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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
halb eines Jahres für die betreffenden wirthschaftenden Subjecte
hat, während der Werth der in Rede stehenden Güter höherer
Ordnung in der Gegenwart an und für sich nur dem Werthe
des voraussichtlichen Productes nach Abzug des Werthes der
bezüglichen Capitalnutzung gleich gesetzt werden kann.

Setzen wir, um zu einem ziffermässigen Ausdruck des oben
Gesagten zu gelangen, den voraussichtlichen Werth des nach einem
Jahre verfügbaren Productes gleich 100, den Werth der Ver-
fügung über die Quantität der bezüglichen ökonomischen Güter
höherer Ordnung innerhalb eines Jahres (den Werth der Capi-
talbenützung) gleich 10, so ist klar, dass der Werth, welchen
die Gesammtheit der complementären zur Hervorbringung des
obigen Productes erforderlichen Quantitäten von Gütern höherer
Ordnung mit Ausschluss der in Rede stehenden Capitalnutzung
für das wirthschaftende Subject mit Rücksicht auf die Gegenwart
hat, nicht gleich 100, sondern nur gleich 90 und, wenn der
Werth der bezüglichen Capitalbenützung 15 betrüge, gar nur
gleich 85 wäre.

Der Werth, welchen die Güter für die einzelnen wirth-
schaftenden Individuen haben, ist, wie bereits mehrfach erwähnt,
die wichtigste Grundlage der Preisbildung. Wenn wir nun im
Leben sehen, dass die Käufer von Gütern höherer Ordnung für
die complementären, zur Hervorbringung eines Gutes niederer
Ordnung erforderlichen technischen Productionsmittel*) niemals
den ganzen voraussichtlichen Preis der erstern bezahlen, sondern
stets nur solche Preise zu bewilligen in der Lage sind und that-
sächlich bewilligen, welche in etwas tiefer stehen, als derselbe,
also der Verkauf von Gütern höherer Ordnung eine gewisse
Aehnlichkeit mit dem Escomptiren hat**), wobei der voraus-

*) Vgl. Hasner: System d. pol. Oekonomie. 1860, I., S. 29.
**) Wer über die zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung
erforderlichen Güter höherer Ordnung verfügt, verfügt dadurch nicht sofort
und unmittelbar über die erstern, sondern erst nach Ablauf eines durch die
Natur des Productionsprocesses bedingten, bald längern, bald kürzern Zeit-
raumes. Will er nun für seine Güter höherer Ordnung sofort die ent-
sprechenden Güter niederer Ordnung, oder was unter entwickelten Verkehrs-
verhältnissen dasselbe ist, die entsprechende Geldsumme, austauschen, so
befindet er sich allerdings in einer ähnlichen Lage, wie derjenige, welcher
über eine Summe in einem kommenden Zeitpunkte (z. B. nach 6 Monaten)

Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
halb eines Jahres für die betreffenden wirthschaftenden Subjecte
hat, während der Werth der in Rede stehenden Güter höherer
Ordnung in der Gegenwart an und für sich nur dem Werthe
des voraussichtlichen Productes nach Abzug des Werthes der
bezüglichen Capitalnutzung gleich gesetzt werden kann.

Setzen wir, um zu einem ziffermässigen Ausdruck des oben
Gesagten zu gelangen, den voraussichtlichen Werth des nach einem
Jahre verfügbaren Productes gleich 100, den Werth der Ver-
fügung über die Quantität der bezüglichen ökonomischen Güter
höherer Ordnung innerhalb eines Jahres (den Werth der Capi-
talbenützung) gleich 10, so ist klar, dass der Werth, welchen
die Gesammtheit der complementären zur Hervorbringung des
obigen Productes erforderlichen Quantitäten von Gütern höherer
Ordnung mit Ausschluss der in Rede stehenden Capitalnutzung
für das wirthschaftende Subject mit Rücksicht auf die Gegenwart
hat, nicht gleich 100, sondern nur gleich 90 und, wenn der
Werth der bezüglichen Capitalbenützung 15 betrüge, gar nur
gleich 85 wäre.

Der Werth, welchen die Güter für die einzelnen wirth-
schaftenden Individuen haben, ist, wie bereits mehrfach erwähnt,
die wichtigste Grundlage der Preisbildung. Wenn wir nun im
Leben sehen, dass die Käufer von Gütern höherer Ordnung für
die complementären, zur Hervorbringung eines Gutes niederer
Ordnung erforderlichen technischen Productionsmittel*) niemals
den ganzen voraussichtlichen Preis der erstern bezahlen, sondern
stets nur solche Preise zu bewilligen in der Lage sind und that-
sächlich bewilligen, welche in etwas tiefer stehen, als derselbe,
also der Verkauf von Gütern höherer Ordnung eine gewisse
Aehnlichkeit mit dem Escomptiren hat**), wobei der voraus-

*) Vgl. Hasner: System d. pol. Oekonomie. 1860, I., S. 29.
**) Wer über die zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung
erforderlichen Güter höherer Ordnung verfügt, verfügt dadurch nicht sofort
und unmittelbar über die erstern, sondern erst nach Ablauf eines durch die
Natur des Productionsprocesses bedingten, bald längern, bald kürzern Zeit-
raumes. Will er nun für seine Güter höherer Ordnung sofort die ent-
sprechenden Güter niederer Ordnung, oder was unter entwickelten Verkehrs-
verhältnissen dasselbe ist, die entsprechende Geldsumme, austauschen, so
befindet er sich allerdings in einer ähnlichen Lage, wie derjenige, welcher
über eine Summe in einem kommenden Zeitpunkte (z. B. nach 6 Monaten)
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[135/0153] Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. halb eines Jahres für die betreffenden wirthschaftenden Subjecte hat, während der Werth der in Rede stehenden Güter höherer Ordnung in der Gegenwart an und für sich nur dem Werthe des voraussichtlichen Productes nach Abzug des Werthes der bezüglichen Capitalnutzung gleich gesetzt werden kann. Setzen wir, um zu einem ziffermässigen Ausdruck des oben Gesagten zu gelangen, den voraussichtlichen Werth des nach einem Jahre verfügbaren Productes gleich 100, den Werth der Ver- fügung über die Quantität der bezüglichen ökonomischen Güter höherer Ordnung innerhalb eines Jahres (den Werth der Capi- talbenützung) gleich 10, so ist klar, dass der Werth, welchen die Gesammtheit der complementären zur Hervorbringung des obigen Productes erforderlichen Quantitäten von Gütern höherer Ordnung mit Ausschluss der in Rede stehenden Capitalnutzung für das wirthschaftende Subject mit Rücksicht auf die Gegenwart hat, nicht gleich 100, sondern nur gleich 90 und, wenn der Werth der bezüglichen Capitalbenützung 15 betrüge, gar nur gleich 85 wäre. Der Werth, welchen die Güter für die einzelnen wirth- schaftenden Individuen haben, ist, wie bereits mehrfach erwähnt, die wichtigste Grundlage der Preisbildung. Wenn wir nun im Leben sehen, dass die Käufer von Gütern höherer Ordnung für die complementären, zur Hervorbringung eines Gutes niederer Ordnung erforderlichen technischen Productionsmittel *) niemals den ganzen voraussichtlichen Preis der erstern bezahlen, sondern stets nur solche Preise zu bewilligen in der Lage sind und that- sächlich bewilligen, welche in etwas tiefer stehen, als derselbe, also der Verkauf von Gütern höherer Ordnung eine gewisse Aehnlichkeit mit dem Escomptiren hat **), wobei der voraus- *) Vgl. Hasner: System d. pol. Oekonomie. 1860, I., S. 29. **) Wer über die zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung erforderlichen Güter höherer Ordnung verfügt, verfügt dadurch nicht sofort und unmittelbar über die erstern, sondern erst nach Ablauf eines durch die Natur des Productionsprocesses bedingten, bald längern, bald kürzern Zeit- raumes. Will er nun für seine Güter höherer Ordnung sofort die ent- sprechenden Güter niederer Ordnung, oder was unter entwickelten Verkehrs- verhältnissen dasselbe ist, die entsprechende Geldsumme, austauschen, so befindet er sich allerdings in einer ähnlichen Lage, wie derjenige, welcher über eine Summe in einem kommenden Zeitpunkte (z. B. nach 6 Monaten)

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/153>, abgerufen am 18.04.2024.