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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894.

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ganz gleichgültig, ob er dies thut oder ob er einen Theil an eine
dritte Person als juristischen Eigenthümer wegzuzahlen hat. Die
Theilungsgründe des Profits unter zwei Sorten Kapitalisten ver-
wandeln sich so unter der Hand in die Existenzgründe des zu
theilenden Profits, des Mehrwerths, den abgesehn vor aller spätern
Theilung das Kapital als solches aus dem Reproduktionsprocess
herauszieht. Daraus, dass der Zins dem Unternehmergewinn, und
der Unternehmergewinn dem Zins, beide einander, aber nicht der
Arbeit gegenüberstehn, folgt -- dass Unternehmergewinn plus
Zins, d. h. der Profit, weiter der Mehrwerth, worauf beruhn? Auf
der gegensätzlichen Form seiner beiden Theile! Der Profit wird
aber producirt, ehe diese Theilung mit ihm vorgenommen wird
und ehe von ihr die Rede sein kann.

Das zinstragende Kapital bewährt sich nur als solches, soweit
das verliehene Geld wirklich in Kapital verwandelt und ein Ueber-
schuss producirt wird, wovon der Zins ein Theil. Allein dies hebt
nicht auf, dass ihm, unabhängig vom Produktionsprocess, das Zins-
tragen als Eigenschaft eingewachsen. Die Arbeitskraft bewährt ja
auch nur ihre werthschaffende Kraft, wenn sie im Arbeitsprocess
bethätigt und realisirt wird; aber dies schliesst nicht aus, dass sie
an sich, potentiell, als Vermögen, die werthschaffende Thätigkeit
ist und als solche aus dem Process nicht erst entsteht, sondern
ihm vielmehr vorausgesetzt ist. Als Fähigkeit, Werth zu schaffen,
wird sie gekauft. Es kann einer sie auch kaufen, ohne sie pro-
duktiv arbeiten zu lassen; z. B. zu rein persönlichen Zwecken, Be-
dienung u. s. w. So mit dem Kapital. Es ist Sache des Borgers,
ob er es als Kapital vernutzt, also die ihm inhärente Eigenschaft,
Mehrwerth zu produciren, wirklich in Thätigkeit setzt. Was er
zahlt, ist in beiden Fällen der an sich, der Möglichkeit nach, in
der Waare Kapital eingeschlossne Mehrwerth.



Gehn wir nun näher ein auf den Unternehmergewinn.

Indem das Moment der specifischen gesellschaftlichen Bestimmt-
heit des Kapitals in der kapitalistischen Produktionsweise -- das
Kapitaleigenthum, das die Eigenschaft besitzt, Kommando über die
Arbeit anderer zu sein -- fixirt wird, und der Zins daher er-
scheint als der Theil des Mehrwerths, den das Kapital in dieser Be-
ziehung erzeugt, erscheint der andre Theil des Mehrwerths--der Unter-
nehmergewinn -- nothwendig so, dass er nicht aus dem Kapital als Ka-
pital, sondern aus dem Produktionsprocess stammt, getrennt von seiner
specifischen gesellschaftlichen Bestimmtheit, die ja in dem Ausdruck

ganz gleichgültig, ob er dies thut oder ob er einen Theil an eine
dritte Person als juristischen Eigenthümer wegzuzahlen hat. Die
Theilungsgründe des Profits unter zwei Sorten Kapitalisten ver-
wandeln sich so unter der Hand in die Existenzgründe des zu
theilenden Profits, des Mehrwerths, den abgesehn vor aller spätern
Theilung das Kapital als solches aus dem Reproduktionsprocess
herauszieht. Daraus, dass der Zins dem Unternehmergewinn, und
der Unternehmergewinn dem Zins, beide einander, aber nicht der
Arbeit gegenüberstehn, folgt — dass Unternehmergewinn plus
Zins, d. h. der Profit, weiter der Mehrwerth, worauf beruhn? Auf
der gegensätzlichen Form seiner beiden Theile! Der Profit wird
aber producirt, ehe diese Theilung mit ihm vorgenommen wird
und ehe von ihr die Rede sein kann.

Das zinstragende Kapital bewährt sich nur als solches, soweit
das verliehene Geld wirklich in Kapital verwandelt und ein Ueber-
schuss producirt wird, wovon der Zins ein Theil. Allein dies hebt
nicht auf, dass ihm, unabhängig vom Produktionsprocess, das Zins-
tragen als Eigenschaft eingewachsen. Die Arbeitskraft bewährt ja
auch nur ihre werthschaffende Kraft, wenn sie im Arbeitsprocess
bethätigt und realisirt wird; aber dies schliesst nicht aus, dass sie
an sich, potentiell, als Vermögen, die werthschaffende Thätigkeit
ist und als solche aus dem Process nicht erst entsteht, sondern
ihm vielmehr vorausgesetzt ist. Als Fähigkeit, Werth zu schaffen,
wird sie gekauft. Es kann einer sie auch kaufen, ohne sie pro-
duktiv arbeiten zu lassen; z. B. zu rein persönlichen Zwecken, Be-
dienung u. s. w. So mit dem Kapital. Es ist Sache des Borgers,
ob er es als Kapital vernutzt, also die ihm inhärente Eigenschaft,
Mehrwerth zu produciren, wirklich in Thätigkeit setzt. Was er
zahlt, ist in beiden Fällen der an sich, der Möglichkeit nach, in
der Waare Kapital eingeschlossne Mehrwerth.



Gehn wir nun näher ein auf den Unternehmergewinn.

Indem das Moment der specifischen gesellschaftlichen Bestimmt-
heit des Kapitals in der kapitalistischen Produktionsweise — das
Kapitaleigenthum, das die Eigenschaft besitzt, Kommando über die
Arbeit anderer zu sein — fixirt wird, und der Zins daher er-
scheint als der Theil des Mehrwerths, den das Kapital in dieser Be-
ziehung erzeugt, erscheint der andre Theil des Mehrwerths—der Unter-
nehmergewinn — nothwendig so, dass er nicht aus dem Kapital als Ka-
pital, sondern aus dem Produktionsprocess stammt, getrennt von seiner
specifischen gesellschaftlichen Bestimmtheit, die ja in dem Ausdruck

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[367/0401] ganz gleichgültig, ob er dies thut oder ob er einen Theil an eine dritte Person als juristischen Eigenthümer wegzuzahlen hat. Die Theilungsgründe des Profits unter zwei Sorten Kapitalisten ver- wandeln sich so unter der Hand in die Existenzgründe des zu theilenden Profits, des Mehrwerths, den abgesehn vor aller spätern Theilung das Kapital als solches aus dem Reproduktionsprocess herauszieht. Daraus, dass der Zins dem Unternehmergewinn, und der Unternehmergewinn dem Zins, beide einander, aber nicht der Arbeit gegenüberstehn, folgt — dass Unternehmergewinn plus Zins, d. h. der Profit, weiter der Mehrwerth, worauf beruhn? Auf der gegensätzlichen Form seiner beiden Theile! Der Profit wird aber producirt, ehe diese Theilung mit ihm vorgenommen wird und ehe von ihr die Rede sein kann. Das zinstragende Kapital bewährt sich nur als solches, soweit das verliehene Geld wirklich in Kapital verwandelt und ein Ueber- schuss producirt wird, wovon der Zins ein Theil. Allein dies hebt nicht auf, dass ihm, unabhängig vom Produktionsprocess, das Zins- tragen als Eigenschaft eingewachsen. Die Arbeitskraft bewährt ja auch nur ihre werthschaffende Kraft, wenn sie im Arbeitsprocess bethätigt und realisirt wird; aber dies schliesst nicht aus, dass sie an sich, potentiell, als Vermögen, die werthschaffende Thätigkeit ist und als solche aus dem Process nicht erst entsteht, sondern ihm vielmehr vorausgesetzt ist. Als Fähigkeit, Werth zu schaffen, wird sie gekauft. Es kann einer sie auch kaufen, ohne sie pro- duktiv arbeiten zu lassen; z. B. zu rein persönlichen Zwecken, Be- dienung u. s. w. So mit dem Kapital. Es ist Sache des Borgers, ob er es als Kapital vernutzt, also die ihm inhärente Eigenschaft, Mehrwerth zu produciren, wirklich in Thätigkeit setzt. Was er zahlt, ist in beiden Fällen der an sich, der Möglichkeit nach, in der Waare Kapital eingeschlossne Mehrwerth. Gehn wir nun näher ein auf den Unternehmergewinn. Indem das Moment der specifischen gesellschaftlichen Bestimmt- heit des Kapitals in der kapitalistischen Produktionsweise — das Kapitaleigenthum, das die Eigenschaft besitzt, Kommando über die Arbeit anderer zu sein — fixirt wird, und der Zins daher er- scheint als der Theil des Mehrwerths, den das Kapital in dieser Be- ziehung erzeugt, erscheint der andre Theil des Mehrwerths—der Unter- nehmergewinn — nothwendig so, dass er nicht aus dem Kapital als Ka- pital, sondern aus dem Produktionsprocess stammt, getrennt von seiner specifischen gesellschaftlichen Bestimmtheit, die ja in dem Ausdruck

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/401>, abgerufen am 28.03.2024.