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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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Binnenhandel. Es wird also eine Periode geben, wo der
Unternehmergewinn in jenem von einer Seltenheitsprämie und
Ueberfüllungseinbuße freier ist wie in diesem. Und so stehen
in jedem gegebenen Zeitpunkte die manichfaltigsten Unternehmun-
gen zur Totalität der vorhandenen Cultur in einem verschiedenen
Verhältniß. Auf eine ähnliche Weise macht sich die nationale
Verschiedenheit der Völker geltend. Zwei Völker können gleich
reich sein und gleiche Schnelligkeit des Fortschrittes besitzen, ohne
daß Unternehmungen einer bestimmten Art bei dem einen so
vorgeschritten sind, wie bei dem andern; dann wird auch die
Möglichkeit der Unternehmerrente und Ueberfüllungseinbuße eine
verschiedene sein.


Wir haben hiermit die Betrachtungen zu Ende geführt,
welche sich auf die einzelnen Bestandtheile des Unternehmer-
gewinnes und die Umstände beziehen, die für deren Höhe maß-
gebend sind. Es bleibt uns nur noch eine Bemerkung hinzuzu-
fügen übrig. Der Unternehmergewinn ist, wie wir oben ge-
sehen haben, nichts Anderes, als der Ueberschuß des Ertrags
des Products der Unternehmung über die aufgewendeten Kosten.
Bisher haben wir stets angenommen, jener Ertrag bestehe in
einer gewissen Menge von Tauschgütern, mithin, es lasse sich
auch der Unternehmergewinn auf einen gewissen positiven Tausch-
werth zurückführen. Dieß ist aber nicht ausschließlich der Fall;
es läuft vielmehr neben dem Tauschwerth besitzenden Ertrage
der Unternehmung noch ein keinen solchen Tauschwerth besitzen-
der her, welcher in der dem Unternehmer durch die Unterneh-
mung geschaffenen Stellung besteht. Der Unternehmergewinn
wird wesentlich bestimmt durch die Anzahl der concurrirenden

Binnenhandel. Es wird alſo eine Periode geben, wo der
Unternehmergewinn in jenem von einer Seltenheitspraͤmie und
Ueberfuͤllungseinbuße freier iſt wie in dieſem. Und ſo ſtehen
in jedem gegebenen Zeitpunkte die manichfaltigſten Unternehmun-
gen zur Totalitaͤt der vorhandenen Cultur in einem verſchiedenen
Verhaͤltniß. Auf eine aͤhnliche Weiſe macht ſich die nationale
Verſchiedenheit der Voͤlker geltend. Zwei Voͤlker koͤnnen gleich
reich ſein und gleiche Schnelligkeit des Fortſchrittes beſitzen, ohne
daß Unternehmungen einer beſtimmten Art bei dem einen ſo
vorgeſchritten ſind, wie bei dem andern; dann wird auch die
Moͤglichkeit der Unternehmerrente und Ueberfuͤllungseinbuße eine
verſchiedene ſein.


Wir haben hiermit die Betrachtungen zu Ende gefuͤhrt,
welche ſich auf die einzelnen Beſtandtheile des Unternehmer-
gewinnes und die Umſtaͤnde beziehen, die fuͤr deren Hoͤhe maß-
gebend ſind. Es bleibt uns nur noch eine Bemerkung hinzuzu-
fuͤgen uͤbrig. Der Unternehmergewinn iſt, wie wir oben ge-
ſehen haben, nichts Anderes, als der Ueberſchuß des Ertrags
des Products der Unternehmung uͤber die aufgewendeten Koſten.
Bisher haben wir ſtets angenommen, jener Ertrag beſtehe in
einer gewiſſen Menge von Tauſchguͤtern, mithin, es laſſe ſich
auch der Unternehmergewinn auf einen gewiſſen poſitiven Tauſch-
werth zuruͤckfuͤhren. Dieß iſt aber nicht ausſchließlich der Fall;
es laͤuft vielmehr neben dem Tauſchwerth beſitzenden Ertrage
der Unternehmung noch ein keinen ſolchen Tauſchwerth beſitzen-
der her, welcher in der dem Unternehmer durch die Unterneh-
mung geſchaffenen Stellung beſteht. Der Unternehmergewinn
wird weſentlich beſtimmt durch die Anzahl der concurrirenden

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[155/0167] Binnenhandel. Es wird alſo eine Periode geben, wo der Unternehmergewinn in jenem von einer Seltenheitspraͤmie und Ueberfuͤllungseinbuße freier iſt wie in dieſem. Und ſo ſtehen in jedem gegebenen Zeitpunkte die manichfaltigſten Unternehmun- gen zur Totalitaͤt der vorhandenen Cultur in einem verſchiedenen Verhaͤltniß. Auf eine aͤhnliche Weiſe macht ſich die nationale Verſchiedenheit der Voͤlker geltend. Zwei Voͤlker koͤnnen gleich reich ſein und gleiche Schnelligkeit des Fortſchrittes beſitzen, ohne daß Unternehmungen einer beſtimmten Art bei dem einen ſo vorgeſchritten ſind, wie bei dem andern; dann wird auch die Moͤglichkeit der Unternehmerrente und Ueberfuͤllungseinbuße eine verſchiedene ſein. Wir haben hiermit die Betrachtungen zu Ende gefuͤhrt, welche ſich auf die einzelnen Beſtandtheile des Unternehmer- gewinnes und die Umſtaͤnde beziehen, die fuͤr deren Hoͤhe maß- gebend ſind. Es bleibt uns nur noch eine Bemerkung hinzuzu- fuͤgen uͤbrig. Der Unternehmergewinn iſt, wie wir oben ge- ſehen haben, nichts Anderes, als der Ueberſchuß des Ertrags des Products der Unternehmung uͤber die aufgewendeten Koſten. Bisher haben wir ſtets angenommen, jener Ertrag beſtehe in einer gewiſſen Menge von Tauſchguͤtern, mithin, es laſſe ſich auch der Unternehmergewinn auf einen gewiſſen poſitiven Tauſch- werth zuruͤckfuͤhren. Dieß iſt aber nicht ausſchließlich der Fall; es laͤuft vielmehr neben dem Tauſchwerth beſitzenden Ertrage der Unternehmung noch ein keinen ſolchen Tauſchwerth beſitzen- der her, welcher in der dem Unternehmer durch die Unterneh- mung geſchaffenen Stellung beſteht. Der Unternehmergewinn wird weſentlich beſtimmt durch die Anzahl der concurrirenden

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/167>, abgerufen am 23.04.2024.