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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894.

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Vierter Abschnitt.
Verwandlung von Waarenkapital und Geldkapital in
Waarenhandlungskapital und Geldhandlungskapital
(kaufmännisches Kapital).
Sechzehntes Kapitel.
Das Waarenhandlungskapital.

Das kaufmännische oder Handelskapital zerfällt in zwei Formen
oder Unterarten, Waarenhandlungskapital und Geldhandlungskapital,
die wir jetzt näher charakterisiren werden, soweit es zur Analyse
des Kapitals in seiner Kernstruktur nöthig ist. Und es ist um so
nöthiger, als die moderne Oekonomie, selbst in ihren besten Re-
präsentanten, das Handelskapital direkt mit dem industriellen Ka-
pital zusammenwirft und seine charakteristischen Eigenthümlich-
keiten in der That ganz übersieht.



Die Bewegung des Waarenkapitals ist in Buch II analysirt
worden. Das Gesammtkapital der Gesellschaft betrachtet, befindet
sich stets ein Theil desselben, obgleich aus stets andren Elementen
zusammengesetzt, und selbst von wechselnder Grösse, als Waare
auf dem Markt, um in Geld überzugehn; ein andrer Theil in Geld
auf dem Markt, um in Waare überzugehn. Es ist stets in der
Bewegung dieses Uebergehns, dieser formellen Metamorphose be-
griffen. Sofern diese Funktion des im Cirkulationsprocess befind-
lichen Kapitals überhaupt als besondre Funktion eines besondren
Kapitals verselbständigt wird, sich fixirt als eine, durch die Thei-
lung der Arbeit einer besondren Gattung von Kapitalisten zuge-
wiesene Funktion, wird das Waarenkapital zum Waarenhandlungs-
kapital oder kommerziellen Kapital.

Es ist (Buch II, Kap. VI, die Cirkulationskosten, 2 und 3) aus-
einandergesetzt worden, wie weit Transportindustrie, Aufbewahrung
und Vertheilung der Waaren in einer distributablen Form als Pro-
duktionsprocesse zu betrachten sind, die innerhalb des Cirkulations-
processes fortdauern. Diese Zwischenfälle der Cirkulation des
Waarenkapitals werden zum Theil verwechselt mit den eigenthüm-
lichen Funktionen des kaufmännischen oder Waarenhandlungs-

Vierter Abschnitt.
Verwandlung von Waarenkapital und Geldkapital in
Waarenhandlungskapital und Geldhandlungskapital
(kaufmännisches Kapital).
Sechzehntes Kapitel.
Das Waarenhandlungskapital.

Das kaufmännische oder Handelskapital zerfällt in zwei Formen
oder Unterarten, Waarenhandlungskapital und Geldhandlungskapital,
die wir jetzt näher charakterisiren werden, soweit es zur Analyse
des Kapitals in seiner Kernstruktur nöthig ist. Und es ist um so
nöthiger, als die moderne Oekonomie, selbst in ihren besten Re-
präsentanten, das Handelskapital direkt mit dem industriellen Ka-
pital zusammenwirft und seine charakteristischen Eigenthümlich-
keiten in der That ganz übersieht.



Die Bewegung des Waarenkapitals ist in Buch II analysirt
worden. Das Gesammtkapital der Gesellschaft betrachtet, befindet
sich stets ein Theil desselben, obgleich aus stets andren Elementen
zusammengesetzt, und selbst von wechselnder Grösse, als Waare
auf dem Markt, um in Geld überzugehn; ein andrer Theil in Geld
auf dem Markt, um in Waare überzugehn. Es ist stets in der
Bewegung dieses Uebergehns, dieser formellen Metamorphose be-
griffen. Sofern diese Funktion des im Cirkulationsprocess befind-
lichen Kapitals überhaupt als besondre Funktion eines besondren
Kapitals verselbständigt wird, sich fixirt als eine, durch die Thei-
lung der Arbeit einer besondren Gattung von Kapitalisten zuge-
wiesene Funktion, wird das Waarenkapital zum Waarenhandlungs-
kapital oder kommerziellen Kapital.

Es ist (Buch II, Kap. VI, die Cirkulationskosten, 2 und 3) aus-
einandergesetzt worden, wie weit Transportindustrie, Aufbewahrung
und Vertheilung der Waaren in einer distributablen Form als Pro-
duktionsprocesse zu betrachten sind, die innerhalb des Cirkulations-
processes fortdauern. Diese Zwischenfälle der Cirkulation des
Waarenkapitals werden zum Theil verwechselt mit den eigenthüm-
lichen Funktionen des kaufmännischen oder Waarenhandlungs-

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[[250]/0284] Vierter Abschnitt. Verwandlung von Waarenkapital und Geldkapital in Waarenhandlungskapital und Geldhandlungskapital (kaufmännisches Kapital). Sechzehntes Kapitel. Das Waarenhandlungskapital. Das kaufmännische oder Handelskapital zerfällt in zwei Formen oder Unterarten, Waarenhandlungskapital und Geldhandlungskapital, die wir jetzt näher charakterisiren werden, soweit es zur Analyse des Kapitals in seiner Kernstruktur nöthig ist. Und es ist um so nöthiger, als die moderne Oekonomie, selbst in ihren besten Re- präsentanten, das Handelskapital direkt mit dem industriellen Ka- pital zusammenwirft und seine charakteristischen Eigenthümlich- keiten in der That ganz übersieht. Die Bewegung des Waarenkapitals ist in Buch II analysirt worden. Das Gesammtkapital der Gesellschaft betrachtet, befindet sich stets ein Theil desselben, obgleich aus stets andren Elementen zusammengesetzt, und selbst von wechselnder Grösse, als Waare auf dem Markt, um in Geld überzugehn; ein andrer Theil in Geld auf dem Markt, um in Waare überzugehn. Es ist stets in der Bewegung dieses Uebergehns, dieser formellen Metamorphose be- griffen. Sofern diese Funktion des im Cirkulationsprocess befind- lichen Kapitals überhaupt als besondre Funktion eines besondren Kapitals verselbständigt wird, sich fixirt als eine, durch die Thei- lung der Arbeit einer besondren Gattung von Kapitalisten zuge- wiesene Funktion, wird das Waarenkapital zum Waarenhandlungs- kapital oder kommerziellen Kapital. Es ist (Buch II, Kap. VI, die Cirkulationskosten, 2 und 3) aus- einandergesetzt worden, wie weit Transportindustrie, Aufbewahrung und Vertheilung der Waaren in einer distributablen Form als Pro- duktionsprocesse zu betrachten sind, die innerhalb des Cirkulations- processes fortdauern. Diese Zwischenfälle der Cirkulation des Waarenkapitals werden zum Theil verwechselt mit den eigenthüm- lichen Funktionen des kaufmännischen oder Waarenhandlungs-

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. [250]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/284>, abgerufen am 24.04.2024.