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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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Unternehmer ist; diese alle Auszeichnungen, die ihm darum wer-
den, weil er Unternehmer ist.

Die Annehmlichkeiten der Stellung eines Unternehmers
bestehen im Vergleich zu der eines bloßen Arbeiters in der
freien, selbst gewählten Disposition über seine Kräfte, der Un-
abhängigkeit von fremder Aufsicht und Controle, der Befreiung
von Verantwortlichkeit gegen Andere, als sich selbst; im Vergleich
mit der eines Capitalisten, der seine Capitalien gegen Zinsen
ausgeliehen hat, in dem Bewußtsein einer gewissen selbst ge-
wählten und selbst geschaffenen Wirksamkeit, der Verwirklichung
eines eignen Gedankens, eines eignen Willens. Die Vortheile
beruhen darauf, daß die öffentliche Meinung den Unternehmern
gegenüber den bloßen Arbeitern und den Capitalisten ein beson-
deres Ansehen zugesteht, und wohl auch die Gesetzgebung, der
öffentlichen Meinung hierin folgend, gewisse positive Anerken-
nungen hinzufügt. Die Ursache hiervon liegt darin, daß man
die Unternehmer als selbständiger betrachtet, wie die Arbeiter.
Man nimmt an, daß diese durch ihre nothwendigen Bedürfnisse
an die Arbeit gebunden und mehr oder minder in die Willkür
derjenigen gegeben sind, die ihnen letztere gewähren, während
jene durch das Vermögen oder den Credit, über den sie verfügen,
eine unabhängigere Stellung haben und im schlimmsten Falle
immer noch in die Klasse der Arbeiter übergehen können. Den
bloßen Rentnern gegenüber beruht das größere Ansehen, das
man den Unternehmern einräumt darauf, daß man sie für nütz-
lichere Mitglieder der Gesellschaft ansieht. Sind sie es doch erst,
welche die Capitale fruchtbar machen und durch deren Verbin-
dung mit den vorhandenen Arbeitskräften das Resultat erzielen,
von dessen glücklicher Verwirklichung die ganze materielle Existenz
der Gesellschaft abhängt.

Hieraus ergiebt sich, welchen Einfluß der Culturzustand,

Unternehmer iſt; dieſe alle Auszeichnungen, die ihm darum wer-
den, weil er Unternehmer iſt.

Die Annehmlichkeiten der Stellung eines Unternehmers
beſtehen im Vergleich zu der eines bloßen Arbeiters in der
freien, ſelbſt gewaͤhlten Dispoſition uͤber ſeine Kraͤfte, der Un-
abhaͤngigkeit von fremder Aufſicht und Controle, der Befreiung
von Verantwortlichkeit gegen Andere, als ſich ſelbſt; im Vergleich
mit der eines Capitaliſten, der ſeine Capitalien gegen Zinſen
ausgeliehen hat, in dem Bewußtſein einer gewiſſen ſelbſt ge-
waͤhlten und ſelbſt geſchaffenen Wirkſamkeit, der Verwirklichung
eines eignen Gedankens, eines eignen Willens. Die Vortheile
beruhen darauf, daß die oͤffentliche Meinung den Unternehmern
gegenuͤber den bloßen Arbeitern und den Capitaliſten ein beſon-
deres Anſehen zugeſteht, und wohl auch die Geſetzgebung, der
oͤffentlichen Meinung hierin folgend, gewiſſe poſitive Anerken-
nungen hinzufuͤgt. Die Urſache hiervon liegt darin, daß man
die Unternehmer als ſelbſtaͤndiger betrachtet, wie die Arbeiter.
Man nimmt an, daß dieſe durch ihre nothwendigen Beduͤrfniſſe
an die Arbeit gebunden und mehr oder minder in die Willkuͤr
derjenigen gegeben ſind, die ihnen letztere gewaͤhren, waͤhrend
jene durch das Vermoͤgen oder den Credit, uͤber den ſie verfuͤgen,
eine unabhaͤngigere Stellung haben und im ſchlimmſten Falle
immer noch in die Klaſſe der Arbeiter uͤbergehen koͤnnen. Den
bloßen Rentnern gegenuͤber beruht das groͤßere Anſehen, das
man den Unternehmern einraͤumt darauf, daß man ſie fuͤr nuͤtz-
lichere Mitglieder der Geſellſchaft anſieht. Sind ſie es doch erſt,
welche die Capitale fruchtbar machen und durch deren Verbin-
dung mit den vorhandenen Arbeitskraͤften das Reſultat erzielen,
von deſſen gluͤcklicher Verwirklichung die ganze materielle Exiſtenz
der Geſellſchaft abhaͤngt.

Hieraus ergiebt ſich, welchen Einfluß der Culturzuſtand,

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[157/0169] Unternehmer iſt; dieſe alle Auszeichnungen, die ihm darum wer- den, weil er Unternehmer iſt. Die Annehmlichkeiten der Stellung eines Unternehmers beſtehen im Vergleich zu der eines bloßen Arbeiters in der freien, ſelbſt gewaͤhlten Dispoſition uͤber ſeine Kraͤfte, der Un- abhaͤngigkeit von fremder Aufſicht und Controle, der Befreiung von Verantwortlichkeit gegen Andere, als ſich ſelbſt; im Vergleich mit der eines Capitaliſten, der ſeine Capitalien gegen Zinſen ausgeliehen hat, in dem Bewußtſein einer gewiſſen ſelbſt ge- waͤhlten und ſelbſt geſchaffenen Wirkſamkeit, der Verwirklichung eines eignen Gedankens, eines eignen Willens. Die Vortheile beruhen darauf, daß die oͤffentliche Meinung den Unternehmern gegenuͤber den bloßen Arbeitern und den Capitaliſten ein beſon- deres Anſehen zugeſteht, und wohl auch die Geſetzgebung, der oͤffentlichen Meinung hierin folgend, gewiſſe poſitive Anerken- nungen hinzufuͤgt. Die Urſache hiervon liegt darin, daß man die Unternehmer als ſelbſtaͤndiger betrachtet, wie die Arbeiter. Man nimmt an, daß dieſe durch ihre nothwendigen Beduͤrfniſſe an die Arbeit gebunden und mehr oder minder in die Willkuͤr derjenigen gegeben ſind, die ihnen letztere gewaͤhren, waͤhrend jene durch das Vermoͤgen oder den Credit, uͤber den ſie verfuͤgen, eine unabhaͤngigere Stellung haben und im ſchlimmſten Falle immer noch in die Klaſſe der Arbeiter uͤbergehen koͤnnen. Den bloßen Rentnern gegenuͤber beruht das groͤßere Anſehen, das man den Unternehmern einraͤumt darauf, daß man ſie fuͤr nuͤtz- lichere Mitglieder der Geſellſchaft anſieht. Sind ſie es doch erſt, welche die Capitale fruchtbar machen und durch deren Verbin- dung mit den vorhandenen Arbeitskraͤften das Reſultat erzielen, von deſſen gluͤcklicher Verwirklichung die ganze materielle Exiſtenz der Geſellſchaft abhaͤngt. Hieraus ergiebt ſich, welchen Einfluß der Culturzuſtand,

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/169>, abgerufen am 29.03.2024.