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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
wo Güter unserer Beobachtung vorliegen, welche nicht das
Product der Verbindung von Gütern höherer Ordnung sind. Der
Werth, welchen die Güter niederer Ordnung für uns haben,
kann demnach nicht durch den Werth der Güter höherer Ord-
nung bedingt sein, welche bei der Production derselben ver-
wendet wurden, vielmehr ist es klar, dass umgekehrt der Werth
der Güter höherer Ordnung stets und ausnahmslos durch den
voraussichtlichen Werth jener Güter niederer Ordnung bedingt
ist, zu deren Hervorbringung sie dienen *).

Steht dies nun aber fest, so ist auch klar, dass der Werth
der Güter höherer Ordnung auch nicht das massgebende
Moment des voraussichtlichen Werthes der entsprechenden
Güter niederer Ordnung, oder aber der Werth der zur
Hervorbringung eines Gutes bereits verwendeten Güter höhe-
rer Ordnung das massgebende Moment seines effectiven Wer-
thes sein kann, sondern umgekehrt unter allen Umständen
der Werth der Güter höherer Ordnung sich nach dem
vorraussichtlichen Werthe der Güter niederer Ordnung richtet,
zu deren Hervorbringung dieselben von den wirthschaftenden
Menschen bestimmt sind, oder voraussichtlich werden bestimmt
werden.

Dieser voraussichtliche Werth der Güter niederer Ordnung
ist -- was wohl beobachtet werden muss -- nicht selten von
jenem, welchen ähnliche Güter in der Gegenwart für uns haben,
sehr verschieden, und finden desshalb die Güter höherer Ordnung,

*) Unser Bedarf an Gütern höherer Ordnung ist bedingt durch den
voraussichtlichen ökonomischen Charakter (S. 67), beziehungsweise durch den
voraussichtlichen Werth der Güter, zu deren Hervorbringung sie dienen.
Wir können somit in der Sicherstellung unseres Bedarfes, beziehungsweise in
der Befriedigung unserer Bedürfnisse auch nicht von der Verfügung über Gü-
ter abhängig sein, welche lediglich zur Hervorbringung solcher Güter
niederer Ordung dienlich sind, die voraussichtlich keinen Werth haben wer-
den (weil wir an ihnen eben keinen Bedarf haben), und es ergiebt sich somit
der Grundsatz, dass der Werth der Güter höherer Ordnung durch den voraus-
sichtlichen Werth der Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervor-
bringung sie dienen. Güter höherer Ordnung können demnach nur insoferne
Werth erlangen, den erlangten aber auch nur insolange behaupten, als sie zur
Hervorbringung von Gütern dienen, welche voraussichtlich Werth für uns
haben werden.

Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
wo Güter unserer Beobachtung vorliegen, welche nicht das
Product der Verbindung von Gütern höherer Ordnung sind. Der
Werth, welchen die Güter niederer Ordnung für uns haben,
kann demnach nicht durch den Werth der Güter höherer Ord-
nung bedingt sein, welche bei der Production derselben ver-
wendet wurden, vielmehr ist es klar, dass umgekehrt der Werth
der Güter höherer Ordnung stets und ausnahmslos durch den
voraussichtlichen Werth jener Güter niederer Ordnung bedingt
ist, zu deren Hervorbringung sie dienen *).

Steht dies nun aber fest, so ist auch klar, dass der Werth
der Güter höherer Ordnung auch nicht das massgebende
Moment des voraussichtlichen Werthes der entsprechenden
Güter niederer Ordnung, oder aber der Werth der zur
Hervorbringung eines Gutes bereits verwendeten Güter höhe-
rer Ordnung das massgebende Moment seines effectiven Wer-
thes sein kann, sondern umgekehrt unter allen Umständen
der Werth der Güter höherer Ordnung sich nach dem
vorraussichtlichen Werthe der Güter niederer Ordnung richtet,
zu deren Hervorbringung dieselben von den wirthschaftenden
Menschen bestimmt sind, oder voraussichtlich werden bestimmt
werden.

Dieser voraussichtliche Werth der Güter niederer Ordnung
ist — was wohl beobachtet werden muss — nicht selten von
jenem, welchen ähnliche Güter in der Gegenwart für uns haben,
sehr verschieden, und finden desshalb die Güter höherer Ordnung,

*) Unser Bedarf an Gütern höherer Ordnung ist bedingt durch den
voraussichtlichen ökonomischen Charakter (S. 67), beziehungsweise durch den
voraussichtlichen Werth der Güter, zu deren Hervorbringung sie dienen.
Wir können somit in der Sicherstellung unseres Bedarfes, beziehungsweise in
der Befriedigung unserer Bedürfnisse auch nicht von der Verfügung über Gü-
ter abhängig sein, welche lediglich zur Hervorbringung solcher Güter
niederer Ordung dienlich sind, die voraussichtlich keinen Werth haben wer-
den (weil wir an ihnen eben keinen Bedarf haben), und es ergiebt sich somit
der Grundsatz, dass der Werth der Güter höherer Ordnung durch den voraus-
sichtlichen Werth der Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervor-
bringung sie dienen. Güter höherer Ordnung können demnach nur insoferne
Werth erlangen, den erlangten aber auch nur insolange behaupten, als sie zur
Hervorbringung von Gütern dienen, welche voraussichtlich Werth für uns
haben werden.
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[124/0142] Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. wo Güter unserer Beobachtung vorliegen, welche nicht das Product der Verbindung von Gütern höherer Ordnung sind. Der Werth, welchen die Güter niederer Ordnung für uns haben, kann demnach nicht durch den Werth der Güter höherer Ord- nung bedingt sein, welche bei der Production derselben ver- wendet wurden, vielmehr ist es klar, dass umgekehrt der Werth der Güter höherer Ordnung stets und ausnahmslos durch den voraussichtlichen Werth jener Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervorbringung sie dienen *). Steht dies nun aber fest, so ist auch klar, dass der Werth der Güter höherer Ordnung auch nicht das massgebende Moment des voraussichtlichen Werthes der entsprechenden Güter niederer Ordnung, oder aber der Werth der zur Hervorbringung eines Gutes bereits verwendeten Güter höhe- rer Ordnung das massgebende Moment seines effectiven Wer- thes sein kann, sondern umgekehrt unter allen Umständen der Werth der Güter höherer Ordnung sich nach dem vorraussichtlichen Werthe der Güter niederer Ordnung richtet, zu deren Hervorbringung dieselben von den wirthschaftenden Menschen bestimmt sind, oder voraussichtlich werden bestimmt werden. Dieser voraussichtliche Werth der Güter niederer Ordnung ist — was wohl beobachtet werden muss — nicht selten von jenem, welchen ähnliche Güter in der Gegenwart für uns haben, sehr verschieden, und finden desshalb die Güter höherer Ordnung, *) Unser Bedarf an Gütern höherer Ordnung ist bedingt durch den voraussichtlichen ökonomischen Charakter (S. 67), beziehungsweise durch den voraussichtlichen Werth der Güter, zu deren Hervorbringung sie dienen. Wir können somit in der Sicherstellung unseres Bedarfes, beziehungsweise in der Befriedigung unserer Bedürfnisse auch nicht von der Verfügung über Gü- ter abhängig sein, welche lediglich zur Hervorbringung solcher Güter niederer Ordung dienlich sind, die voraussichtlich keinen Werth haben wer- den (weil wir an ihnen eben keinen Bedarf haben), und es ergiebt sich somit der Grundsatz, dass der Werth der Güter höherer Ordnung durch den voraus- sichtlichen Werth der Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervor- bringung sie dienen. Güter höherer Ordnung können demnach nur insoferne Werth erlangen, den erlangten aber auch nur insolange behaupten, als sie zur Hervorbringung von Gütern dienen, welche voraussichtlich Werth für uns haben werden.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/142>, abgerufen am 28.03.2024.