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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Das Düngerkapital und der Raubbau.
mit den andern schon besprochenen im Boden vorkommenden Nähr-
stoffen im Wesentlichen den Werth unserer künstlichen und natür-
lichen Dünger.

Das Verhalten des Bodens zur Wärme, die einer auf ihm
wachsenden Pflanze zu Gute kommt, ist nicht unähnlich dessen Ver-
halten zum Wasser. Die Wärme kann zwischen den Temperatur-
grenzen, innerhalb deren sie in der Landwirthschaft als Fruchtbar-
keitsbedingung angesehen werden muß, nicht als freies Gut aufge-
faßt werden, da dieselbe in allen Fällen mit dem Boden aneignungs-
fähig ist. Verschiedene Temperaturen sind für das Gedeihen der Pflan-
zen verschieden zuträglich, und diejenigen Grundstücke, die durch ihre
Lage in gewissen Klimaten und geographischen Breiten, durch
Neigung gegen den Stand der Sonne, durch dunkle Farbe und in
Folge dessen Absorptionsfähigkeit von Wärme, oder auch noch an-
dere physikalische Eigenschaften10) jener günstigsten Temperatur näher
kommen als andere, sonst gleich beschaffene, haben einen größeren
Werth als diese. Es ist für unsere Betrachtungen ziemlich gleich-
gültig, daß es bei einem Grundstück, das in einer wasserarmen
Gegend liegt, oder dessen Erde Wasser nur in sehr geringem Grade
festzuhalten vermag, die nicht zu überwindenden Transportkosten
des Wassers sind, das ja doch in einiger Entfernung stets kosten-
los zu haben ist, die das Grundstück entwerthen, während die Werth-
losigkeit eines solchen in einer kalten Gegend oder Jahreszeit dem
wirklichen Mangel an Wärme, die überhaupt nur da, wo sie als
Eigenschaft von Körpern auftritt, die selbst nicht aneignungsfähig
sind, als freies Gut betrachtet werden kann, zuzuschreiben ist; denn
wo ein freies Gut mit Kosten transportirt werden muß, da hört
es eben auf, ein freies Gut zu sein.

10) Wärmeleitung, Wärmestrahlung, Wärmecapacität etc.

Das Düngerkapital und der Raubbau.
mit den andern ſchon beſprochenen im Boden vorkommenden Nähr-
ſtoffen im Weſentlichen den Werth unſerer künſtlichen und natür-
lichen Dünger.

Das Verhalten des Bodens zur Wärme, die einer auf ihm
wachſenden Pflanze zu Gute kommt, iſt nicht unähnlich deſſen Ver-
halten zum Waſſer. Die Wärme kann zwiſchen den Temperatur-
grenzen, innerhalb deren ſie in der Landwirthſchaft als Fruchtbar-
keitsbedingung angeſehen werden muß, nicht als freies Gut aufge-
faßt werden, da dieſelbe in allen Fällen mit dem Boden aneignungs-
fähig iſt. Verſchiedene Temperaturen ſind für das Gedeihen der Pflan-
zen verſchieden zuträglich, und diejenigen Grundſtücke, die durch ihre
Lage in gewiſſen Klimaten und geographiſchen Breiten, durch
Neigung gegen den Stand der Sonne, durch dunkle Farbe und in
Folge deſſen Abſorptionsfähigkeit von Wärme, oder auch noch an-
dere phyſikaliſche Eigenſchaften10) jener günſtigſten Temperatur näher
kommen als andere, ſonſt gleich beſchaffene, haben einen größeren
Werth als dieſe. Es iſt für unſere Betrachtungen ziemlich gleich-
gültig, daß es bei einem Grundſtück, das in einer waſſerarmen
Gegend liegt, oder deſſen Erde Waſſer nur in ſehr geringem Grade
feſtzuhalten vermag, die nicht zu überwindenden Transportkoſten
des Waſſers ſind, das ja doch in einiger Entfernung ſtets koſten-
los zu haben iſt, die das Grundſtück entwerthen, während die Werth-
loſigkeit eines ſolchen in einer kalten Gegend oder Jahreszeit dem
wirklichen Mangel an Wärme, die überhaupt nur da, wo ſie als
Eigenſchaft von Körpern auftritt, die ſelbſt nicht aneignungsfähig
ſind, als freies Gut betrachtet werden kann, zuzuſchreiben iſt; denn
wo ein freies Gut mit Koſten transportirt werden muß, da hört
es eben auf, ein freies Gut zu ſein.

10) Wärmeleitung, Wärmeſtrahlung, Wärmecapacität ꝛc.
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[6/0016] Das Düngerkapital und der Raubbau. mit den andern ſchon beſprochenen im Boden vorkommenden Nähr- ſtoffen im Weſentlichen den Werth unſerer künſtlichen und natür- lichen Dünger. Das Verhalten des Bodens zur Wärme, die einer auf ihm wachſenden Pflanze zu Gute kommt, iſt nicht unähnlich deſſen Ver- halten zum Waſſer. Die Wärme kann zwiſchen den Temperatur- grenzen, innerhalb deren ſie in der Landwirthſchaft als Fruchtbar- keitsbedingung angeſehen werden muß, nicht als freies Gut aufge- faßt werden, da dieſelbe in allen Fällen mit dem Boden aneignungs- fähig iſt. Verſchiedene Temperaturen ſind für das Gedeihen der Pflan- zen verſchieden zuträglich, und diejenigen Grundſtücke, die durch ihre Lage in gewiſſen Klimaten und geographiſchen Breiten, durch Neigung gegen den Stand der Sonne, durch dunkle Farbe und in Folge deſſen Abſorptionsfähigkeit von Wärme, oder auch noch an- dere phyſikaliſche Eigenſchaften 10) jener günſtigſten Temperatur näher kommen als andere, ſonſt gleich beſchaffene, haben einen größeren Werth als dieſe. Es iſt für unſere Betrachtungen ziemlich gleich- gültig, daß es bei einem Grundſtück, das in einer waſſerarmen Gegend liegt, oder deſſen Erde Waſſer nur in ſehr geringem Grade feſtzuhalten vermag, die nicht zu überwindenden Transportkoſten des Waſſers ſind, das ja doch in einiger Entfernung ſtets koſten- los zu haben iſt, die das Grundſtück entwerthen, während die Werth- loſigkeit eines ſolchen in einer kalten Gegend oder Jahreszeit dem wirklichen Mangel an Wärme, die überhaupt nur da, wo ſie als Eigenſchaft von Körpern auftritt, die ſelbſt nicht aneignungsfähig ſind, als freies Gut betrachtet werden kann, zuzuſchreiben iſt; denn wo ein freies Gut mit Koſten transportirt werden muß, da hört es eben auf, ein freies Gut zu ſein. 10) Wärmeleitung, Wärmeſtrahlung, Wärmecapacität ꝛc.

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/16>, abgerufen am 28.03.2024.