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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Das Düngerkapital und der Raubbau.

Die vorstehende Betrachtung ist deßhalb wie keine andere zu
der Demonstration geeignet, daß es die durch Menschenhand
nicht zu vermehrende Vegetationsbedingung, die Son-
nenstrahlen sind
-- sie, die bisher geradezu als ein freies
Gut angesehen worden sind --, die uns zwingen einen Pro-
duktionsfaktor "Grundstücke" neben dem zur Pflan-
zenproduktion verwendeten "Kapital", eine "Bodenrente"
neben einem "Kapitalzins" zu unterscheiden.
Nur der
auseinandergesetzten Verhältnisse halber ist die Einwilligung des
Grundbesitzers zur landwirthschaftlichen Produktion durchaus noth-
wendig, denn er ist der alleinige Jnhaber einer unentbehrlichen
und künstlich nicht herstellbaren Bedingung des Pflanzenwachsthums.

Aber noch mehr. Auch jene Erscheinung bei der landwirthschaft-
lichen Produktion, die eine so große Rolle in der Volkswirthschaft
spielt, nehmlich des mit der Verwendung von Kapital und Arbeit
unproportionalen und stets sich verringernden Mehrertrags erklärt
sich einfach aus dem Umstand, daß eine der nothwendigen Vege-
tationsbedingungen in durchaus begrenzten und durch Menschenhand
nicht vermehrbaren Mengen zur Verfügung steht. Wären im Boden
nach der eben gemachten Annahme nur Vegetationsbedingungen ent-
halten, die auch anderweitig zu beschaffen wären, man würde, wie
ohne alle Grundstücke, auf einem beliebig kleinen Stück Landes
beliebig große Mengen und -- von einem gewissen Zeitpunkt an --
dem verwendeten Kapital und der Arbeit proportionale Mengen von
Pflanzensubstanz erzeugen können.

Man kann deßhalb sagen: eine Uebervölkerung, eine Erschei-
nung, die bekanntlich lediglich27) durch die eben angeführte Erschei-
nung des unproportionalen Mehrertrags bewirkt wird, ist nur
deßhalb möglich, weil zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und

27) J. S. Mill. Grundsätze etc. 1864 p. 140.
Das Düngerkapital und der Raubbau.

Die vorſtehende Betrachtung iſt deßhalb wie keine andere zu
der Demonſtration geeignet, daß es die durch Menſchenhand
nicht zu vermehrende Vegetationsbedingung, die Son-
nenſtrahlen ſind
— ſie, die bisher geradezu als ein freies
Gut angeſehen worden ſind —, die uns zwingen einen Pro-
duktionsfaktor „Grundſtücke“ neben dem zur Pflan-
zenproduktion verwendeten „Kapital“, eine „Bodenrente“
neben einem „Kapitalzins“ zu unterſcheiden.
Nur der
auseinandergeſetzten Verhältniſſe halber iſt die Einwilligung des
Grundbeſitzers zur landwirthſchaftlichen Produktion durchaus noth-
wendig, denn er iſt der alleinige Jnhaber einer unentbehrlichen
und künſtlich nicht herſtellbaren Bedingung des Pflanzenwachsthums.

Aber noch mehr. Auch jene Erſcheinung bei der landwirthſchaft-
lichen Produktion, die eine ſo große Rolle in der Volkswirthſchaft
ſpielt, nehmlich des mit der Verwendung von Kapital und Arbeit
unproportionalen und ſtets ſich verringernden Mehrertrags erklärt
ſich einfach aus dem Umſtand, daß eine der nothwendigen Vege-
tationsbedingungen in durchaus begrenzten und durch Menſchenhand
nicht vermehrbaren Mengen zur Verfügung ſteht. Wären im Boden
nach der eben gemachten Annahme nur Vegetationsbedingungen ent-
halten, die auch anderweitig zu beſchaffen wären, man würde, wie
ohne alle Grundſtücke, auf einem beliebig kleinen Stück Landes
beliebig große Mengen und — von einem gewiſſen Zeitpunkt an —
dem verwendeten Kapital und der Arbeit proportionale Mengen von
Pflanzenſubſtanz erzeugen können.

Man kann deßhalb ſagen: eine Uebervölkerung, eine Erſchei-
nung, die bekanntlich lediglich27) durch die eben angeführte Erſchei-
nung des unproportionalen Mehrertrags bewirkt wird, iſt nur
deßhalb möglich, weil zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und

27) J. S. Mill. Grundſätze ꝛc. 1864 p. 140.
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[26/0036] Das Düngerkapital und der Raubbau. Die vorſtehende Betrachtung iſt deßhalb wie keine andere zu der Demonſtration geeignet, daß es die durch Menſchenhand nicht zu vermehrende Vegetationsbedingung, die Son- nenſtrahlen ſind — ſie, die bisher geradezu als ein freies Gut angeſehen worden ſind —, die uns zwingen einen Pro- duktionsfaktor „Grundſtücke“ neben dem zur Pflan- zenproduktion verwendeten „Kapital“, eine „Bodenrente“ neben einem „Kapitalzins“ zu unterſcheiden. Nur der auseinandergeſetzten Verhältniſſe halber iſt die Einwilligung des Grundbeſitzers zur landwirthſchaftlichen Produktion durchaus noth- wendig, denn er iſt der alleinige Jnhaber einer unentbehrlichen und künſtlich nicht herſtellbaren Bedingung des Pflanzenwachsthums. Aber noch mehr. Auch jene Erſcheinung bei der landwirthſchaft- lichen Produktion, die eine ſo große Rolle in der Volkswirthſchaft ſpielt, nehmlich des mit der Verwendung von Kapital und Arbeit unproportionalen und ſtets ſich verringernden Mehrertrags erklärt ſich einfach aus dem Umſtand, daß eine der nothwendigen Vege- tationsbedingungen in durchaus begrenzten und durch Menſchenhand nicht vermehrbaren Mengen zur Verfügung ſteht. Wären im Boden nach der eben gemachten Annahme nur Vegetationsbedingungen ent- halten, die auch anderweitig zu beſchaffen wären, man würde, wie ohne alle Grundſtücke, auf einem beliebig kleinen Stück Landes beliebig große Mengen und — von einem gewiſſen Zeitpunkt an — dem verwendeten Kapital und der Arbeit proportionale Mengen von Pflanzenſubſtanz erzeugen können. Man kann deßhalb ſagen: eine Uebervölkerung, eine Erſchei- nung, die bekanntlich lediglich 27) durch die eben angeführte Erſchei- nung des unproportionalen Mehrertrags bewirkt wird, iſt nur deßhalb möglich, weil zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und 27) J. S. Mill. Grundſätze ꝛc. 1864 p. 140.

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/36>, abgerufen am 28.03.2024.