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Menger, Carl: Die Irrthümer des Historismus in der deutschen Nationalökonomie. Wien, 1884.

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Studien für die Forschung auf dem Gebiete
der politischen Oekonomie jedes wie immer
gearteten mittelbaren Nutzens entbehre
.
All' dies steht, wie gesagt, für keinen in der wissen-
schaftlichen Forschung auch nur einigermassen Er-
fahrenen in Frage.

Was dagegen nicht minder feststeht, ist der
Umstand, dass die Zahl der Bearbeiter einer Wissen-
schaft in jedem Volke und in jedem Zeitalter eine
begrenzte ist, und der Unendlichkeit wissenschaftlicher
Aufgaben keine gleich unendliche Fähigkeit zur
Lösung derselben gegenübersteht. Jede einseitige Ueber-
treibung einzelner, wenn auch berechtigter Richtun-
gen der Forschung ist demnach mit einer ebenso ein-
seitigen Vernachlässigung anderer gleichbedeutend, und
in diesem Sinne müsste die nahezu ausschliessliche
Hingabe vieler deutscher Volkswirthe an historische
Forschungen unter allen Umständen, d. i. selbst dann
als eine verderbliche Einseitigkeit betrachtet werden,
wenn die "Geschichte der Volkswirthschaft" in der
That ein Theil der "politischen Oekonomie" wäre; die-
selbe müsste auch unter der obigen Voraussetzung
als eine Einseitigkeit, und zwar als eine verderbliche
Einseitigkeit bezeichnet werden, weil sie mit einer
ebenso einseitigen Vernachlässigung der theoretischen
Forschung auf dem Gebiete unserer Wissenschaft noth-
wendig parallel läuft, während doch eben die theore-
tische Nationalökonomie, um ihres zurückgebliebenen
Zustandes willen, dringend der Reform bedarf.

Nun ist aber die Geschichte der Volkswirthschaft
kein Theil, sondern eine Hilfswissenschaft der
politischen Oekonomie -- eine nützliche, eine unent-
behrliche Hilfswissenschaft, indess doch nur eine Hilfs-
wissenschaft, und die nahezu ausschliessliche Hingabe

Studien für die Forschung auf dem Gebiete
der politischen Oekonomie jedes wie immer
gearteten mittelbaren Nutzens entbehre
.
All’ dies steht, wie gesagt, für keinen in der wissen-
schaftlichen Forschung auch nur einigermassen Er-
fahrenen in Frage.

Was dagegen nicht minder feststeht, ist der
Umstand, dass die Zahl der Bearbeiter einer Wissen-
schaft in jedem Volke und in jedem Zeitalter eine
begrenzte ist, und der Unendlichkeit wissenschaftlicher
Aufgaben keine gleich unendliche Fähigkeit zur
Lösung derselben gegenübersteht. Jede einseitige Ueber-
treibung einzelner, wenn auch berechtigter Richtun-
gen der Forschung ist demnach mit einer ebenso ein-
seitigen Vernachlässigung anderer gleichbedeutend, und
in diesem Sinne müsste die nahezu ausschliessliche
Hingabe vieler deutscher Volkswirthe an historische
Forschungen unter allen Umständen, d. i. selbst dann
als eine verderbliche Einseitigkeit betrachtet werden,
wenn die „Geschichte der Volkswirthschaft“ in der
That ein Theil der „politischen Oekonomie“ wäre; die-
selbe müsste auch unter der obigen Voraussetzung
als eine Einseitigkeit, und zwar als eine verderbliche
Einseitigkeit bezeichnet werden, weil sie mit einer
ebenso einseitigen Vernachlässigung der theoretischen
Forschung auf dem Gebiete unserer Wissenschaft noth-
wendig parallel läuft, während doch eben die theore-
tische Nationalökonomie, um ihres zurückgebliebenen
Zustandes willen, dringend der Reform bedarf.

Nun ist aber die Geschichte der Volkswirthschaft
kein Theil, sondern eine Hilfswissenschaft der
politischen Oekonomie — eine nützliche, eine unent-
behrliche Hilfswissenschaft, indess doch nur eine Hilfs-
wissenschaft, und die nahezu ausschliessliche Hingabe

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[31/0047] Studien für die Forschung auf dem Gebiete der politischen Oekonomie jedes wie immer gearteten mittelbaren Nutzens entbehre. All’ dies steht, wie gesagt, für keinen in der wissen- schaftlichen Forschung auch nur einigermassen Er- fahrenen in Frage. Was dagegen nicht minder feststeht, ist der Umstand, dass die Zahl der Bearbeiter einer Wissen- schaft in jedem Volke und in jedem Zeitalter eine begrenzte ist, und der Unendlichkeit wissenschaftlicher Aufgaben keine gleich unendliche Fähigkeit zur Lösung derselben gegenübersteht. Jede einseitige Ueber- treibung einzelner, wenn auch berechtigter Richtun- gen der Forschung ist demnach mit einer ebenso ein- seitigen Vernachlässigung anderer gleichbedeutend, und in diesem Sinne müsste die nahezu ausschliessliche Hingabe vieler deutscher Volkswirthe an historische Forschungen unter allen Umständen, d. i. selbst dann als eine verderbliche Einseitigkeit betrachtet werden, wenn die „Geschichte der Volkswirthschaft“ in der That ein Theil der „politischen Oekonomie“ wäre; die- selbe müsste auch unter der obigen Voraussetzung als eine Einseitigkeit, und zwar als eine verderbliche Einseitigkeit bezeichnet werden, weil sie mit einer ebenso einseitigen Vernachlässigung der theoretischen Forschung auf dem Gebiete unserer Wissenschaft noth- wendig parallel läuft, während doch eben die theore- tische Nationalökonomie, um ihres zurückgebliebenen Zustandes willen, dringend der Reform bedarf. Nun ist aber die Geschichte der Volkswirthschaft kein Theil, sondern eine Hilfswissenschaft der politischen Oekonomie — eine nützliche, eine unent- behrliche Hilfswissenschaft, indess doch nur eine Hilfs- wissenschaft, und die nahezu ausschliessliche Hingabe

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Die Irrthümer des Historismus in der deutschen Nationalökonomie. Wien, 1884, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_historismus_1884/47>, abgerufen am 28.03.2024.