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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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gen durch kein äußeres Hinderniß beschränkt ist, und da der Er-
folg wesentlich von persönlichen Eigenschaften abhängt -- es sehr
bald vortheilhafter finden, ihre Entschädigungen in unmittelbare
Beziehung zu ihren Leistungen zu setzen, d. h. ihr Wildpret oder
ihre Fische nicht etwa gegen eine im Voraus bedungene Ent-
schädigung auszuliefern, sondern dieselben auf eigne Gefahr zum
Tausch anzubieten, also als vollkommene Unternehmer aufzutreten,
wie dieß andererseits auch im Interesse der Verzehrer ihrer Pro-
ducte liegen wird. Von den übrigen Occupationsthätigkeiten
unterscheidet sich in Bezug auf die Seite, die wir hier in Be-
tracht ziehen, einigermaßen der Bergbau. Die natürlichen Ver-
hältnisse -- der verhältnißmäßig geringe Bedarf seiner Producte
in der Privatwirthschaft einerseits, andererseits die Nothwendig-
keit, denselben gleich in einem größeren Umfange zu betreiben,
und der dabei erheischte größere Productionsaufwand -- wirken
häufig darauf hin, daß der Bergbau von vorn herein ein Gegen-
stand vollkommener Unternehmung werde. Als Umstände, die
dieß hindern, treten dagegen bei manchen Gegenständen des
Mineralreichs der hohe Werth, den man ihnen beilegt, und die
Fesseln auf, in denen das Eigenthum an Grund und Boden
liegt. Dieselben bewirken, daß die Gewinnung mancher Minera-
lien lange Zeit ein Gegenstand der Eigenwirthschaft größerer Ge-
meinwesen bleibt 1), bis letztere erst auf den höhern Entwicklungs-
stufen der Volkswirthschaft durch das System der vollkommenen
Unternehmungen allmälig abgelöst wird.

Die Stoffproduction -- Landwirthschaft im weitesten Sinne

1) Allerdings tritt in diesem Falle neben der Production für den eig-
nen Bedarf auch früh schon die Richtung auf den Verkehr hervor, und ver-
mischt sich also in so fern Eigengeschäft und Unternehmung, doch bleibt der
Charakter des erstern längere Zeit vorwiegend.

gen durch kein aͤußeres Hinderniß beſchraͤnkt iſt, und da der Er-
folg weſentlich von perſoͤnlichen Eigenſchaften abhaͤngt — es ſehr
bald vortheilhafter finden, ihre Entſchaͤdigungen in unmittelbare
Beziehung zu ihren Leiſtungen zu ſetzen, d. h. ihr Wildpret oder
ihre Fiſche nicht etwa gegen eine im Voraus bedungene Ent-
ſchaͤdigung auszuliefern, ſondern dieſelben auf eigne Gefahr zum
Tauſch anzubieten, alſo als vollkommene Unternehmer aufzutreten,
wie dieß andererſeits auch im Intereſſe der Verzehrer ihrer Pro-
ducte liegen wird. Von den uͤbrigen Occupationsthaͤtigkeiten
unterſcheidet ſich in Bezug auf die Seite, die wir hier in Be-
tracht ziehen, einigermaßen der Bergbau. Die natuͤrlichen Ver-
haͤltniſſe — der verhaͤltnißmaͤßig geringe Bedarf ſeiner Producte
in der Privatwirthſchaft einerſeits, andererſeits die Nothwendig-
keit, denſelben gleich in einem groͤßeren Umfange zu betreiben,
und der dabei erheiſchte groͤßere Productionsaufwand — wirken
haͤufig darauf hin, daß der Bergbau von vorn herein ein Gegen-
ſtand vollkommener Unternehmung werde. Als Umſtaͤnde, die
dieß hindern, treten dagegen bei manchen Gegenſtaͤnden des
Mineralreichs der hohe Werth, den man ihnen beilegt, und die
Feſſeln auf, in denen das Eigenthum an Grund und Boden
liegt. Dieſelben bewirken, daß die Gewinnung mancher Minera-
lien lange Zeit ein Gegenſtand der Eigenwirthſchaft groͤßerer Ge-
meinweſen bleibt 1), bis letztere erſt auf den hoͤhern Entwicklungs-
ſtufen der Volkswirthſchaft durch das Syſtem der vollkommenen
Unternehmungen allmaͤlig abgeloͤſt wird.

Die Stoffproduction — Landwirthſchaft im weiteſten Sinne

1) Allerdings tritt in dieſem Falle neben der Production für den eig-
nen Bedarf auch früh ſchon die Richtung auf den Verkehr hervor, und ver-
miſcht ſich alſo in ſo fern Eigengeſchäft und Unternehmung, doch bleibt der
Charakter des erſtern längere Zeit vorwiegend.
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[72/0084] gen durch kein aͤußeres Hinderniß beſchraͤnkt iſt, und da der Er- folg weſentlich von perſoͤnlichen Eigenſchaften abhaͤngt — es ſehr bald vortheilhafter finden, ihre Entſchaͤdigungen in unmittelbare Beziehung zu ihren Leiſtungen zu ſetzen, d. h. ihr Wildpret oder ihre Fiſche nicht etwa gegen eine im Voraus bedungene Ent- ſchaͤdigung auszuliefern, ſondern dieſelben auf eigne Gefahr zum Tauſch anzubieten, alſo als vollkommene Unternehmer aufzutreten, wie dieß andererſeits auch im Intereſſe der Verzehrer ihrer Pro- ducte liegen wird. Von den uͤbrigen Occupationsthaͤtigkeiten unterſcheidet ſich in Bezug auf die Seite, die wir hier in Be- tracht ziehen, einigermaßen der Bergbau. Die natuͤrlichen Ver- haͤltniſſe — der verhaͤltnißmaͤßig geringe Bedarf ſeiner Producte in der Privatwirthſchaft einerſeits, andererſeits die Nothwendig- keit, denſelben gleich in einem groͤßeren Umfange zu betreiben, und der dabei erheiſchte groͤßere Productionsaufwand — wirken haͤufig darauf hin, daß der Bergbau von vorn herein ein Gegen- ſtand vollkommener Unternehmung werde. Als Umſtaͤnde, die dieß hindern, treten dagegen bei manchen Gegenſtaͤnden des Mineralreichs der hohe Werth, den man ihnen beilegt, und die Feſſeln auf, in denen das Eigenthum an Grund und Boden liegt. Dieſelben bewirken, daß die Gewinnung mancher Minera- lien lange Zeit ein Gegenſtand der Eigenwirthſchaft groͤßerer Ge- meinweſen bleibt 1), bis letztere erſt auf den hoͤhern Entwicklungs- ſtufen der Volkswirthſchaft durch das Syſtem der vollkommenen Unternehmungen allmaͤlig abgeloͤſt wird. Die Stoffproduction — Landwirthſchaft im weiteſten Sinne 1) Allerdings tritt in dieſem Falle neben der Production für den eig- nen Bedarf auch früh ſchon die Richtung auf den Verkehr hervor, und ver- miſcht ſich alſo in ſo fern Eigengeſchäft und Unternehmung, doch bleibt der Charakter des erſtern längere Zeit vorwiegend.

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/84>, abgerufen am 28.03.2024.