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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
Rücksicht auf denselben Productionszweig, um so grösser,
je höher die Ordnung der Güter ist, welche zur Befriedigung
menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden sollen; sie ist in-
dess von jeder Production unzertrennlich.

Innerhalb dieser Zeiträume ist die Quantität von ökonomischen
Gütern, von welcher wir hier sprechen (das Capital), gebunden,
für andere Productionszwecke nicht verfügbar. Um demnach über
ein Gut niederer Ordnung, beziehungsweise eine Quantität von
solchen, in einem kommenden Zeitpuncte zu verfügen, genügt es
nicht, dass wir die entsprechenden Güter höherer Ordnung in
irgend einem Zeitpunkte vorübergehend in unserm Besitz haben,
sondern es ist diess von der Voraussetzung abhängig, dass wir
die in Rede stehenden Güter höherer Ordnung während eines,
je nach der Natur des Productionsprocesses bald längern, bald
kürzern Zeitraumes in unserer Verfügung behalten und in dem
Productionsprocesse binden.

Nun haben wir im vorigen Abschnitte gesehen, dass die
Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter innerhalb ge-
gebener Zeiträume für die wirthschaftenden Menschen Werth
hat, gleich andern ökonomischen Gütern, und es ist demnach
klar, dass überall dort, wo es sich um den Werth handelt, welchen
die Gesammtheit der zur Hervorbringung eines Gutes niederer
Ordnung erforderlichen Güter höherer Ordnung für die wirth-
schaftenden Menschen mit Rücksicht auf die Gegenwart hat,
dieser letztere dem voraussichtlichen Werthe des Productes nur
insoferne gleich gesetzt werden kann, als in denselben auch der
Werth der bezüglichen Capitalnutzung inbegriffen ist.

Fragt es sich demnach z. B. um den Werth derjenigen
Güter höherer Ordnung, durch welche wir über eine bestimmte
Quantität von Getreide nach Ablauf eines Jahres verfügen wer-
den, so wird der Werth des Samengetreides, der Bodenbenützung,
der bezüglichen landwirthschaftlichen Arbeitsleistungen etc., das
ist der zur Hervorbringung des obigen Getreides erforderlichen
Güter höherer Ordnung in ihrer Gesammtheit, allerdings sein
Mass in dem voraussichtlichen Werthe dieses letztern nach
Ablauf eines Jahres finden (S. 124), aber nur unter der Voraussetzung,
dass in den Werth der erstern auch jener inbegriffen ist, welchen
die Verfügung über die bezüglichen ökonomischen Güter inner-

Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
Rücksicht auf denselben Productionszweig, um so grösser,
je höher die Ordnung der Güter ist, welche zur Befriedigung
menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden sollen; sie ist in-
dess von jeder Production unzertrennlich.

Innerhalb dieser Zeiträume ist die Quantität von ökonomischen
Gütern, von welcher wir hier sprechen (das Capital), gebunden,
für andere Productionszwecke nicht verfügbar. Um demnach über
ein Gut niederer Ordnung, beziehungsweise eine Quantität von
solchen, in einem kommenden Zeitpuncte zu verfügen, genügt es
nicht, dass wir die entsprechenden Güter höherer Ordnung in
irgend einem Zeitpunkte vorübergehend in unserm Besitz haben,
sondern es ist diess von der Voraussetzung abhängig, dass wir
die in Rede stehenden Güter höherer Ordnung während eines,
je nach der Natur des Productionsprocesses bald längern, bald
kürzern Zeitraumes in unserer Verfügung behalten und in dem
Productionsprocesse binden.

Nun haben wir im vorigen Abschnitte gesehen, dass die
Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter innerhalb ge-
gebener Zeiträume für die wirthschaftenden Menschen Werth
hat, gleich andern ökonomischen Gütern, und es ist demnach
klar, dass überall dort, wo es sich um den Werth handelt, welchen
die Gesammtheit der zur Hervorbringung eines Gutes niederer
Ordnung erforderlichen Güter höherer Ordnung für die wirth-
schaftenden Menschen mit Rücksicht auf die Gegenwart hat,
dieser letztere dem voraussichtlichen Werthe des Productes nur
insoferne gleich gesetzt werden kann, als in denselben auch der
Werth der bezüglichen Capitalnutzung inbegriffen ist.

Fragt es sich demnach z. B. um den Werth derjenigen
Güter höherer Ordnung, durch welche wir über eine bestimmte
Quantität von Getreide nach Ablauf eines Jahres verfügen wer-
den, so wird der Werth des Samengetreides, der Bodenbenützung,
der bezüglichen landwirthschaftlichen Arbeitsleistungen etc., das
ist der zur Hervorbringung des obigen Getreides erforderlichen
Güter höherer Ordnung in ihrer Gesammtheit, allerdings sein
Mass in dem voraussichtlichen Werthe dieses letztern nach
Ablauf eines Jahres finden (S. 124), aber nur unter der Voraussetzung,
dass in den Werth der erstern auch jener inbegriffen ist, welchen
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[134/0152] Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. Rücksicht auf denselben Productionszweig, um so grösser, je höher die Ordnung der Güter ist, welche zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden sollen; sie ist in- dess von jeder Production unzertrennlich. Innerhalb dieser Zeiträume ist die Quantität von ökonomischen Gütern, von welcher wir hier sprechen (das Capital), gebunden, für andere Productionszwecke nicht verfügbar. Um demnach über ein Gut niederer Ordnung, beziehungsweise eine Quantität von solchen, in einem kommenden Zeitpuncte zu verfügen, genügt es nicht, dass wir die entsprechenden Güter höherer Ordnung in irgend einem Zeitpunkte vorübergehend in unserm Besitz haben, sondern es ist diess von der Voraussetzung abhängig, dass wir die in Rede stehenden Güter höherer Ordnung während eines, je nach der Natur des Productionsprocesses bald längern, bald kürzern Zeitraumes in unserer Verfügung behalten und in dem Productionsprocesse binden. Nun haben wir im vorigen Abschnitte gesehen, dass die Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter innerhalb ge- gebener Zeiträume für die wirthschaftenden Menschen Werth hat, gleich andern ökonomischen Gütern, und es ist demnach klar, dass überall dort, wo es sich um den Werth handelt, welchen die Gesammtheit der zur Hervorbringung eines Gutes niederer Ordnung erforderlichen Güter höherer Ordnung für die wirth- schaftenden Menschen mit Rücksicht auf die Gegenwart hat, dieser letztere dem voraussichtlichen Werthe des Productes nur insoferne gleich gesetzt werden kann, als in denselben auch der Werth der bezüglichen Capitalnutzung inbegriffen ist. Fragt es sich demnach z. B. um den Werth derjenigen Güter höherer Ordnung, durch welche wir über eine bestimmte Quantität von Getreide nach Ablauf eines Jahres verfügen wer- den, so wird der Werth des Samengetreides, der Bodenbenützung, der bezüglichen landwirthschaftlichen Arbeitsleistungen etc., das ist der zur Hervorbringung des obigen Getreides erforderlichen Güter höherer Ordnung in ihrer Gesammtheit, allerdings sein Mass in dem voraussichtlichen Werthe dieses letztern nach Ablauf eines Jahres finden (S. 124), aber nur unter der Voraussetzung, dass in den Werth der erstern auch jener inbegriffen ist, welchen die Verfügung über die bezüglichen ökonomischen Güter inner-

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/152>, abgerufen am 25.04.2024.