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Löhe, Wilhelm: Etwas aus der Geschichte des Diaconissenhauses Neuendettelsau. Nürnberg, 1870.

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2) Herr Pfarrer Müller zu Immeldorf, Rechnungsführer durch einmüthige Wahl.
3) Herr Inspector Hensolt zu Windsbach, Secretär durch einmüthige Wahl.
4) Herr Pfarrer Kündinger zu Petersaurach.
5) Herr Pfarrer Emmerling zu Dürrenmungenau.
6) Herr Pfarrverweser Fischer zu Weißenbronn.
7) Herr Katechet Bauer zu Neuendettelsau.
8) Pfarrer Löhe zu Neuendettelsau.

Diese Muttergesellschaft von sechs Helferinnen und acht Helfern beauftragte den Pfarrer Löhe, an ihre Spitze die folgenden drei Vorsteherinnen: "Jungfrau Karoline Rheineck zu Memmingen, Diaconissin, zu Kaiserswerth gebildet, aber von Kaiserswerth ausgetreten, Jungfrau Amalie Rehm von Memmingen, Kirchenrathstochter von Memmingen, und Fräulein Helene v. Meier, Legationsrathstochter von Nürnberg zu berufen, welches auch am 14. März 54 geschah, wodurch dann die ganze Muttergesellschaft formal gebildet war. Man hatte Helfer und Helferinnen und einen Frauenvorstand von drei leitenden Schwestern oder Vorsteherinnen. Zur Seite der letzteren sollten die sechs Helferinnen, und außerdem die Vorsteherinnen der Localvereine stehen, die noch nicht da waren. Diese Muttergesellschaft gab sich die Statuten, die der kgl. Regierung von Mittelfranken und dem Staatsministerium des Innern vorgelegt wurden und nach dem am 27. Februar 54 ergangenen Ministerialerlaß völlig unbeanstandet blieben. Diese Statuten umfaßen 16 Paragraphen, von denen die 10 ersten sich mit der Muttergesellschaft selbst, §§. 11 und 12 mit den Hülfs- oder Zweigvereinen, §§. 13 bis 15 mit den Formen des gesammten Vereins sich beschäftigen, während §. 16 über die Natur der Statuten handelt. - Die Muttergesellschaft und die Zweigvereine haben einen allgemeinen Zweck (Erweckung

2) Herr Pfarrer Müller zu Immeldorf, Rechnungsführer durch einmüthige Wahl.
3) Herr Inspector Hensolt zu Windsbach, Secretär durch einmüthige Wahl.
4) Herr Pfarrer Kündinger zu Petersaurach.
5) Herr Pfarrer Emmerling zu Dürrenmungenau.
6) Herr Pfarrverweser Fischer zu Weißenbronn.
7) Herr Katechet Bauer zu Neuendettelsau.
8) Pfarrer Löhe zu Neuendettelsau.

Diese Muttergesellschaft von sechs Helferinnen und acht Helfern beauftragte den Pfarrer Löhe, an ihre Spitze die folgenden drei Vorsteherinnen: „Jungfrau Karoline Rheineck zu Memmingen, Diaconissin, zu Kaiserswerth gebildet, aber von Kaiserswerth ausgetreten, Jungfrau Amalie Rehm von Memmingen, Kirchenrathstochter von Memmingen, und Fräulein Helene v. Meier, Legationsrathstochter von Nürnberg zu berufen, welches auch am 14. März 54 geschah, wodurch dann die ganze Muttergesellschaft formal gebildet war. Man hatte Helfer und Helferinnen und einen Frauenvorstand von drei leitenden Schwestern oder Vorsteherinnen. Zur Seite der letzteren sollten die sechs Helferinnen, und außerdem die Vorsteherinnen der Localvereine stehen, die noch nicht da waren. Diese Muttergesellschaft gab sich die Statuten, die der kgl. Regierung von Mittelfranken und dem Staatsministerium des Innern vorgelegt wurden und nach dem am 27. Februar 54 ergangenen Ministerialerlaß völlig unbeanstandet blieben. Diese Statuten umfaßen 16 Paragraphen, von denen die 10 ersten sich mit der Muttergesellschaft selbst, §§. 11 und 12 mit den Hülfs- oder Zweigvereinen, §§. 13 bis 15 mit den Formen des gesammten Vereins sich beschäftigen, während §. 16 über die Natur der Statuten handelt. – Die Muttergesellschaft und die Zweigvereine haben einen allgemeinen Zweck (Erweckung

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[7/0007] 2) Herr Pfarrer Müller zu Immeldorf, Rechnungsführer durch einmüthige Wahl. 3) Herr Inspector Hensolt zu Windsbach, Secretär durch einmüthige Wahl. 4) Herr Pfarrer Kündinger zu Petersaurach. 5) Herr Pfarrer Emmerling zu Dürrenmungenau. 6) Herr Pfarrverweser Fischer zu Weißenbronn. 7) Herr Katechet Bauer zu Neuendettelsau. 8) Pfarrer Löhe zu Neuendettelsau. Diese Muttergesellschaft von sechs Helferinnen und acht Helfern beauftragte den Pfarrer Löhe, an ihre Spitze die folgenden drei Vorsteherinnen: „Jungfrau Karoline Rheineck zu Memmingen, Diaconissin, zu Kaiserswerth gebildet, aber von Kaiserswerth ausgetreten, Jungfrau Amalie Rehm von Memmingen, Kirchenrathstochter von Memmingen, und Fräulein Helene v. Meier, Legationsrathstochter von Nürnberg zu berufen, welches auch am 14. März 54 geschah, wodurch dann die ganze Muttergesellschaft formal gebildet war. Man hatte Helfer und Helferinnen und einen Frauenvorstand von drei leitenden Schwestern oder Vorsteherinnen. Zur Seite der letzteren sollten die sechs Helferinnen, und außerdem die Vorsteherinnen der Localvereine stehen, die noch nicht da waren. Diese Muttergesellschaft gab sich die Statuten, die der kgl. Regierung von Mittelfranken und dem Staatsministerium des Innern vorgelegt wurden und nach dem am 27. Februar 54 ergangenen Ministerialerlaß völlig unbeanstandet blieben. Diese Statuten umfaßen 16 Paragraphen, von denen die 10 ersten sich mit der Muttergesellschaft selbst, §§. 11 und 12 mit den Hülfs- oder Zweigvereinen, §§. 13 bis 15 mit den Formen des gesammten Vereins sich beschäftigen, während §. 16 über die Natur der Statuten handelt. – Die Muttergesellschaft und die Zweigvereine haben einen allgemeinen Zweck (Erweckung

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Zitationshilfe: Löhe, Wilhelm: Etwas aus der Geschichte des Diaconissenhauses Neuendettelsau. Nürnberg, 1870, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/loehe_neuendettelsau_1870/7>, abgerufen am 24.04.2024.