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Ludwig, Otto: Der Erbförster. Band 1: Dramatische Werke. Leipzig, 1853.

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Der Erbförster.
Förster.
Es soll einerlei -- Wo steht das da?
Marie.
Hier, Vater; da links oben.
Förster.
Leg' was darauf, wo das anfängt, was Du da ge-
lesen hast vom Recht. -- Seht Ihr nun, daß ich Recht
hab'? Wenn schon ich Unrecht behalten muß. Daß das
alte Herz dadrinn kein Lügner ist? "Es soll einerlei Recht
unter euch sein." Nicht eins für Staatsdiener apart. --
Damals war das Recht noch gesund, da wohnt' es noch
nicht in den staubigen, dunstigen Stuben. Unter den
Thoren, im Freien wurd' es gehalten, wie man da liest.
Wenn ich zu sagen hätte, müßten die Gerichte im Walde
sein; im Walde bleibt dem Menschen das Herz gesund;
da weiß man, was recht ist und was unrecht ist ohne
Wenn und Aber. Mit ihrem heimlichen Karten haben
sie's verabert und verwennt, in ihren dumpfen staubigen
Stuben, da ist's krank und stumpf geworden und ist's
welk geworden, so daß sie's kneten können, wie sie wollen;
und nun muß besiegelt werden und muß verbrieft werden,
was recht ist, sonst soll's nicht recht sein; nun haben sie
dem Manneswort die Geltung genommen und einen Spitz-
buben daraus gemacht, seitdem man nur das zu halten
braucht, was man beschworen hat und besiegelt hat und
verbrieft, und haben aus dem alten guten Recht einen
Achselträger gemacht, daß ein alter Mann, der nicht das
Ludwig, dram. Werke. I. 9
Der Erbförſter.
Förſter.
Es ſoll einerlei — Wo ſteht das da?
Marie.
Hier, Vater; da links oben.
Förſter.
Leg’ was darauf, wo das anfängt, was Du da ge-
leſen haſt vom Recht. — Seht Ihr nun, daß ich Recht
hab’? Wenn ſchon ich Unrecht behalten muß. Daß das
alte Herz dadrinn kein Lügner iſt? „Es ſoll einerlei Recht
unter euch ſein.“ Nicht eins für Staatsdiener apart. —
Damals war das Recht noch geſund, da wohnt’ es noch
nicht in den ſtaubigen, dunſtigen Stuben. Unter den
Thoren, im Freien wurd’ es gehalten, wie man da lieſt.
Wenn ich zu ſagen hätte, müßten die Gerichte im Walde
ſein; im Walde bleibt dem Menſchen das Herz geſund;
da weiß man, was recht iſt und was unrecht iſt ohne
Wenn und Aber. Mit ihrem heimlichen Karten haben
ſie’s verabert und verwennt, in ihren dumpfen ſtaubigen
Stuben, da iſt’s krank und ſtumpf geworden und iſt’s
welk geworden, ſo daß ſie’s kneten können, wie ſie wollen;
und nun muß beſiegelt werden und muß verbrieft werden,
was recht iſt, ſonſt ſoll’s nicht recht ſein; nun haben ſie
dem Manneswort die Geltung genommen und einen Spitz-
buben daraus gemacht, ſeitdem man nur das zu halten
braucht, was man beſchworen hat und beſiegelt hat und
verbrieft, und haben aus dem alten guten Recht einen
Achſelträger gemacht, daß ein alter Mann, der nicht das
Ludwig, dram. Werke. I. 9
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[129/0143] Der Erbförſter. Förſter. Es ſoll einerlei — Wo ſteht das da? Marie. Hier, Vater; da links oben. Förſter. Leg’ was darauf, wo das anfängt, was Du da ge- leſen haſt vom Recht. — Seht Ihr nun, daß ich Recht hab’? Wenn ſchon ich Unrecht behalten muß. Daß das alte Herz dadrinn kein Lügner iſt? „Es ſoll einerlei Recht unter euch ſein.“ Nicht eins für Staatsdiener apart. — Damals war das Recht noch geſund, da wohnt’ es noch nicht in den ſtaubigen, dunſtigen Stuben. Unter den Thoren, im Freien wurd’ es gehalten, wie man da lieſt. Wenn ich zu ſagen hätte, müßten die Gerichte im Walde ſein; im Walde bleibt dem Menſchen das Herz geſund; da weiß man, was recht iſt und was unrecht iſt ohne Wenn und Aber. Mit ihrem heimlichen Karten haben ſie’s verabert und verwennt, in ihren dumpfen ſtaubigen Stuben, da iſt’s krank und ſtumpf geworden und iſt’s welk geworden, ſo daß ſie’s kneten können, wie ſie wollen; und nun muß beſiegelt werden und muß verbrieft werden, was recht iſt, ſonſt ſoll’s nicht recht ſein; nun haben ſie dem Manneswort die Geltung genommen und einen Spitz- buben daraus gemacht, ſeitdem man nur das zu halten braucht, was man beſchworen hat und beſiegelt hat und verbrieft, und haben aus dem alten guten Recht einen Achſelträger gemacht, daß ein alter Mann, der nicht das Ludwig, dram. Werke. I. 9

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Zitationshilfe: Ludwig, Otto: Der Erbförster. Band 1: Dramatische Werke. Leipzig, 1853, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludwig_erbfoerster_1853/143>, abgerufen am 24.04.2024.