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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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Blicken wir auf das über die Unternehmerrente i. w. S.
Gesagte zurück, so zeigt sich zunächst, daß dieselbe auch da, wo
sie noch Bestandtheile enthält, die später entweder ganz ver-
schwinden oder doch nicht mehr unter den Unternehmergewinn
fallen, dennoch niemals als die Ursache einer Erhöhung der Preise
der Producte betrachtet werden kann, aus denen sie gezogen
wird. Allerdings kann eine Unternehmerrente, ganz ebenso wie
alle übrigen Renten, nur da entstehen, wo sich der Preis der
betreffenden Producte über deren Kostensatze behauptet, allein
der Umstand, daß dieß der Fall ist, ist ebensowenig die Folge
der Unternehmerrente, wie jeder andern Rente, vielmehr beruht
derselbe hier wie dort auf einem Seltenheitsverhältniß gewisser
Productionsfactoren, nur daß von diesem Verhältnisse dort die
Inhaber des betreffenden Productionsfactors, mögen sie Unter-
nehmer sein oder nicht, hier nur die Unternehmer den Vortheil
ziehen. Daß die Unternehmer es sind, zu deren Gunsten ein
solches Seltenheitsverhältniß hervortritt, ändert im Allgemeinen
an dessen Bedeutung und Wirkung unmittelbar nichts und
wirkt deshalb auch nicht auf die Preise ein, wie diese denn
durch den Uebergang mancher Renten aus dem Unternehmer-
gewinn in Miethrenten nicht alterirt zu werden pflegen.

Aber noch mehr. Nicht nur daß die Unternehmerrente
eine Vertheuerung der betreffenden Producte nicht herbeiführt,
fällt sie auf den höhern Culturstufen nicht einmal mehr mit
einer solchen zusammen, sondern deutet dort vielmehr häufig auf
ein bevorstehendes Herabgehen der Preise hin. Die Unter-
nehmerrente erfährt nämlich bei fortschreitender Entwickelung in
doppelter Weise eine Beschränkung. Zunächst geschieht dieß
dadurch, daß die äußeren Ursachen, welche die Vermehrung der
Productionsfactoren hindern, mehr und mehr verschwinden und
eine immer ökonomischere Vertheilung der vorhandenen Productiv-

Blicken wir auf das uͤber die Unternehmerrente i. w. S.
Geſagte zuruͤck, ſo zeigt ſich zunaͤchſt, daß dieſelbe auch da, wo
ſie noch Beſtandtheile enthaͤlt, die ſpaͤter entweder ganz ver-
ſchwinden oder doch nicht mehr unter den Unternehmergewinn
fallen, dennoch niemals als die Urſache einer Erhoͤhung der Preiſe
der Producte betrachtet werden kann, aus denen ſie gezogen
wird. Allerdings kann eine Unternehmerrente, ganz ebenſo wie
alle uͤbrigen Renten, nur da entſtehen, wo ſich der Preis der
betreffenden Producte uͤber deren Koſtenſatze behauptet, allein
der Umſtand, daß dieß der Fall iſt, iſt ebenſowenig die Folge
der Unternehmerrente, wie jeder andern Rente, vielmehr beruht
derſelbe hier wie dort auf einem Seltenheitsverhaͤltniß gewiſſer
Productionsfactoren, nur daß von dieſem Verhaͤltniſſe dort die
Inhaber des betreffenden Productionsfactors, moͤgen ſie Unter-
nehmer ſein oder nicht, hier nur die Unternehmer den Vortheil
ziehen. Daß die Unternehmer es ſind, zu deren Gunſten ein
ſolches Seltenheitsverhaͤltniß hervortritt, aͤndert im Allgemeinen
an deſſen Bedeutung und Wirkung unmittelbar nichts und
wirkt deshalb auch nicht auf die Preiſe ein, wie dieſe denn
durch den Uebergang mancher Renten aus dem Unternehmer-
gewinn in Miethrenten nicht alterirt zu werden pflegen.

Aber noch mehr. Nicht nur daß die Unternehmerrente
eine Vertheuerung der betreffenden Producte nicht herbeifuͤhrt,
faͤllt ſie auf den hoͤhern Culturſtufen nicht einmal mehr mit
einer ſolchen zuſammen, ſondern deutet dort vielmehr haͤufig auf
ein bevorſtehendes Herabgehen der Preiſe hin. Die Unter-
nehmerrente erfaͤhrt naͤmlich bei fortſchreitender Entwickelung in
doppelter Weiſe eine Beſchraͤnkung. Zunaͤchſt geſchieht dieß
dadurch, daß die aͤußeren Urſachen, welche die Vermehrung der
Productionsfactoren hindern, mehr und mehr verſchwinden und
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[140/0152] Blicken wir auf das uͤber die Unternehmerrente i. w. S. Geſagte zuruͤck, ſo zeigt ſich zunaͤchſt, daß dieſelbe auch da, wo ſie noch Beſtandtheile enthaͤlt, die ſpaͤter entweder ganz ver- ſchwinden oder doch nicht mehr unter den Unternehmergewinn fallen, dennoch niemals als die Urſache einer Erhoͤhung der Preiſe der Producte betrachtet werden kann, aus denen ſie gezogen wird. Allerdings kann eine Unternehmerrente, ganz ebenſo wie alle uͤbrigen Renten, nur da entſtehen, wo ſich der Preis der betreffenden Producte uͤber deren Koſtenſatze behauptet, allein der Umſtand, daß dieß der Fall iſt, iſt ebenſowenig die Folge der Unternehmerrente, wie jeder andern Rente, vielmehr beruht derſelbe hier wie dort auf einem Seltenheitsverhaͤltniß gewiſſer Productionsfactoren, nur daß von dieſem Verhaͤltniſſe dort die Inhaber des betreffenden Productionsfactors, moͤgen ſie Unter- nehmer ſein oder nicht, hier nur die Unternehmer den Vortheil ziehen. Daß die Unternehmer es ſind, zu deren Gunſten ein ſolches Seltenheitsverhaͤltniß hervortritt, aͤndert im Allgemeinen an deſſen Bedeutung und Wirkung unmittelbar nichts und wirkt deshalb auch nicht auf die Preiſe ein, wie dieſe denn durch den Uebergang mancher Renten aus dem Unternehmer- gewinn in Miethrenten nicht alterirt zu werden pflegen. Aber noch mehr. Nicht nur daß die Unternehmerrente eine Vertheuerung der betreffenden Producte nicht herbeifuͤhrt, faͤllt ſie auf den hoͤhern Culturſtufen nicht einmal mehr mit einer ſolchen zuſammen, ſondern deutet dort vielmehr haͤufig auf ein bevorſtehendes Herabgehen der Preiſe hin. Die Unter- nehmerrente erfaͤhrt naͤmlich bei fortſchreitender Entwickelung in doppelter Weiſe eine Beſchraͤnkung. Zunaͤchſt geſchieht dieß dadurch, daß die aͤußeren Urſachen, welche die Vermehrung der Productionsfactoren hindern, mehr und mehr verſchwinden und eine immer oͤkonomiſchere Vertheilung der vorhandenen Productiv-

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/152>, abgerufen am 28.03.2024.