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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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Lohnarbeiter eine Arbeit gegen einen bestimmten Lohn, so der
Capitalist die Darbringung seiner Capitalnutzungen gegen einen
bestimmten Zins. Im letzterm Falle nennt man das Geschäft
eine Unternehmung (ein Unternehmen). Eine Unternehmung
ist also ein Verkehrsgeschäft, bei welchem die Unsicherheit des
Erfolgs auf den Producenten fällt; ein Unternehmer der Inhaber
eines solchen Geschäfts.

Hiermit ist nun aber auch der Begriff der Unternehmung
erschöpft, und wenn Riedel (S. 462), die planmäßige Verbin-
dung verschiedener Productionsmittel für einen wirthschaftlichen
Zweck eine Wirthschafts-Unternehmung nennt, so können wir
ihm hierin nicht beistimmen. Da es bei einer nur einigermaßen
entwickelten Cultur überhaupt nur sehr wenige Güter giebt, zu
deren Herstellung nicht Arbeit und Capital oder, wenn man die
Tauschwerth besitzenden Naturkräfte von letzterm unterscheidet, Ar-
beit, Capital und Naturkräfte gemeinschaftlich beitragen, so wird
es allerdings auch selten oder nie vorkommen, daß nicht ver-
schiedene Productionsmittel bei einer Unternehmung vereinigt
werden. Allein nothwendig ist dieß keineswegs, und wenn es
praktisch möglich ist, ein Gut durch Anwendung bloßer Arbeits-
kraft zu erzeugen, so wird Derjenige, der sich hierauf einläßt,
ebenfalls als Unternehmer gelten müssen, sobald nur der Werth
seines Products nicht im Voraus bestimmt ist. Auf der andern
Seite zeigt sich, daß auch der Lohnarbeiter, der doch eben nicht
Unternehmer ist, häufig verschiedene Productionsmittel planmäßig
verbindet, ja es geschieht dieß jedes Mal, sobald sich der Ar-
beiter eines Werkzeugs bedient. Also nicht in der Verbindung
verschiedener Productionsmittel, sondern in deren Anwendung
auf eigne Gefahr liegt das Wesen der Unternehmung 1). Das

1) Es liegt übrigens auf der Hand, wie leicht sich historisch die Ansicht

Lohnarbeiter eine Arbeit gegen einen beſtimmten Lohn, ſo der
Capitaliſt die Darbringung ſeiner Capitalnutzungen gegen einen
beſtimmten Zins. Im letzterm Falle nennt man das Geſchaͤft
eine Unternehmung (ein Unternehmen). Eine Unternehmung
iſt alſo ein Verkehrsgeſchaͤft, bei welchem die Unſicherheit des
Erfolgs auf den Producenten faͤllt; ein Unternehmer der Inhaber
eines ſolchen Geſchaͤfts.

Hiermit iſt nun aber auch der Begriff der Unternehmung
erſchoͤpft, und wenn Riedel (S. 462), die planmaͤßige Verbin-
dung verſchiedener Productionsmittel fuͤr einen wirthſchaftlichen
Zweck eine Wirthſchafts-Unternehmung nennt, ſo koͤnnen wir
ihm hierin nicht beiſtimmen. Da es bei einer nur einigermaßen
entwickelten Cultur uͤberhaupt nur ſehr wenige Guͤter giebt, zu
deren Herſtellung nicht Arbeit und Capital oder, wenn man die
Tauſchwerth beſitzenden Naturkraͤfte von letzterm unterſcheidet, Ar-
beit, Capital und Naturkraͤfte gemeinſchaftlich beitragen, ſo wird
es allerdings auch ſelten oder nie vorkommen, daß nicht ver-
ſchiedene Productionsmittel bei einer Unternehmung vereinigt
werden. Allein nothwendig iſt dieß keineswegs, und wenn es
praktiſch moͤglich iſt, ein Gut durch Anwendung bloßer Arbeits-
kraft zu erzeugen, ſo wird Derjenige, der ſich hierauf einlaͤßt,
ebenfalls als Unternehmer gelten muͤſſen, ſobald nur der Werth
ſeines Products nicht im Voraus beſtimmt iſt. Auf der andern
Seite zeigt ſich, daß auch der Lohnarbeiter, der doch eben nicht
Unternehmer iſt, haͤufig verſchiedene Productionsmittel planmaͤßig
verbindet, ja es geſchieht dieß jedes Mal, ſobald ſich der Ar-
beiter eines Werkzeugs bedient. Alſo nicht in der Verbindung
verſchiedener Productionsmittel, ſondern in deren Anwendung
auf eigne Gefahr liegt das Weſen der Unternehmung 1). Das

1) Es liegt übrigens auf der Hand, wie leicht ſich hiſtoriſch die Anſicht
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[36/0048] Lohnarbeiter eine Arbeit gegen einen beſtimmten Lohn, ſo der Capitaliſt die Darbringung ſeiner Capitalnutzungen gegen einen beſtimmten Zins. Im letzterm Falle nennt man das Geſchaͤft eine Unternehmung (ein Unternehmen). Eine Unternehmung iſt alſo ein Verkehrsgeſchaͤft, bei welchem die Unſicherheit des Erfolgs auf den Producenten faͤllt; ein Unternehmer der Inhaber eines ſolchen Geſchaͤfts. Hiermit iſt nun aber auch der Begriff der Unternehmung erſchoͤpft, und wenn Riedel (S. 462), die planmaͤßige Verbin- dung verſchiedener Productionsmittel fuͤr einen wirthſchaftlichen Zweck eine Wirthſchafts-Unternehmung nennt, ſo koͤnnen wir ihm hierin nicht beiſtimmen. Da es bei einer nur einigermaßen entwickelten Cultur uͤberhaupt nur ſehr wenige Guͤter giebt, zu deren Herſtellung nicht Arbeit und Capital oder, wenn man die Tauſchwerth beſitzenden Naturkraͤfte von letzterm unterſcheidet, Ar- beit, Capital und Naturkraͤfte gemeinſchaftlich beitragen, ſo wird es allerdings auch ſelten oder nie vorkommen, daß nicht ver- ſchiedene Productionsmittel bei einer Unternehmung vereinigt werden. Allein nothwendig iſt dieß keineswegs, und wenn es praktiſch moͤglich iſt, ein Gut durch Anwendung bloßer Arbeits- kraft zu erzeugen, ſo wird Derjenige, der ſich hierauf einlaͤßt, ebenfalls als Unternehmer gelten muͤſſen, ſobald nur der Werth ſeines Products nicht im Voraus beſtimmt iſt. Auf der andern Seite zeigt ſich, daß auch der Lohnarbeiter, der doch eben nicht Unternehmer iſt, haͤufig verſchiedene Productionsmittel planmaͤßig verbindet, ja es geſchieht dieß jedes Mal, ſobald ſich der Ar- beiter eines Werkzeugs bedient. Alſo nicht in der Verbindung verſchiedener Productionsmittel, ſondern in deren Anwendung auf eigne Gefahr liegt das Weſen der Unternehmung 1). Das 1) Es liegt übrigens auf der Hand, wie leicht ſich hiſtoriſch die Anſicht

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/48>, abgerufen am 24.04.2024.