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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894.

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variable Kapital für gleichbleibende Arbeitsmenge von 8 auf 10,
der Kostpreis der Waaren also von 100 auf 102, andrerseits ist
die Durchschnittsprofitrate von 20 % gefallen auf 14 %. Es
verhält sich aber 100:14 = 102:14 (annähernd). Der Profit,
der nun auf 102 fällt, ist also 14. Und daher verkauft sich
das Gesammtprodukt zu k + kp' = 102 + 14 = 116. Der
Produktionspreis ist also gefallen von 120 auf 116, oder über 3 %.

In Folge der Erhöhung des Arbeitslohns um 25 % ist also:

1) mit Bezug auf das Kapital von gesellschaftlicher Durch-
schnittskomposition der Produktionspreis der Waare unverändert
geblieben.

2) Mit Bezug auf das Kapital niederer Zusammensetzung der
Produktionspreis der Waare gestiegen, obgleich nicht im selben
Verhältniss wie der Profit gefallen;

3) mit Bezug auf das Kapital höherer Zusammensetzung ist der
Produktionspreis der Waare gefallen, obgleich auch nicht in dem-
selben Verhältniss wie der Profit.

Da der Produktionspreis der Waaren des Durchschnittskapitals
derselbe geblieben, gleich dem Werth des Produkts, ist auch die
Summe der Produktionspreise der Produkte aller Kapitale derselbe
geblieben, gleich der Summe der vom Gesammtkapital producirten
Werthe; die Erhöhung auf der einen, die Senkung auf der andern
Seite gleichen sich aus für das Gesammtkapital zum Niveau des
gesellschaftlichen Durchschnittskapitals.

Wenn der Produktionspreis der Waaren in Beispiel II steigt, in
III fällt, so zeigt schon diese entgegengesetzte Wirkung, die der
Fall in der Mehrwerthsrate oder das allgemeine Steigen des Arbeits-
lohns hervorbringt, dass es sich hier nicht um eine Entschädigung
im Preise für die Erhöhung des Arbeitslohns handeln kann, da in
III das Fallen des Produktionspreises den Kapitalisten unmöglich
entschädigen kann für das Fallen des Profits, und in II das Steigen
des Preises den Fall des Profits nicht verhindert. Vielmehr ist
beidemal, wo der Preis steigt und wo er fällt, der Profit derselbe
wie im Durchschnittskapital, wo der Preis unverändert geblieben.
Er ist für II wie für III derselbe, um 5 oder etwas über 25 %
gefallne Durchschnittsprofit. Es folgt daraus, dass wenn der Preis
in II nicht stiege und in III nicht fiele, II unter und III über
dem neuen gefallnen Durchschnittsprofit verkaufen würde. Es ist
an und für sich klar, dass je nachdem 50, 25 oder 10 pro 100
des Kapitals in Arbeit ausgelegt wird, eine Lohnerhöhung sehr
verschieden wirken muss auf den, der , und auf den, der

variable Kapital für gleichbleibende Arbeitsmenge von 8 auf 10,
der Kostpreis der Waaren also von 100 auf 102, andrerseits ist
die Durchschnittsprofitrate von 20 % gefallen auf 14 %. Es
verhält sich aber 100:14 = 102:14 (annähernd). Der Profit,
der nun auf 102 fällt, ist also 14. Und daher verkauft sich
das Gesammtprodukt zu k + kp' = 102 + 14 = 116. Der
Produktionspreis ist also gefallen von 120 auf 116, oder über 3 %.

In Folge der Erhöhung des Arbeitslohns um 25 % ist also:

1) mit Bezug auf das Kapital von gesellschaftlicher Durch-
schnittskomposition der Produktionspreis der Waare unverändert
geblieben.

2) Mit Bezug auf das Kapital niederer Zusammensetzung der
Produktionspreis der Waare gestiegen, obgleich nicht im selben
Verhältniss wie der Profit gefallen;

3) mit Bezug auf das Kapital höherer Zusammensetzung ist der
Produktionspreis der Waare gefallen, obgleich auch nicht in dem-
selben Verhältniss wie der Profit.

Da der Produktionspreis der Waaren des Durchschnittskapitals
derselbe geblieben, gleich dem Werth des Produkts, ist auch die
Summe der Produktionspreise der Produkte aller Kapitale derselbe
geblieben, gleich der Summe der vom Gesammtkapital producirten
Werthe; die Erhöhung auf der einen, die Senkung auf der andern
Seite gleichen sich aus für das Gesammtkapital zum Niveau des
gesellschaftlichen Durchschnittskapitals.

Wenn der Produktionspreis der Waaren in Beispiel II steigt, in
III fällt, so zeigt schon diese entgegengesetzte Wirkung, die der
Fall in der Mehrwerthsrate oder das allgemeine Steigen des Arbeits-
lohns hervorbringt, dass es sich hier nicht um eine Entschädigung
im Preise für die Erhöhung des Arbeitslohns handeln kann, da in
III das Fallen des Produktionspreises den Kapitalisten unmöglich
entschädigen kann für das Fallen des Profits, und in II das Steigen
des Preises den Fall des Profits nicht verhindert. Vielmehr ist
beidemal, wo der Preis steigt und wo er fällt, der Profit derselbe
wie im Durchschnittskapital, wo der Preis unverändert geblieben.
Er ist für II wie für III derselbe, um 5 oder etwas über 25 %
gefallne Durchschnittsprofit. Es folgt daraus, dass wenn der Preis
in II nicht stiege und in III nicht fiele, II unter und III über
dem neuen gefallnen Durchschnittsprofit verkaufen würde. Es ist
an und für sich klar, dass je nachdem 50, 25 oder 10 pro 100
des Kapitals in Arbeit ausgelegt wird, eine Lohnerhöhung sehr
verschieden wirken muss auf den, der , und auf den, der

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[181/0215] variable Kapital für gleichbleibende Arbeitsmenge von 8 auf 10, der Kostpreis der Waaren also von 100 auf 102, andrerseits ist die Durchschnittsprofitrate von 20 % gefallen auf 14[FORMEL] %. Es verhält sich aber 100:14[FORMEL] = 102:14[FORMEL] (annähernd). Der Profit, der nun auf 102 fällt, ist also 14[FORMEL]. Und daher verkauft sich das Gesammtprodukt zu k + kp' = 102 + 14[FORMEL] = 116[FORMEL]. Der Produktionspreis ist also gefallen von 120 auf 116[FORMEL], oder über 3 %. In Folge der Erhöhung des Arbeitslohns um 25 % ist also: 1) mit Bezug auf das Kapital von gesellschaftlicher Durch- schnittskomposition der Produktionspreis der Waare unverändert geblieben. 2) Mit Bezug auf das Kapital niederer Zusammensetzung der Produktionspreis der Waare gestiegen, obgleich nicht im selben Verhältniss wie der Profit gefallen; 3) mit Bezug auf das Kapital höherer Zusammensetzung ist der Produktionspreis der Waare gefallen, obgleich auch nicht in dem- selben Verhältniss wie der Profit. Da der Produktionspreis der Waaren des Durchschnittskapitals derselbe geblieben, gleich dem Werth des Produkts, ist auch die Summe der Produktionspreise der Produkte aller Kapitale derselbe geblieben, gleich der Summe der vom Gesammtkapital producirten Werthe; die Erhöhung auf der einen, die Senkung auf der andern Seite gleichen sich aus für das Gesammtkapital zum Niveau des gesellschaftlichen Durchschnittskapitals. Wenn der Produktionspreis der Waaren in Beispiel II steigt, in III fällt, so zeigt schon diese entgegengesetzte Wirkung, die der Fall in der Mehrwerthsrate oder das allgemeine Steigen des Arbeits- lohns hervorbringt, dass es sich hier nicht um eine Entschädigung im Preise für die Erhöhung des Arbeitslohns handeln kann, da in III das Fallen des Produktionspreises den Kapitalisten unmöglich entschädigen kann für das Fallen des Profits, und in II das Steigen des Preises den Fall des Profits nicht verhindert. Vielmehr ist beidemal, wo der Preis steigt und wo er fällt, der Profit derselbe wie im Durchschnittskapital, wo der Preis unverändert geblieben. Er ist für II wie für III derselbe, um 5[FORMEL] oder etwas über 25 % gefallne Durchschnittsprofit. Es folgt daraus, dass wenn der Preis in II nicht stiege und in III nicht fiele, II unter und III über dem neuen gefallnen Durchschnittsprofit verkaufen würde. Es ist an und für sich klar, dass je nachdem 50, 25 oder 10 pro 100 des Kapitals in Arbeit ausgelegt wird, eine Lohnerhöhung sehr verschieden wirken muss auf den, der [FORMEL], und auf den, der

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/215>, abgerufen am 24.04.2024.