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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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gen, welche einen größern Gewinn abwerfen, mehr Capital zu-
wendet, daß aber der größere oder geringere Gewinn, den man
aus diesen Unternehmungen zieht, derjenige ist, der aus der Ge-
werbsthätigkeit der Unternehmer hervorgeht."

Am nächsten der Darstellung Say's, jedoch unter Be-
nutzung des sogleich zu erwähnenden Werkes von Dunoyer,
schließt sich Joseph Garnier an 1). Er behandelt die Ent-
schädigung des Unternehmers zu gleicher Zeit mit der des Ge-
lehrten und des Künstlers unter den Löhnen und dringt darauf,
den Industriegewinn (benefice de l'industrie) der Unternehmer
nicht mit dem Gewinn der Capitalien zu verwechseln, die sie
anwenden.

Auch Droz 2) behandelt den Gewinn des Unternehmers in
dem nämlichen Abschnitte, wie den Arbeitslohn, und getrennt von
der Capitalrente. Den Capitalzins rechnet er zu den Pro-
ductionsauslagen. Doch unterscheidet er allerdings auch den
Unterhalt des Unternehmers und seiner Familie, den er als einen
an sich selbst gezahlten Lohn betrachtet, von dessen Gewinn.
Immerhin aber sieht er die persönliche Thätigkeit als die Haupt-
ursache des letzteren an. "Ein Unternehmer, sagt er unter
Anderem, bereichert sich und ein Anderer richtet sich zu Grunde,
ohne daß die Ursache ihres Geschickes anders wo liegt, als in
ihnen selbst."

Dunoyer in seinem vortrefflichen Werk über die Freiheit

1) Elements de l'economie politique, nouvelle edition, die Brüsseler
Ausgabe 1850 ch. XVI. §. 5 z. vgl. mit ch.III. §. 3. -- Auch im Journal
des economistes XVIII, 201 ff. XIX, 143 ff.
u. neuerdings in Coquelin u.
Guillaumin, Dictionnaire de l'economie politique, Artikel entrepreneur d'in-
dustrie.
2) Economie politique, Bruxelles 1837, B. III. ch. 4.

gen, welche einen groͤßern Gewinn abwerfen, mehr Capital zu-
wendet, daß aber der groͤßere oder geringere Gewinn, den man
aus dieſen Unternehmungen zieht, derjenige iſt, der aus der Ge-
werbsthaͤtigkeit der Unternehmer hervorgeht.“

Am naͤchſten der Darſtellung Say’s, jedoch unter Be-
nutzung des ſogleich zu erwaͤhnenden Werkes von Dunoyer,
ſchließt ſich Joſeph Garnier an 1). Er behandelt die Ent-
ſchaͤdigung des Unternehmers zu gleicher Zeit mit der des Ge-
lehrten und des Kuͤnſtlers unter den Loͤhnen und dringt darauf,
den Induſtriegewinn (bénéfice de l’industrie) der Unternehmer
nicht mit dem Gewinn der Capitalien zu verwechſeln, die ſie
anwenden.

Auch Droz 2) behandelt den Gewinn des Unternehmers in
dem naͤmlichen Abſchnitte, wie den Arbeitslohn, und getrennt von
der Capitalrente. Den Capitalzins rechnet er zu den Pro-
ductionsauslagen. Doch unterſcheidet er allerdings auch den
Unterhalt des Unternehmers und ſeiner Familie, den er als einen
an ſich ſelbſt gezahlten Lohn betrachtet, von deſſen Gewinn.
Immerhin aber ſieht er die perſoͤnliche Thaͤtigkeit als die Haupt-
urſache des letzteren an. „Ein Unternehmer, ſagt er unter
Anderem, bereichert ſich und ein Anderer richtet ſich zu Grunde,
ohne daß die Urſache ihres Geſchickes anders wo liegt, als in
ihnen ſelbſt.“

Dunoyer in ſeinem vortrefflichen Werk uͤber die Freiheit

1) Eléments de l’économie politique, nouvelle édition, die Brüſſeler
Ausgabe 1850 ch. XVI. §. 5 z. vgl. mit ch.III. §. 3. — Auch im Journal
des économistes XVIII, 201 ff. XIX, 143 ff.
u. neuerdings in Coquelin u.
Guillaumin, Dictionnaire de l’économie politique, Artikel entrepreneur d’in-
dustrie.
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[15/0027] gen, welche einen groͤßern Gewinn abwerfen, mehr Capital zu- wendet, daß aber der groͤßere oder geringere Gewinn, den man aus dieſen Unternehmungen zieht, derjenige iſt, der aus der Ge- werbsthaͤtigkeit der Unternehmer hervorgeht.“ Am naͤchſten der Darſtellung Say’s, jedoch unter Be- nutzung des ſogleich zu erwaͤhnenden Werkes von Dunoyer, ſchließt ſich Joſeph Garnier an 1). Er behandelt die Ent- ſchaͤdigung des Unternehmers zu gleicher Zeit mit der des Ge- lehrten und des Kuͤnſtlers unter den Loͤhnen und dringt darauf, den Induſtriegewinn (bénéfice de l’industrie) der Unternehmer nicht mit dem Gewinn der Capitalien zu verwechſeln, die ſie anwenden. Auch Droz 2) behandelt den Gewinn des Unternehmers in dem naͤmlichen Abſchnitte, wie den Arbeitslohn, und getrennt von der Capitalrente. Den Capitalzins rechnet er zu den Pro- ductionsauslagen. Doch unterſcheidet er allerdings auch den Unterhalt des Unternehmers und ſeiner Familie, den er als einen an ſich ſelbſt gezahlten Lohn betrachtet, von deſſen Gewinn. Immerhin aber ſieht er die perſoͤnliche Thaͤtigkeit als die Haupt- urſache des letzteren an. „Ein Unternehmer, ſagt er unter Anderem, bereichert ſich und ein Anderer richtet ſich zu Grunde, ohne daß die Urſache ihres Geſchickes anders wo liegt, als in ihnen ſelbſt.“ Dunoyer in ſeinem vortrefflichen Werk uͤber die Freiheit 1) Eléments de l’économie politique, nouvelle édition, die Brüſſeler Ausgabe 1850 ch. XVI. §. 5 z. vgl. mit ch.III. §. 3. — Auch im Journal des économistes XVIII, 201 ff. XIX, 143 ff. u. neuerdings in Coquelin u. Guillaumin, Dictionnaire de l’économie politique, Artikel entrepreneur d’in- dustrie. 2) Economie politique, Bruxelles 1837, B. III. ch. 4.

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/27>, abgerufen am 29.03.2024.