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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Die Bedingungen des Pflanzenwachsthums.
der Kohlensäure, des gebundenen Stickstoffs etc., bleiben selbst-
verständlich, da sie keine Bestandtheile der nationalökonomischen
Produktionsfaktoren sind, von dieser Betrachtung völlig ausge-
schlossen.

Das Licht nimmt als Vegetationsbedingung, wie wir sogleich
sehen werden, hier eine ganz eigenthümliche Stellung ein, eine
Stellung, deren Verkennen Veranlassung zu tiefgreifenden Jrr-
thümern geworden ist. Das zur Pflanzenproduktion zur Verfügung
stehende Sonnenlicht wird in einer und derselben Gegend gemessen
durch das Flächenmaß des Grundstücks selbst -- eine gleichartige
und gleichwerthige Neigung der Grundstücke gegen den Horizont
vorausgesetzt -- und ist so, obschon es bei guten Boden- und Düngungs-
verhältnissen oft die im Minimum19) vorhandene Produktionsbedingung
sein muß und so der Produktion durch seine beschränkte Menge
eine Grenze zieht, niemals anders in den Bodenpreisen erkenntlich,
als indem diese proportional mit der Fläche zu wachsen pflegen
(wenn nehmlich die andern Fruchtbarkeitsbedingungen gleichmäßig in
der Fläche vertheilt sind), was offenbar nicht der Fall sein könnte,
wenn die Menge des zur Produktion dienenden Lichts in einem
andern Verhältniß zur Bodenfläche stände. So kommt es, daß,
wo die in Rede stehende Fruchtbarkeitsbedingung für zwei Felder ver-
schiedener Neigung (oder auch gelegen in verschiedenen Breiten und
Klimaten) aufhört, proportional mit dem Flächenmaß zu wachsen,
der Werth auch bei sonst gleicher Beschaffenheit der Felder nicht
mehr nach dem Flächenmaß bestimmt werden kann, ohne indeß ver-
kennen zu wollen, daß hierin blos eine Ursache der möglichen
Werthverschiedenheit liegt. Bei Feldern jedoch, die in einer und

19) Ergibt sich, wie später gezeigt wird, aus der eng beschränkten
Produktionsfähigkeit eines Grundstücks.

Die Bedingungen des Pflanzenwachsthums.
der Kohlenſäure, des gebundenen Stickſtoffs ꝛc., bleiben ſelbſt-
verſtändlich, da ſie keine Beſtandtheile der nationalökonomiſchen
Produktionsfaktoren ſind, von dieſer Betrachtung völlig ausge-
ſchloſſen.

Das Licht nimmt als Vegetationsbedingung, wie wir ſogleich
ſehen werden, hier eine ganz eigenthümliche Stellung ein, eine
Stellung, deren Verkennen Veranlaſſung zu tiefgreifenden Jrr-
thümern geworden iſt. Das zur Pflanzenproduktion zur Verfügung
ſtehende Sonnenlicht wird in einer und derſelben Gegend gemeſſen
durch das Flächenmaß des Grundſtücks ſelbſt — eine gleichartige
und gleichwerthige Neigung der Grundſtücke gegen den Horizont
vorausgeſetzt — und iſt ſo, obſchon es bei guten Boden- und Düngungs-
verhältniſſen oft die im Minimum19) vorhandene Produktionsbedingung
ſein muß und ſo der Produktion durch ſeine beſchränkte Menge
eine Grenze zieht, niemals anders in den Bodenpreiſen erkenntlich,
als indem dieſe proportional mit der Fläche zu wachſen pflegen
(wenn nehmlich die andern Fruchtbarkeitsbedingungen gleichmäßig in
der Fläche vertheilt ſind), was offenbar nicht der Fall ſein könnte,
wenn die Menge des zur Produktion dienenden Lichts in einem
andern Verhältniß zur Bodenfläche ſtände. So kommt es, daß,
wo die in Rede ſtehende Fruchtbarkeitsbedingung für zwei Felder ver-
ſchiedener Neigung (oder auch gelegen in verſchiedenen Breiten und
Klimaten) aufhört, proportional mit dem Flächenmaß zu wachſen,
der Werth auch bei ſonſt gleicher Beſchaffenheit der Felder nicht
mehr nach dem Flächenmaß beſtimmt werden kann, ohne indeß ver-
kennen zu wollen, daß hierin blos eine Urſache der möglichen
Werthverſchiedenheit liegt. Bei Feldern jedoch, die in einer und

19) Ergibt ſich, wie ſpäter gezeigt wird, aus der eng beſchränkten
Produktionsfähigkeit eines Grundſtücks.
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[15/0025] Die Bedingungen des Pflanzenwachsthums. der Kohlenſäure, des gebundenen Stickſtoffs ꝛc., bleiben ſelbſt- verſtändlich, da ſie keine Beſtandtheile der nationalökonomiſchen Produktionsfaktoren ſind, von dieſer Betrachtung völlig ausge- ſchloſſen. Das Licht nimmt als Vegetationsbedingung, wie wir ſogleich ſehen werden, hier eine ganz eigenthümliche Stellung ein, eine Stellung, deren Verkennen Veranlaſſung zu tiefgreifenden Jrr- thümern geworden iſt. Das zur Pflanzenproduktion zur Verfügung ſtehende Sonnenlicht wird in einer und derſelben Gegend gemeſſen durch das Flächenmaß des Grundſtücks ſelbſt — eine gleichartige und gleichwerthige Neigung der Grundſtücke gegen den Horizont vorausgeſetzt — und iſt ſo, obſchon es bei guten Boden- und Düngungs- verhältniſſen oft die im Minimum 19) vorhandene Produktionsbedingung ſein muß und ſo der Produktion durch ſeine beſchränkte Menge eine Grenze zieht, niemals anders in den Bodenpreiſen erkenntlich, als indem dieſe proportional mit der Fläche zu wachſen pflegen (wenn nehmlich die andern Fruchtbarkeitsbedingungen gleichmäßig in der Fläche vertheilt ſind), was offenbar nicht der Fall ſein könnte, wenn die Menge des zur Produktion dienenden Lichts in einem andern Verhältniß zur Bodenfläche ſtände. So kommt es, daß, wo die in Rede ſtehende Fruchtbarkeitsbedingung für zwei Felder ver- ſchiedener Neigung (oder auch gelegen in verſchiedenen Breiten und Klimaten) aufhört, proportional mit dem Flächenmaß zu wachſen, der Werth auch bei ſonſt gleicher Beſchaffenheit der Felder nicht mehr nach dem Flächenmaß beſtimmt werden kann, ohne indeß ver- kennen zu wollen, daß hierin blos eine Urſache der möglichen Werthverſchiedenheit liegt. Bei Feldern jedoch, die in einer und 19) Ergibt ſich, wie ſpäter gezeigt wird, aus der eng beſchränkten Produktionsfähigkeit eines Grundſtücks.

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/25>, abgerufen am 25.04.2024.