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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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Arbeit, Mühe, Geschicklichkeit, Gefahr u. s. w., welche mit der
Unternehmung verbunden sind.

v. Prittwitz 1) folgt in der Lehre von der Güterverthei-
lung im Wesentlichen der Darstellung Say's und basirt dem-
gemäß den Unternehmergewinn auf die persönliche Thätigkeit des
Unternehmers.

Schüz 2) läßt den nothwendigen "Unternehmungsgewinn"
aus dem Lohne des Unternehmers für seine Thätigkeit und aus
einer Assecuranzprämie für die Gefahr von Capitalverlusten zu-
sammengesetzt sein. Da er jedoch von der letzteren behauptet,
sie müsse der Gefahr entsprechen, die der Unternehmer auf sich
nehme, so wird er dieselbe kaum als reinen Ertrag behandeln
können, und er darf daher wohl mit Recht unter denen auf-
geführt werden, welche den Unternehmergewinn zu dem Lohne
rechnen.

Hildebrand 3) kommt in dem bis jetzt erschienenen ersten
Theile seines Werkes nur beiläufig bei Gelegenheit seiner Kritik
der socialen Wirthschaftstheorien auf den Antheil der Unterneh-
mer am Ertrage der Unternehmungen zu sprechen. Da er
denselben aber durch die geistige Arbeit der Unternehmer und
die von ihnen ausgehende Organisation der Arbeitskräfte be-
gründet, so scheint er ebenfalls denjenigen Schriftstellern zuge-
zählt werden zu müssen, welche sich der bei den Franzosen vor-
herrschenden Auffassung des Unternehmergewinns anschließen.

Auch Roscher 4) steht auf dieser Seite. Er nennt den

1) Volkswirthschaftslehre. Mannheim 1846. §. 464 ff.
2) Grundsätze der Nationalökonomie. Tübingen 1843, S. 315 ff.
3) Die Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft. Bd. 1. Frank-
furt a. M. 1848. S. 259 ff.
4) In dem oben angeführten Werke S. 358 ff.

Arbeit, Muͤhe, Geſchicklichkeit, Gefahr u. ſ. w., welche mit der
Unternehmung verbunden ſind.

v. Prittwitz 1) folgt in der Lehre von der Guͤterverthei-
lung im Weſentlichen der Darſtellung Say’s und baſirt dem-
gemaͤß den Unternehmergewinn auf die perſoͤnliche Thaͤtigkeit des
Unternehmers.

Schuͤz 2) laͤßt den nothwendigen „Unternehmungsgewinn“
aus dem Lohne des Unternehmers fuͤr ſeine Thaͤtigkeit und aus
einer Aſſecuranzpraͤmie fuͤr die Gefahr von Capitalverluſten zu-
ſammengeſetzt ſein. Da er jedoch von der letzteren behauptet,
ſie muͤſſe der Gefahr entſprechen, die der Unternehmer auf ſich
nehme, ſo wird er dieſelbe kaum als reinen Ertrag behandeln
koͤnnen, und er darf daher wohl mit Recht unter denen auf-
gefuͤhrt werden, welche den Unternehmergewinn zu dem Lohne
rechnen.

Hildebrand 3) kommt in dem bis jetzt erſchienenen erſten
Theile ſeines Werkes nur beilaͤufig bei Gelegenheit ſeiner Kritik
der ſocialen Wirthſchaftstheorien auf den Antheil der Unterneh-
mer am Ertrage der Unternehmungen zu ſprechen. Da er
denſelben aber durch die geiſtige Arbeit der Unternehmer und
die von ihnen ausgehende Organiſation der Arbeitskraͤfte be-
gruͤndet, ſo ſcheint er ebenfalls denjenigen Schriftſtellern zuge-
zaͤhlt werden zu muͤſſen, welche ſich der bei den Franzoſen vor-
herrſchenden Auffaſſung des Unternehmergewinns anſchließen.

Auch Roſcher 4) ſteht auf dieſer Seite. Er nennt den

1) Volkswirthſchaftslehre. Mannheim 1846. §. 464 ff.
2) Grundſätze der Nationalökonomie. Tübingen 1843, S. 315 ff.
3) Die Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft. Bd. 1. Frank-
furt a. M. 1848. S. 259 ff.
4) In dem oben angeführten Werke S. 358 ff.
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[21/0033] Arbeit, Muͤhe, Geſchicklichkeit, Gefahr u. ſ. w., welche mit der Unternehmung verbunden ſind. v. Prittwitz 1) folgt in der Lehre von der Guͤterverthei- lung im Weſentlichen der Darſtellung Say’s und baſirt dem- gemaͤß den Unternehmergewinn auf die perſoͤnliche Thaͤtigkeit des Unternehmers. Schuͤz 2) laͤßt den nothwendigen „Unternehmungsgewinn“ aus dem Lohne des Unternehmers fuͤr ſeine Thaͤtigkeit und aus einer Aſſecuranzpraͤmie fuͤr die Gefahr von Capitalverluſten zu- ſammengeſetzt ſein. Da er jedoch von der letzteren behauptet, ſie muͤſſe der Gefahr entſprechen, die der Unternehmer auf ſich nehme, ſo wird er dieſelbe kaum als reinen Ertrag behandeln koͤnnen, und er darf daher wohl mit Recht unter denen auf- gefuͤhrt werden, welche den Unternehmergewinn zu dem Lohne rechnen. Hildebrand 3) kommt in dem bis jetzt erſchienenen erſten Theile ſeines Werkes nur beilaͤufig bei Gelegenheit ſeiner Kritik der ſocialen Wirthſchaftstheorien auf den Antheil der Unterneh- mer am Ertrage der Unternehmungen zu ſprechen. Da er denſelben aber durch die geiſtige Arbeit der Unternehmer und die von ihnen ausgehende Organiſation der Arbeitskraͤfte be- gruͤndet, ſo ſcheint er ebenfalls denjenigen Schriftſtellern zuge- zaͤhlt werden zu muͤſſen, welche ſich der bei den Franzoſen vor- herrſchenden Auffaſſung des Unternehmergewinns anſchließen. Auch Roſcher 4) ſteht auf dieſer Seite. Er nennt den 1) Volkswirthſchaftslehre. Mannheim 1846. §. 464 ff. 2) Grundſätze der Nationalökonomie. Tübingen 1843, S. 315 ff. 3) Die Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft. Bd. 1. Frank- furt a. M. 1848. S. 259 ff. 4) In dem oben angeführten Werke S. 358 ff.

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/33>, abgerufen am 19.04.2024.