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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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stellung bestimmter Capitalformen hervor, während sich zugleich
die Möglichkeit, die erforderlichen Capital- und Arbeitskräfte
zu gewinnen, vergrößert; so wird endlich auch die für eine
solche Herstellung nothwendige Zeit vielfach auf ein geringeres
Maß zurückgebracht 1). Welche dieser beiden Richtungen, die-

1) Um diese Sätze an einem Beispiele zu erläutern, nehmen wir Grund
und Boden einer bestimmten Fruchtbarkeit. Derselbe gewährt eine Rente,
wenn der Preis seiner Producte den Satz übersteigt, der zur Ersetzung der
Productionskosten einschließlich der Zinsen des aufgewandten Capitals hin-
reichend ist, und dieser Preis kann eine solche Höhe nur durch die verhält-
nißmäßige Seltenheit der betreffenden Grundstücke erreichen. Diese Selten-
heit wiederum rührt entweder daher, daß zwar noch mehr Grundstücke der
betreffenden Art vorhanden sind, aber durch äußere Gründe von produciren-
der Mitwirkung abgehalten werden, oder daher, daß die Zahl der betreffen-
den Grundstücke eine thatsächlich beschränkte ist. Jenes ist z. B. der Fall,
wenn die concurrenzfähigen Grundstücke durch Sitte oder Gesetz in den Händen
von Eigenthümern festgehalten werden, die sie weder selbst auszubeuten geeignet,
noch durch Andere ausbeuten zu lassen geneigt sind, oder wenn der außerordent-
liche Ertrag der werbenden Grundstücke der nämlichen Art unbekannt bleibt.
Eine zunehmende Entwickelung des geistigen und materiellen Verkehrs wird
solche Erscheinungen immer seltner machen. Die thatsächliche Beschränkung
der Menge der betreffenden Grundstücke muß zwar um so stärker erscheinen,
je lebhafter der Begehr nach ihren Producten wird, allein dem wirkt bei
fortschreitender Entwickelung entgegen: eine bessere Naturkenntniß, welche
vielleicht die Ersetzbarkeit der begehrten Producte durch andere oder die
Mittel lehrt, auch andern Aeckern auf künstliche Weise dieselbe Fruchtbarkeit
zu verleihen, wie sie die Rente gebenden besitzen; die Auffindung von Er-
sparungen bei landwirthschaftlichen Meliorationen, so daß Bodenverbesserun-
gen, die auf den Rente gebenden Grundstücken mit großem Aufwande durch-
geführt worden sind, auf den übrigen Grundstücken nun mit geringeren
Kosten hergestellt werden, was durch die mit dem zunehmenden Verkehr ent-
stehende größere Leichtigkeit, die nöthigen Arbeiter und Capitalien zu er-
halten, noch befördert wird; endlich die größere Schnelligkeit, mit welcher
andern Grundstücken die Concurrenzfähigkeit verliehen werden kann, indem
die größere Fülle der vorhandenen Capital- und Arbeitskräfte und die ge-

ſtellung beſtimmter Capitalformen hervor, waͤhrend ſich zugleich
die Moͤglichkeit, die erforderlichen Capital- und Arbeitskraͤfte
zu gewinnen, vergroͤßert; ſo wird endlich auch die fuͤr eine
ſolche Herſtellung nothwendige Zeit vielfach auf ein geringeres
Maß zuruͤckgebracht 1). Welche dieſer beiden Richtungen, die-

1) Um dieſe Sätze an einem Beiſpiele zu erläutern, nehmen wir Grund
und Boden einer beſtimmten Fruchtbarkeit. Derſelbe gewährt eine Rente,
wenn der Preis ſeiner Producte den Satz überſteigt, der zur Erſetzung der
Productionskoſten einſchließlich der Zinſen des aufgewandten Capitals hin-
reichend iſt, und dieſer Preis kann eine ſolche Höhe nur durch die verhält-
nißmäßige Seltenheit der betreffenden Grundſtücke erreichen. Dieſe Selten-
heit wiederum rührt entweder daher, daß zwar noch mehr Grundſtücke der
betreffenden Art vorhanden ſind, aber durch äußere Gründe von produciren-
der Mitwirkung abgehalten werden, oder daher, daß die Zahl der betreffen-
den Grundſtücke eine thatſächlich beſchränkte iſt. Jenes iſt z. B. der Fall,
wenn die concurrenzfähigen Grundſtücke durch Sitte oder Geſetz in den Händen
von Eigenthümern feſtgehalten werden, die ſie weder ſelbſt auszubeuten geeignet,
noch durch Andere ausbeuten zu laſſen geneigt ſind, oder wenn der außerordent-
liche Ertrag der werbenden Grundſtücke der nämlichen Art unbekannt bleibt.
Eine zunehmende Entwickelung des geiſtigen und materiellen Verkehrs wird
ſolche Erſcheinungen immer ſeltner machen. Die thatſächliche Beſchränkung
der Menge der betreffenden Grundſtücke muß zwar um ſo ſtärker erſcheinen,
je lebhafter der Begehr nach ihren Producten wird, allein dem wirkt bei
fortſchreitender Entwickelung entgegen: eine beſſere Naturkenntniß, welche
vielleicht die Erſetzbarkeit der begehrten Producte durch andere oder die
Mittel lehrt, auch andern Aeckern auf künſtliche Weiſe dieſelbe Fruchtbarkeit
zu verleihen, wie ſie die Rente gebenden beſitzen; die Auffindung von Er-
ſparungen bei landwirthſchaftlichen Meliorationen, ſo daß Bodenverbeſſerun-
gen, die auf den Rente gebenden Grundſtücken mit großem Aufwande durch-
geführt worden ſind, auf den übrigen Grundſtücken nun mit geringeren
Koſten hergeſtellt werden, was durch die mit dem zunehmenden Verkehr ent-
ſtehende größere Leichtigkeit, die nöthigen Arbeiter und Capitalien zu er-
halten, noch befördert wird; endlich die größere Schnelligkeit, mit welcher
andern Grundſtücken die Concurrenzfähigkeit verliehen werden kann, indem
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[124/0136] ſtellung beſtimmter Capitalformen hervor, waͤhrend ſich zugleich die Moͤglichkeit, die erforderlichen Capital- und Arbeitskraͤfte zu gewinnen, vergroͤßert; ſo wird endlich auch die fuͤr eine ſolche Herſtellung nothwendige Zeit vielfach auf ein geringeres Maß zuruͤckgebracht 1). Welche dieſer beiden Richtungen, die- 1) Um dieſe Sätze an einem Beiſpiele zu erläutern, nehmen wir Grund und Boden einer beſtimmten Fruchtbarkeit. Derſelbe gewährt eine Rente, wenn der Preis ſeiner Producte den Satz überſteigt, der zur Erſetzung der Productionskoſten einſchließlich der Zinſen des aufgewandten Capitals hin- reichend iſt, und dieſer Preis kann eine ſolche Höhe nur durch die verhält- nißmäßige Seltenheit der betreffenden Grundſtücke erreichen. Dieſe Selten- heit wiederum rührt entweder daher, daß zwar noch mehr Grundſtücke der betreffenden Art vorhanden ſind, aber durch äußere Gründe von produciren- der Mitwirkung abgehalten werden, oder daher, daß die Zahl der betreffen- den Grundſtücke eine thatſächlich beſchränkte iſt. Jenes iſt z. B. der Fall, wenn die concurrenzfähigen Grundſtücke durch Sitte oder Geſetz in den Händen von Eigenthümern feſtgehalten werden, die ſie weder ſelbſt auszubeuten geeignet, noch durch Andere ausbeuten zu laſſen geneigt ſind, oder wenn der außerordent- liche Ertrag der werbenden Grundſtücke der nämlichen Art unbekannt bleibt. Eine zunehmende Entwickelung des geiſtigen und materiellen Verkehrs wird ſolche Erſcheinungen immer ſeltner machen. Die thatſächliche Beſchränkung der Menge der betreffenden Grundſtücke muß zwar um ſo ſtärker erſcheinen, je lebhafter der Begehr nach ihren Producten wird, allein dem wirkt bei fortſchreitender Entwickelung entgegen: eine beſſere Naturkenntniß, welche vielleicht die Erſetzbarkeit der begehrten Producte durch andere oder die Mittel lehrt, auch andern Aeckern auf künſtliche Weiſe dieſelbe Fruchtbarkeit zu verleihen, wie ſie die Rente gebenden beſitzen; die Auffindung von Er- ſparungen bei landwirthſchaftlichen Meliorationen, ſo daß Bodenverbeſſerun- gen, die auf den Rente gebenden Grundſtücken mit großem Aufwande durch- geführt worden ſind, auf den übrigen Grundſtücken nun mit geringeren Koſten hergeſtellt werden, was durch die mit dem zunehmenden Verkehr ent- ſtehende größere Leichtigkeit, die nöthigen Arbeiter und Capitalien zu er- halten, noch befördert wird; endlich die größere Schnelligkeit, mit welcher andern Grundſtücken die Concurrenzfähigkeit verliehen werden kann, indem die größere Fülle der vorhandenen Capital- und Arbeitskräfte und die ge-

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/136>, abgerufen am 19.04.2024.