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Marx, Karl: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 2. Aufl. Hamburg, 1869.

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bei ihrem Zusammentritt bildete, wurden sofort die sozialistischen Elemente
der provisorischen Regierung ausgeschlossen und die Partei des "National"
benutzte den Ausbruch der Juniinsurrektion, um auch die Exekutiv-Com¬
mission abzudanken und damit ihre nächsten Rivalen, die kleinbürger¬
lichen oder demokratischen Republikaner (Ledru-Rollin u. s. w.)
los zu werden. Cavaignac, der General der bourgeois-republikanischen Par¬
tei, der die Junischlacht kommandirte, trat an die Stelle der Exekutiv-Com¬
mission mit einer Art diktatorischer Gewalt. Marrast, ehemaliger Redakteur
en chef des "National", wurde der perpetuirliche Präsident der konstituirenden
Nationalversammlung und die Ministerien, wie sämmtliche übrigen bedeuten¬
den Posten, fielen den reinen Republikanern anheim.

Die republikanische Bourgeois-Fraktion, die sich seit lange als legitime
Erbin der Julimonarchie betrachtet hatte, fand sich so in ihrem Ideal über¬
troffen, aber sie gelangte zur Herrschaft, nicht wie sie unter Louis Philipp
geträumt hatte, durch eine liberale Revolte der Bourgeoisie gegen den Thron,
sondern durch eine niederkartätschte Emeute des Proletariats gegen das Kapi¬
tal. Was sie als das revolutionärste Ereigniß sich vorgestellt hatte,
trug sich in der Wirklichkeit zu als das kontrerevolutionärste. Die
Frucht fiel ihr in den Schooß, aber sie fiel vom Baum der Erkenntniß, nicht
vom Baum des Lebens.

Die ausschließliche Herrschaft der Bourgeois-Republika¬
ner währte nur vom 24. Juni bis zum 10. Dezember 1848. Sie resü¬
mirt sich in der Abfassung einer republikanischen Konstitution
und im Belagerungszustand von Paris.

Die neue Konstitution war im Grunde nur die republikanisirte
Ausgabe der konstitutionellen Charte von 1830. Der enge Wahlcensus der
Julimonarchie, der selbst einen großen Theil der Bourgeoisie von der poli¬
tischen Herrschaft ausschloß, war unvereinbar mit der Existenz der bürger¬
lichen Republik. Die Februarrevolution hatte sofort an der Stelle dieses
Census das direkte allgemeine Wahlrecht proklamirt. Die Bourgeois-Re¬
publikaner konnten dieses Ereigniß nicht ungeschehn machen. Sie mußten sich
damit begnügen, die beschränkende Bestimmung eines sechsmonatlichen Domi¬
zils am Wahlorte hinzuzufügen. Die alte Organisation der Verwaltung,
des Gemeindewesens, der Rechtspflege, der Armee u. s. w. blieb unversehrt
bestehen, oder wo die Konstitution sie änderte, betraf die Aenderung das In¬
haltsregister, nicht den Inhalt, den Namen, nicht die Sache.

bei ihrem Zuſammentritt bildete, wurden ſofort die ſozialiſtiſchen Elemente
der proviſoriſchen Regierung ausgeſchloſſen und die Partei des “National
benutzte den Ausbruch der Juniinſurrektion, um auch die Exekutiv-Com¬
miſſion abzudanken und damit ihre nächſten Rivalen, die kleinbürger¬
lichen oder demokratiſchen Republikaner (Ledru-Rollin u. ſ. w.)
los zu werden. Cavaignac, der General der bourgeois-republikaniſchen Par¬
tei, der die Juniſchlacht kommandirte, trat an die Stelle der Exekutiv-Com¬
miſſion mit einer Art diktatoriſcher Gewalt. Marraſt, ehemaliger Redakteur
en chef des “National“, wurde der perpetuirliche Präſident der konſtituirenden
Nationalverſammlung und die Miniſterien, wie ſämmtliche übrigen bedeuten¬
den Poſten, fielen den reinen Republikanern anheim.

Die republikaniſche Bourgeois-Fraktion, die ſich ſeit lange als legitime
Erbin der Julimonarchie betrachtet hatte, fand ſich ſo in ihrem Ideal über¬
troffen, aber ſie gelangte zur Herrſchaft, nicht wie ſie unter Louis Philipp
geträumt hatte, durch eine liberale Revolte der Bourgeoiſie gegen den Thron,
ſondern durch eine niederkartätſchte Emeute des Proletariats gegen das Kapi¬
tal. Was ſie als das revolutionärſte Ereigniß ſich vorgeſtellt hatte,
trug ſich in der Wirklichkeit zu als das kontrerevolutionärſte. Die
Frucht fiel ihr in den Schooß, aber ſie fiel vom Baum der Erkenntniß, nicht
vom Baum des Lebens.

Die ausſchließliche Herrſchaft der Bourgeois-Republika¬
ner währte nur vom 24. Juni bis zum 10. Dezember 1848. Sie reſü¬
mirt ſich in der Abfaſſung einer republikaniſchen Konſtitution
und im Belagerungszuſtand von Paris.

Die neue Konſtitution war im Grunde nur die republikaniſirte
Ausgabe der konſtitutionellen Charte von 1830. Der enge Wahlcenſus der
Julimonarchie, der ſelbſt einen großen Theil der Bourgeoiſie von der poli¬
tiſchen Herrſchaft ausſchloß, war unvereinbar mit der Exiſtenz der bürger¬
lichen Republik. Die Februarrevolution hatte ſofort an der Stelle dieſes
Cenſus das direkte allgemeine Wahlrecht proklamirt. Die Bourgeois-Re¬
publikaner konnten dieſes Ereigniß nicht ungeſchehn machen. Sie mußten ſich
damit begnügen, die beſchränkende Beſtimmung eines ſechsmonatlichen Domi¬
zils am Wahlorte hinzuzufügen. Die alte Organiſation der Verwaltung,
des Gemeindeweſens, der Rechtspflege, der Armee u. ſ. w. blieb unverſehrt
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haltsregiſter, nicht den Inhalt, den Namen, nicht die Sache.

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[12/0024] bei ihrem Zuſammentritt bildete, wurden ſofort die ſozialiſtiſchen Elemente der proviſoriſchen Regierung ausgeſchloſſen und die Partei des “National” benutzte den Ausbruch der Juniinſurrektion, um auch die Exekutiv-Com¬ miſſion abzudanken und damit ihre nächſten Rivalen, die kleinbürger¬ lichen oder demokratiſchen Republikaner (Ledru-Rollin u. ſ. w.) los zu werden. Cavaignac, der General der bourgeois-republikaniſchen Par¬ tei, der die Juniſchlacht kommandirte, trat an die Stelle der Exekutiv-Com¬ miſſion mit einer Art diktatoriſcher Gewalt. Marraſt, ehemaliger Redakteur en chef des “National“, wurde der perpetuirliche Präſident der konſtituirenden Nationalverſammlung und die Miniſterien, wie ſämmtliche übrigen bedeuten¬ den Poſten, fielen den reinen Republikanern anheim. Die republikaniſche Bourgeois-Fraktion, die ſich ſeit lange als legitime Erbin der Julimonarchie betrachtet hatte, fand ſich ſo in ihrem Ideal über¬ troffen, aber ſie gelangte zur Herrſchaft, nicht wie ſie unter Louis Philipp geträumt hatte, durch eine liberale Revolte der Bourgeoiſie gegen den Thron, ſondern durch eine niederkartätſchte Emeute des Proletariats gegen das Kapi¬ tal. Was ſie als das revolutionärſte Ereigniß ſich vorgeſtellt hatte, trug ſich in der Wirklichkeit zu als das kontrerevolutionärſte. Die Frucht fiel ihr in den Schooß, aber ſie fiel vom Baum der Erkenntniß, nicht vom Baum des Lebens. Die ausſchließliche Herrſchaft der Bourgeois-Republika¬ ner währte nur vom 24. Juni bis zum 10. Dezember 1848. Sie reſü¬ mirt ſich in der Abfaſſung einer republikaniſchen Konſtitution und im Belagerungszuſtand von Paris. Die neue Konſtitution war im Grunde nur die republikaniſirte Ausgabe der konſtitutionellen Charte von 1830. Der enge Wahlcenſus der Julimonarchie, der ſelbſt einen großen Theil der Bourgeoiſie von der poli¬ tiſchen Herrſchaft ausſchloß, war unvereinbar mit der Exiſtenz der bürger¬ lichen Republik. Die Februarrevolution hatte ſofort an der Stelle dieſes Cenſus das direkte allgemeine Wahlrecht proklamirt. Die Bourgeois-Re¬ publikaner konnten dieſes Ereigniß nicht ungeſchehn machen. Sie mußten ſich damit begnügen, die beſchränkende Beſtimmung eines ſechsmonatlichen Domi¬ zils am Wahlorte hinzuzufügen. Die alte Organiſation der Verwaltung, des Gemeindeweſens, der Rechtspflege, der Armee u. ſ. w. blieb unverſehrt beſtehen, oder wo die Konſtitution ſie änderte, betraf die Aenderung das In¬ haltsregiſter, nicht den Inhalt, den Namen, nicht die Sache.

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 2. Aufl. Hamburg, 1869, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_bonaparte_1869/24>, abgerufen am 28.03.2024.