche niederer Ordnung, beziehungsweise in Güter erster Ordnung, soll er anders ein ökonomischer sein, ist ferner unter allen Umständen dadurch bedingt, dass ein wirthschaftendes Subject denselben vorbereite und in ökonomischem Sinne leite, also die ökonomischen Berechnungen, von welchen wir oben sprachen, anstelle und die Güter höherer Ordnung, einschliesslich der technischen Arbeitsleistungen, dem Processe thatsächlich zu- führe, oder zuführen lasse. Diese sogenannte Unternehmerthätig- keit **), welche in den Anfängen der Cultur und auch später noch **) *) Je länger der Zeitraum ist, welchen eine Production in Anspruch nimmt, um so höher ist allerdings unter sonst gleichen Umständen die Pro- ductivität derselben, um so grösser aber auch der Werth der Capital- benützung, so zwar, dass sich der Werth von Gütern höherer Ordnung, welche für Productionen von sehr verschiedener Dauer in Gebrauch gezogen werden können und uns je nach unserer Wahl Genussmittel von verschiedenem Werthe in verschiedenen Zeiträumen sichern, mit Rücksicht auf die Gegenwart ins Gleichgewicht stellt. **) Es ist bereits mehrfach die Frage aufgeworfen worden, welche Functionen zur Unternehmerthätigkeit gehören. Hier ist nun zunächst im Auge zu behalten, dass zu den Gütern höherer Ordnung, über welche ein Unternehmer zum Zwecke einer bestimmten Production verfügt, nicht selten **) verfügt und dieselbe sich sofort verfügbar machen will. Ist die Absicht des Besitzers von Gütern höherer Ordnung wohl darauf gerichtet, dieselben an eine dritte Person zu übertragen, begnügt er sich aber damit, dass ihm das Entgelt erst nach Beendigung des Productionsprocesses geleistet werde, so entfällt naturgemäss dies „Escomptiren“ und wir können denn auch in der That beobachten, dass der Preis von Gütern, welche auf Credit gegeben werden, (ganz abgesehen von der Gefahrprämie,) um so höher ist, je ferner der vereinbarte Zahlungstermin liegt. In dem Obigen liegt aber auch zugleich die Erklärung der grossen Förderung der productiven Thätigkeit eines Volkes durch den Credit. In der weitaus grössern Mehrzahl von Fällen bestehen Creditgeschäfte in der Hingabe vou Gütern höherer Ordnung an diejenigen, welche dieselben zu den entsprechenden Gütern niederer Ordnung verarbeiten. Durch den Credit wird die Production, oder doch der umfangreichere Betrieb, sehr oft erst ermöglicht, und daher die verderbliche Stockung und Beschränkung der Productiven Thätigkeit eines Volkes, wenn der Credit desselben plötzlich versiegt.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/154>, abgerufen am 25.04.2024.