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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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die allgemeine Gefahr, daß das Geschäft ganz oder theilweise
fehlschlagen kann. Während jene Gefahr sich mit Wahrschein-
lichkeit berechnen und durch allerhand Veranstaltungen besei-
tigen oder ausgleichen läßt, ist diese entweder gar nicht oder
nur unter gewissen Voraussetzungen zu entfernen und in ihrem
Eintreten so zufällig und verschieden, daß besondere Vorkehrun-
gen dagegen nicht möglich sind. Der Unternehmungsgewinn,
insofern er mit dieser Gefahr in Verbindung steht, ist daher oft
ein wirklicher Gewinn, welcher dem Muthe zu Theil wird, sich
der gedachten Gefahr auszusetzen. Die Höhe des Unterneh-
mungsgewinnes wird durch die Größe der Nachfrage nach dem
Producte der Thätigkeit der Unternehmer und durch den Auf-
wand bestimmt, welchen diese zu machen genöthigt sind. Wegen
der Leichtigkeit des Ueberganges der Rentner in die Klasse der
Unternehmer und umgekehrt wird sich der Unternehmungsgewinn
stets in einem gewissen Verhältnisse zu der Zinsrente halten.
Da die Anforderung an den Unternehmer, so wie der Grad der
Gefahr in den verschiedenen Unternehmungen sehr verschieden
sind, so wird auch der Unternehmungsgewinn nicht überall gleich
sein, und diese Ungleichheit wirkt namentlich auf die Concentra-
tion der Gewerbe.

So verschieden aber auch die Ansichten der erwähnten
Schriftsteller über unsern Gegenstand sind, so haben sie doch alle
das mit einander gemein, daß sie den Antheil des Unternehmers
am Ertrage sowohl mit seiner persönlichen Thätigkeit, als mit
der Wirksamkeit des aufgewandten Capitals in eine unmittel-
bare Verbindung setzen und dadurch gehindert werden, sich von
der Vermischung des Unternehmergewinnes mit Arbeitslohn und
Capitalzins vollständig frei zu machen. Nur von wenigen Schrift-
stellern ist die Trennung dieser verschiedenen Einkommenszweige
principiell ausgesprochen und damit für die Betrachtung des Un-

die allgemeine Gefahr, daß das Geſchaͤft ganz oder theilweiſe
fehlſchlagen kann. Waͤhrend jene Gefahr ſich mit Wahrſchein-
lichkeit berechnen und durch allerhand Veranſtaltungen beſei-
tigen oder ausgleichen laͤßt, iſt dieſe entweder gar nicht oder
nur unter gewiſſen Vorausſetzungen zu entfernen und in ihrem
Eintreten ſo zufaͤllig und verſchieden, daß beſondere Vorkehrun-
gen dagegen nicht moͤglich ſind. Der Unternehmungsgewinn,
inſofern er mit dieſer Gefahr in Verbindung ſteht, iſt daher oft
ein wirklicher Gewinn, welcher dem Muthe zu Theil wird, ſich
der gedachten Gefahr auszuſetzen. Die Hoͤhe des Unterneh-
mungsgewinnes wird durch die Groͤße der Nachfrage nach dem
Producte der Thaͤtigkeit der Unternehmer und durch den Auf-
wand beſtimmt, welchen dieſe zu machen genoͤthigt ſind. Wegen
der Leichtigkeit des Ueberganges der Rentner in die Klaſſe der
Unternehmer und umgekehrt wird ſich der Unternehmungsgewinn
ſtets in einem gewiſſen Verhaͤltniſſe zu der Zinsrente halten.
Da die Anforderung an den Unternehmer, ſo wie der Grad der
Gefahr in den verſchiedenen Unternehmungen ſehr verſchieden
ſind, ſo wird auch der Unternehmungsgewinn nicht uͤberall gleich
ſein, und dieſe Ungleichheit wirkt namentlich auf die Concentra-
tion der Gewerbe.

So verſchieden aber auch die Anſichten der erwaͤhnten
Schriftſteller uͤber unſern Gegenſtand ſind, ſo haben ſie doch alle
das mit einander gemein, daß ſie den Antheil des Unternehmers
am Ertrage ſowohl mit ſeiner perſoͤnlichen Thaͤtigkeit, als mit
der Wirkſamkeit des aufgewandten Capitals in eine unmittel-
bare Verbindung ſetzen und dadurch gehindert werden, ſich von
der Vermiſchung des Unternehmergewinnes mit Arbeitslohn und
Capitalzins vollſtaͤndig frei zu machen. Nur von wenigen Schrift-
ſtellern iſt die Trennung dieſer verſchiedenen Einkommenszweige
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[26/0038] die allgemeine Gefahr, daß das Geſchaͤft ganz oder theilweiſe fehlſchlagen kann. Waͤhrend jene Gefahr ſich mit Wahrſchein- lichkeit berechnen und durch allerhand Veranſtaltungen beſei- tigen oder ausgleichen laͤßt, iſt dieſe entweder gar nicht oder nur unter gewiſſen Vorausſetzungen zu entfernen und in ihrem Eintreten ſo zufaͤllig und verſchieden, daß beſondere Vorkehrun- gen dagegen nicht moͤglich ſind. Der Unternehmungsgewinn, inſofern er mit dieſer Gefahr in Verbindung ſteht, iſt daher oft ein wirklicher Gewinn, welcher dem Muthe zu Theil wird, ſich der gedachten Gefahr auszuſetzen. Die Hoͤhe des Unterneh- mungsgewinnes wird durch die Groͤße der Nachfrage nach dem Producte der Thaͤtigkeit der Unternehmer und durch den Auf- wand beſtimmt, welchen dieſe zu machen genoͤthigt ſind. Wegen der Leichtigkeit des Ueberganges der Rentner in die Klaſſe der Unternehmer und umgekehrt wird ſich der Unternehmungsgewinn ſtets in einem gewiſſen Verhaͤltniſſe zu der Zinsrente halten. Da die Anforderung an den Unternehmer, ſo wie der Grad der Gefahr in den verſchiedenen Unternehmungen ſehr verſchieden ſind, ſo wird auch der Unternehmungsgewinn nicht uͤberall gleich ſein, und dieſe Ungleichheit wirkt namentlich auf die Concentra- tion der Gewerbe. So verſchieden aber auch die Anſichten der erwaͤhnten Schriftſteller uͤber unſern Gegenſtand ſind, ſo haben ſie doch alle das mit einander gemein, daß ſie den Antheil des Unternehmers am Ertrage ſowohl mit ſeiner perſoͤnlichen Thaͤtigkeit, als mit der Wirkſamkeit des aufgewandten Capitals in eine unmittel- bare Verbindung ſetzen und dadurch gehindert werden, ſich von der Vermiſchung des Unternehmergewinnes mit Arbeitslohn und Capitalzins vollſtaͤndig frei zu machen. Nur von wenigen Schrift- ſtellern iſt die Trennung dieſer verſchiedenen Einkommenszweige principiell ausgeſprochen und damit fuͤr die Betrachtung des Un-

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/38>, abgerufen am 29.03.2024.