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Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881.

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Die Freiheitsstrafe. §. 46.
pflanzt. Hier entwickeln sich (in den 20 er Jahren des
neunzehnten Jahrhunderts) zwei rivalisierende Systeme; das
Auburn'sche Schweigsystem und das Pensylvanische Pöni-
tentiar-System. Von Amerika flutet die Bewegung, die dort
eine stark pietistische Färbung angenommen hatte, zurück nach
Europa; allenthalben entstehen, meist nach dem Muster von
Petonville (1842) Zellengefängnisse, in dem von Bentham
(+ 1832) erdachten panoptischen Systeme erbaut.

Aber noch während die Zellenhaft ihren Siegeszug durch
Europa hielt, war ihr ein gefährlicher Gegner entstanden in
dem von Walter Crofton aufgestellten, 1857 in Irland,
1864 teilweise in England eingeführten Progressivsystem.
Auf dem Gedanken allmählicher Wiederherstellung des sitt-
lichen Gleichgewichts im Sträflinge, allmählicher Wiederein-
führung desselben in die bürgerliche Gesellschaft aufgebaut,
besteht dasselbe im Wesentlichen aus folgenden, von dem
Verurteilten zu durchlaufenden Stadien: a) strenge 9 mo-
natliche Einzelhaft; b) gemeinsame Arbeit in 4 progressiven
Abteilungen; c) Aufenthalt in der Zwischenanstalt (interme-
diate prison
), in welcher dem Sträfling freierer Verkehr mit
der Außenwelt gestattet ist; d) bedingte Entlassung mit der
Möglichkeit des Widerrufes.

Daß das sogenannte irische System, soweit es sich um
besserungsfähige und besserungsbedürftige Verbrecher handelt,
glänzende Erfolge aufzuweisen hat, kann nicht in Abrede ge-
stellt werden; den Abschreckungs- oder Sicherungszweck zu er-
reichen, ist es ungeeignet.

II. Die Freiheitsstrafen der Reichsgesetzgebung
sind Zuchthaus, Gefängnis, Festungshaft und Haft. Sie
unterscheiden sich in folgenden Punkten.

1. Art der Verwendung. Zuchthaus ist die Ver-

Die Freiheitsſtrafe. §. 46.
pflanzt. Hier entwickeln ſich (in den 20 er Jahren des
neunzehnten Jahrhunderts) zwei rivaliſierende Syſteme; das
Auburn’ſche Schweigſyſtem und das Penſylvaniſche Pöni-
tentiar-Syſtem. Von Amerika flutet die Bewegung, die dort
eine ſtark pietiſtiſche Färbung angenommen hatte, zurück nach
Europa; allenthalben entſtehen, meiſt nach dem Muſter von
Petonville (1842) Zellengefängniſſe, in dem von Bentham
(† 1832) erdachten panoptiſchen Syſteme erbaut.

Aber noch während die Zellenhaft ihren Siegeszug durch
Europa hielt, war ihr ein gefährlicher Gegner entſtanden in
dem von Walter Crofton aufgeſtellten, 1857 in Irland,
1864 teilweiſe in England eingeführten Progreſſivſyſtem.
Auf dem Gedanken allmählicher Wiederherſtellung des ſitt-
lichen Gleichgewichts im Sträflinge, allmählicher Wiederein-
führung desſelben in die bürgerliche Geſellſchaft aufgebaut,
beſteht dasſelbe im Weſentlichen aus folgenden, von dem
Verurteilten zu durchlaufenden Stadien: a) ſtrenge 9 mo-
natliche Einzelhaft; b) gemeinſame Arbeit in 4 progreſſiven
Abteilungen; c) Aufenthalt in der Zwiſchenanſtalt (interme-
diate prison
), in welcher dem Sträfling freierer Verkehr mit
der Außenwelt geſtattet iſt; d) bedingte Entlaſſung mit der
Möglichkeit des Widerrufes.

Daß das ſogenannte iriſche Syſtem, ſoweit es ſich um
beſſerungsfähige und beſſerungsbedürftige Verbrecher handelt,
glänzende Erfolge aufzuweiſen hat, kann nicht in Abrede ge-
ſtellt werden; den Abſchreckungs- oder Sicherungszweck zu er-
reichen, iſt es ungeeignet.

II. Die Freiheitsſtrafen der Reichsgeſetzgebung
ſind Zuchthaus, Gefängnis, Feſtungshaft und Haft. Sie
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1. Art der Verwendung. Zuchthaus iſt die Ver-

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[187/0213] Die Freiheitsſtrafe. §. 46. pflanzt. Hier entwickeln ſich (in den 20 er Jahren des neunzehnten Jahrhunderts) zwei rivaliſierende Syſteme; das Auburn’ſche Schweigſyſtem und das Penſylvaniſche Pöni- tentiar-Syſtem. Von Amerika flutet die Bewegung, die dort eine ſtark pietiſtiſche Färbung angenommen hatte, zurück nach Europa; allenthalben entſtehen, meiſt nach dem Muſter von Petonville (1842) Zellengefängniſſe, in dem von Bentham († 1832) erdachten panoptiſchen Syſteme erbaut. Aber noch während die Zellenhaft ihren Siegeszug durch Europa hielt, war ihr ein gefährlicher Gegner entſtanden in dem von Walter Crofton aufgeſtellten, 1857 in Irland, 1864 teilweiſe in England eingeführten Progreſſivſyſtem. Auf dem Gedanken allmählicher Wiederherſtellung des ſitt- lichen Gleichgewichts im Sträflinge, allmählicher Wiederein- führung desſelben in die bürgerliche Geſellſchaft aufgebaut, beſteht dasſelbe im Weſentlichen aus folgenden, von dem Verurteilten zu durchlaufenden Stadien: a) ſtrenge 9 mo- natliche Einzelhaft; b) gemeinſame Arbeit in 4 progreſſiven Abteilungen; c) Aufenthalt in der Zwiſchenanſtalt (interme- diate prison), in welcher dem Sträfling freierer Verkehr mit der Außenwelt geſtattet iſt; d) bedingte Entlaſſung mit der Möglichkeit des Widerrufes. Daß das ſogenannte iriſche Syſtem, ſoweit es ſich um beſſerungsfähige und beſſerungsbedürftige Verbrecher handelt, glänzende Erfolge aufzuweiſen hat, kann nicht in Abrede ge- ſtellt werden; den Abſchreckungs- oder Sicherungszweck zu er- reichen, iſt es ungeeignet. II. Die Freiheitsſtrafen der Reichsgeſetzgebung ſind Zuchthaus, Gefängnis, Feſtungshaft und Haft. Sie unterſcheiden ſich in folgenden Punkten. 1. Art der Verwendung. Zuchthaus iſt die Ver-

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Zitationshilfe: Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_reichsstrafrecht_1881/213>, abgerufen am 18.04.2024.