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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
durch welche wir über Güter niederer Ordnung doch nur mit
Rücksicht auf einen künftigen Zeitraum verfügen (S. 21 ff.), das
Mass ihres Werthes keineswegs in dem letztern, sondern in dem
erstern.

Wenn wir z. B. über Salpeter, Schwefel, Kohle, die zur
Schiesspulvererzeugung erforderlichen Arbeitsleistungen, Vorrich-
tungen etc. und mittelbar durch dieselben über eine Quan-
tität Schiesspulver nach drei Monaten verfügen, so ist klar,
dass der Werth, welchen das in Rede stehende Schiess-
pulver voraussichtlich für uns nach drei Monaten haben wird,
nicht nothwendigerweise gleich sein muss, sondern grösser oder
geringer sein kann, als der Werth, welchen eine gleiche Quan-
tität dieses Gutes in der Gegenwart für uns hat und demgemäss
auch der Werth der obigen Güter höherer Ordnung sein Mass
nicht in dem Werthe des Schiesspulvers in der Gegenwart,
sondern in jenem findet, welchen das bezügliche Product voraus-
sichtlich nach Ablauf der Productionsfrist für uns haben wird.
Ja, es ist der Fall denkbar, dass eine bestimmte Quantität eines
Gutes niederer, beziehungsweise erster Ordnung, in der Gegen-
wart gänzlich werthlos ist (z. B. Eis im Winter), während doch die
uns gleichzeitig verfügbaren entsprechenden Güter höherer Ord-
nung, welche uns Quantitäten des obigen Gutes in kommen-
den Zeiträumen sicherstellen (z. B. die zur künstlichen Eis-
production erforderlichen Materialien und Vorrichtungen in ihrer
Gesammtheit) mit Rücksicht auf diese letztern Zeiträume aller-
dings Werth für uns haben und so umgekehrt.

Zwischen dem Werthe, welchen Güter niederer, beziehungs-
weise erster Ordnung, für uns in der Gegenwart haben, und dem
Werthe der zur Hervorbringung solcher Güter uns in der Gegen-
wart verfügbaren Güter höherer Ordnung, besteht demnach kein
nothwendiger Zusammenhang, vielmehr ist es klar, dass die
erstern ihren Werth aus dem Verhältnisse zwischen Bedarf und
verfügbarer Quantität in der Gegenwart herleiten, die letztern
aber aus dem voraussichtlichen Verhältnisse zwischen Bedarf
und verfügbarer Quantität mit Rücksicht auf jenen kommenden
Zeitraum, für welchen die bezüglichen Producte uns mittelst
der in Rede stehenden Güter höherer Ordnung verfügbar sein

Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
durch welche wir über Güter niederer Ordnung doch nur mit
Rücksicht auf einen künftigen Zeitraum verfügen (S. 21 ff.), das
Mass ihres Werthes keineswegs in dem letztern, sondern in dem
erstern.

Wenn wir z. B. über Salpeter, Schwefel, Kohle, die zur
Schiesspulvererzeugung erforderlichen Arbeitsleistungen, Vorrich-
tungen etc. und mittelbar durch dieselben über eine Quan-
tität Schiesspulver nach drei Monaten verfügen, so ist klar,
dass der Werth, welchen das in Rede stehende Schiess-
pulver voraussichtlich für uns nach drei Monaten haben wird,
nicht nothwendigerweise gleich sein muss, sondern grösser oder
geringer sein kann, als der Werth, welchen eine gleiche Quan-
tität dieses Gutes in der Gegenwart für uns hat und demgemäss
auch der Werth der obigen Güter höherer Ordnung sein Mass
nicht in dem Werthe des Schiesspulvers in der Gegenwart,
sondern in jenem findet, welchen das bezügliche Product voraus-
sichtlich nach Ablauf der Productionsfrist für uns haben wird.
Ja, es ist der Fall denkbar, dass eine bestimmte Quantität eines
Gutes niederer, beziehungsweise erster Ordnung, in der Gegen-
wart gänzlich werthlos ist (z. B. Eis im Winter), während doch die
uns gleichzeitig verfügbaren entsprechenden Güter höherer Ord-
nung, welche uns Quantitäten des obigen Gutes in kommen-
den Zeiträumen sicherstellen (z. B. die zur künstlichen Eis-
production erforderlichen Materialien und Vorrichtungen in ihrer
Gesammtheit) mit Rücksicht auf diese letztern Zeiträume aller-
dings Werth für uns haben und so umgekehrt.

Zwischen dem Werthe, welchen Güter niederer, beziehungs-
weise erster Ordnung, für uns in der Gegenwart haben, und dem
Werthe der zur Hervorbringung solcher Güter uns in der Gegen-
wart verfügbaren Güter höherer Ordnung, besteht demnach kein
nothwendiger Zusammenhang, vielmehr ist es klar, dass die
erstern ihren Werth aus dem Verhältnisse zwischen Bedarf und
verfügbarer Quantität in der Gegenwart herleiten, die letztern
aber aus dem voraussichtlichen Verhältnisse zwischen Bedarf
und verfügbarer Quantität mit Rücksicht auf jenen kommenden
Zeitraum, für welchen die bezüglichen Producte uns mittelst
der in Rede stehenden Güter höherer Ordnung verfügbar sein

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[125/0143] Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. durch welche wir über Güter niederer Ordnung doch nur mit Rücksicht auf einen künftigen Zeitraum verfügen (S. 21 ff.), das Mass ihres Werthes keineswegs in dem letztern, sondern in dem erstern. Wenn wir z. B. über Salpeter, Schwefel, Kohle, die zur Schiesspulvererzeugung erforderlichen Arbeitsleistungen, Vorrich- tungen etc. und mittelbar durch dieselben über eine Quan- tität Schiesspulver nach drei Monaten verfügen, so ist klar, dass der Werth, welchen das in Rede stehende Schiess- pulver voraussichtlich für uns nach drei Monaten haben wird, nicht nothwendigerweise gleich sein muss, sondern grösser oder geringer sein kann, als der Werth, welchen eine gleiche Quan- tität dieses Gutes in der Gegenwart für uns hat und demgemäss auch der Werth der obigen Güter höherer Ordnung sein Mass nicht in dem Werthe des Schiesspulvers in der Gegenwart, sondern in jenem findet, welchen das bezügliche Product voraus- sichtlich nach Ablauf der Productionsfrist für uns haben wird. Ja, es ist der Fall denkbar, dass eine bestimmte Quantität eines Gutes niederer, beziehungsweise erster Ordnung, in der Gegen- wart gänzlich werthlos ist (z. B. Eis im Winter), während doch die uns gleichzeitig verfügbaren entsprechenden Güter höherer Ord- nung, welche uns Quantitäten des obigen Gutes in kommen- den Zeiträumen sicherstellen (z. B. die zur künstlichen Eis- production erforderlichen Materialien und Vorrichtungen in ihrer Gesammtheit) mit Rücksicht auf diese letztern Zeiträume aller- dings Werth für uns haben und so umgekehrt. Zwischen dem Werthe, welchen Güter niederer, beziehungs- weise erster Ordnung, für uns in der Gegenwart haben, und dem Werthe der zur Hervorbringung solcher Güter uns in der Gegen- wart verfügbaren Güter höherer Ordnung, besteht demnach kein nothwendiger Zusammenhang, vielmehr ist es klar, dass die erstern ihren Werth aus dem Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität in der Gegenwart herleiten, die letztern aber aus dem voraussichtlichen Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität mit Rücksicht auf jenen kommenden Zeitraum, für welchen die bezüglichen Producte uns mittelst der in Rede stehenden Güter höherer Ordnung verfügbar sein

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/143>, abgerufen am 19.04.2024.