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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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-- ist längere Zeit so gut wie ausschließlich Gegenstand der
Eigengeschäfte. Erst langsam in der Regel bildet sich außerhalb
der landbauenden Bevölkerung eine besondere Classe, im Hinblick
auf welche man die Landwirthschaft als Unternehmung betreiben
kann. Noch langsamer entsteht unter der landbauenden Bevöl-
kerung selbst eine solche Theilung der Production, daß ein gegen-
seitiges regelmäßiges Tauschverhältniß eintritt. Auch die vielen
Beschränkungen, denen das Eigenthumsrecht und die Benutzung
des Grundes und Bodens lange unterworfen zu bleiben pflegt,
hemmen den Betrieb des Landbaus als Unternehmung. Trotz
alledem werden die Landwirthe doch schon sehr früh, wenn auch
nur für einen geringen Theil ihrer Erzeugnisse, vollkommene
Unternehmer, da sie selbst bei sehr niedrigem Culturzustand doch
nicht alle ihre Bedürfnisse aus der eigenen Wirthschaft zu befrie-
digen vermögen, also auf einen Tausch hingewiesen sind. All-
mälig steigert sich das mehr und mehr, die Geldwirthschaft tritt
an die Stelle der Naturalwirthschaft, und der Landbauer wird
immer vorwiegender Unternehmer, wenngleich die Landwirthschaft
meistens natürlich immer zum bedeutenden Theil Eigengeschäft blei-
ben muß. Obwohl aber hier die vollkommene Unternehmung
unmittelbar neben dem Eigengeschäft auftritt, fehlt es doch auch
nicht an Erscheinungen, welche, wenn auch mehr oder weniger
mit jener oder mit diesem verwachsen, die Uebergangsstufen des
übernehmungsweisen Betriebes und der unvollkommenen Unter-
nehmung repräsentiren. Dahin gehören das Aufziehen und Mästen
von Thieren für Rechnung Dritter, das Aufstellen von Beschäl-
hengsten, Zuchtbullen u. s. w. Auch die Verbindung zwischen
Grundherrn und Bebauern, die auf eine Theilung des Ertrags
wie der Gefahr hinaus kommt, ist in gewissem Sinne hierher
zu rechnen. Doch treten diese Uebergangsstufen im Ganzen we-
niger hervor, als bei den Gewerben, dem Handel und den per-

— iſt laͤngere Zeit ſo gut wie ausſchließlich Gegenſtand der
Eigengeſchaͤfte. Erſt langſam in der Regel bildet ſich außerhalb
der landbauenden Bevoͤlkerung eine beſondere Claſſe, im Hinblick
auf welche man die Landwirthſchaft als Unternehmung betreiben
kann. Noch langſamer entſteht unter der landbauenden Bevoͤl-
kerung ſelbſt eine ſolche Theilung der Production, daß ein gegen-
ſeitiges regelmaͤßiges Tauſchverhaͤltniß eintritt. Auch die vielen
Beſchraͤnkungen, denen das Eigenthumsrecht und die Benutzung
des Grundes und Bodens lange unterworfen zu bleiben pflegt,
hemmen den Betrieb des Landbaus als Unternehmung. Trotz
alledem werden die Landwirthe doch ſchon ſehr fruͤh, wenn auch
nur fuͤr einen geringen Theil ihrer Erzeugniſſe, vollkommene
Unternehmer, da ſie ſelbſt bei ſehr niedrigem Culturzuſtand doch
nicht alle ihre Beduͤrfniſſe aus der eigenen Wirthſchaft zu befrie-
digen vermoͤgen, alſo auf einen Tauſch hingewieſen ſind. All-
maͤlig ſteigert ſich das mehr und mehr, die Geldwirthſchaft tritt
an die Stelle der Naturalwirthſchaft, und der Landbauer wird
immer vorwiegender Unternehmer, wenngleich die Landwirthſchaft
meiſtens natuͤrlich immer zum bedeutenden Theil Eigengeſchaͤft blei-
ben muß. Obwohl aber hier die vollkommene Unternehmung
unmittelbar neben dem Eigengeſchaͤft auftritt, fehlt es doch auch
nicht an Erſcheinungen, welche, wenn auch mehr oder weniger
mit jener oder mit dieſem verwachſen, die Uebergangsſtufen des
uͤbernehmungsweiſen Betriebes und der unvollkommenen Unter-
nehmung repraͤſentiren. Dahin gehoͤren das Aufziehen und Maͤſten
von Thieren fuͤr Rechnung Dritter, das Aufſtellen von Beſchaͤl-
hengſten, Zuchtbullen u. ſ. w. Auch die Verbindung zwiſchen
Grundherrn und Bebauern, die auf eine Theilung des Ertrags
wie der Gefahr hinaus kommt, iſt in gewiſſem Sinne hierher
zu rechnen. Doch treten dieſe Uebergangsſtufen im Ganzen we-
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[73/0085] — iſt laͤngere Zeit ſo gut wie ausſchließlich Gegenſtand der Eigengeſchaͤfte. Erſt langſam in der Regel bildet ſich außerhalb der landbauenden Bevoͤlkerung eine beſondere Claſſe, im Hinblick auf welche man die Landwirthſchaft als Unternehmung betreiben kann. Noch langſamer entſteht unter der landbauenden Bevoͤl- kerung ſelbſt eine ſolche Theilung der Production, daß ein gegen- ſeitiges regelmaͤßiges Tauſchverhaͤltniß eintritt. Auch die vielen Beſchraͤnkungen, denen das Eigenthumsrecht und die Benutzung des Grundes und Bodens lange unterworfen zu bleiben pflegt, hemmen den Betrieb des Landbaus als Unternehmung. Trotz alledem werden die Landwirthe doch ſchon ſehr fruͤh, wenn auch nur fuͤr einen geringen Theil ihrer Erzeugniſſe, vollkommene Unternehmer, da ſie ſelbſt bei ſehr niedrigem Culturzuſtand doch nicht alle ihre Beduͤrfniſſe aus der eigenen Wirthſchaft zu befrie- digen vermoͤgen, alſo auf einen Tauſch hingewieſen ſind. All- maͤlig ſteigert ſich das mehr und mehr, die Geldwirthſchaft tritt an die Stelle der Naturalwirthſchaft, und der Landbauer wird immer vorwiegender Unternehmer, wenngleich die Landwirthſchaft meiſtens natuͤrlich immer zum bedeutenden Theil Eigengeſchaͤft blei- ben muß. Obwohl aber hier die vollkommene Unternehmung unmittelbar neben dem Eigengeſchaͤft auftritt, fehlt es doch auch nicht an Erſcheinungen, welche, wenn auch mehr oder weniger mit jener oder mit dieſem verwachſen, die Uebergangsſtufen des uͤbernehmungsweiſen Betriebes und der unvollkommenen Unter- nehmung repraͤſentiren. Dahin gehoͤren das Aufziehen und Maͤſten von Thieren fuͤr Rechnung Dritter, das Aufſtellen von Beſchaͤl- hengſten, Zuchtbullen u. ſ. w. Auch die Verbindung zwiſchen Grundherrn und Bebauern, die auf eine Theilung des Ertrags wie der Gefahr hinaus kommt, iſt in gewiſſem Sinne hierher zu rechnen. Doch treten dieſe Uebergangsſtufen im Ganzen we- niger hervor, als bei den Gewerben, dem Handel und den per-

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/85>, abgerufen am 18.04.2024.