Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.

Bild:
<< vorherige Seite

schlüsse sorgten, theils den etwa wiederkehrenden Ge-
lüsten der Agiotage eine Schranke entgegenstellten, die
Rechtsgültigkeit beizulegen sei. *) -- Auch an aus-
wärtigen Besuchern, deren Element nur das Zeit- und
Differenz-Geschäft war, hat die Börse seit dem neuen
Gesetze verloren, doch können wir das durchaus nicht
bedauern, im Gegentheil dürfte das hiesige Geschäft
sich dadurch nur um so schneller wieder consolidiren.
Die Theilnahme fremder Handelshäuser am hiesigen
Verkehr wird sicher nach wie vor dieselbe bleiben, was
schon der Eigennutz (im besseren Sinne) gebietet; am
allerwenigsten ist von ihnen eine Art Repressalie zu
erwarten, wie es manche Gegner des neuen Gesetzes
fürchten, wir möchten sagen zu fürchten sich den An-
schein geben, da Aufträge zu Kauf und Verkauf von
Berlin, Breslau u. s. w. nach dem Auslande notorisch
schon seit geraumer Zeit in weit größerem Umfange
ertheilt wurden, als umgekehrt, ja z. B. die Spekula-
tion in den Obligationen und Eisenbahnpapieren Oest-
reichs an der Börse von Berlin (und anderer deut-

*) Sollten die Fürsprecher der Zeitgeschäfte, deren es aus
verschiedenen Gründen eine Menge giebt, mit ihrem Votum bei
der Regierung durchdringen, so dürfte es mindestens im höchsten
Grade rathsam sein, die Zeitgeschäfte in zwei Kathegorien zu thei-
len, in solche, wo die darüber sprechenden Verträge (Schluß-
scheine) ein Nummernverzeichniß der verkauften Papiere enthalten,
also die Bürgschaft des wirklichen Besitzes darbieten, und in sol-
che, wo dies nicht der Fall ist. Jeder Vertrag der letzteren Gat-
tung müßte dann einem hohen Stempel, etwa für den nominellen
Werth der Papiere unterworfen, und dessen Umgehung mit einer
fiskalischen Strafe belegt werden.

ſchlüſſe ſorgten, theils den etwa wiederkehrenden Ge-
lüſten der Agiotage eine Schranke entgegenſtellten, die
Rechtsgültigkeit beizulegen ſei. *) — Auch an aus-
wärtigen Beſuchern, deren Element nur das Zeit- und
Differenz-Geſchäft war, hat die Börſe ſeit dem neuen
Geſetze verloren, doch können wir das durchaus nicht
bedauern, im Gegentheil dürfte das hieſige Geſchäft
ſich dadurch nur um ſo ſchneller wieder conſolidiren.
Die Theilnahme fremder Handelshäuſer am hieſigen
Verkehr wird ſicher nach wie vor dieſelbe bleiben, was
ſchon der Eigennutz (im beſſeren Sinne) gebietet; am
allerwenigſten iſt von ihnen eine Art Repreſſalie zu
erwarten, wie es manche Gegner des neuen Geſetzes
fürchten, wir möchten ſagen zu fürchten ſich den An-
ſchein geben, da Aufträge zu Kauf und Verkauf von
Berlin, Breslau u. ſ. w. nach dem Auslande notoriſch
ſchon ſeit geraumer Zeit in weit größerem Umfange
ertheilt wurden, als umgekehrt, ja z. B. die Spekula-
tion in den Obligationen und Eiſenbahnpapieren Oeſt-
reichs an der Börſe von Berlin (und anderer deut-

*) Sollten die Fürſprecher der Zeitgeſchäfte, deren es aus
verſchiedenen Gründen eine Menge giebt, mit ihrem Votum bei
der Regierung durchdringen, ſo dürfte es mindeſtens im höchſten
Grade rathſam ſein, die Zeitgeſchäfte in zwei Kathegorien zu thei-
len, in ſolche, wo die darüber ſprechenden Verträge (Schluß-
ſcheine) ein Nummernverzeichniß der verkauften Papiere enthalten,
alſo die Bürgſchaft des wirklichen Beſitzes darbieten, und in ſol-
che, wo dies nicht der Fall iſt. Jeder Vertrag der letzteren Gat-
tung müßte dann einem hohen Stempel, etwa für den nominellen
Werth der Papiere unterworfen, und deſſen Umgehung mit einer
fiskaliſchen Strafe belegt werden.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0037" n="31"/>
&#x017F;chlü&#x017F;&#x017F;e &#x017F;orgten, theils den etwa wiederkehrenden Ge-<lb/>&#x017F;ten der Agiotage eine Schranke entgegen&#x017F;tellten, die<lb/>
Rechtsgültigkeit beizulegen &#x017F;ei. <note place="foot" n="*)">Sollten die Für&#x017F;precher der Zeitge&#x017F;chäfte, deren es aus<lb/>
ver&#x017F;chiedenen Gründen eine Menge giebt, mit ihrem Votum bei<lb/>
der Regierung durchdringen, &#x017F;o dürfte es minde&#x017F;tens im höch&#x017F;ten<lb/>
Grade rath&#x017F;am &#x017F;ein, die Zeitge&#x017F;chäfte in zwei Kathegorien zu thei-<lb/>
len, in &#x017F;olche, wo die darüber &#x017F;prechenden Verträge (Schluß-<lb/>
&#x017F;cheine) ein Nummernverzeichniß der verkauften Papiere enthalten,<lb/>
al&#x017F;o die Bürg&#x017F;chaft des wirklichen Be&#x017F;itzes darbieten, und in &#x017F;ol-<lb/>
che, wo dies nicht der Fall i&#x017F;t. Jeder Vertrag der letzteren Gat-<lb/>
tung müßte dann einem hohen Stempel, etwa für den nominellen<lb/>
Werth der Papiere unterworfen, und de&#x017F;&#x017F;en Umgehung mit einer<lb/>
fiskali&#x017F;chen Strafe belegt werden.</note> &#x2014; Auch an aus-<lb/>
wärtigen Be&#x017F;uchern, deren Element nur das Zeit- und<lb/>
Differenz-Ge&#x017F;chäft war, hat die Bör&#x017F;e &#x017F;eit dem neuen<lb/>
Ge&#x017F;etze verloren, doch können wir das durchaus nicht<lb/>
bedauern, im Gegentheil dürfte das hie&#x017F;ige Ge&#x017F;chäft<lb/>
&#x017F;ich dadurch nur um &#x017F;o &#x017F;chneller wieder con&#x017F;olidiren.<lb/>
Die Theilnahme fremder Handelshäu&#x017F;er am hie&#x017F;igen<lb/>
Verkehr wird &#x017F;icher nach wie vor die&#x017F;elbe bleiben, was<lb/>
&#x017F;chon der Eigennutz (im be&#x017F;&#x017F;eren Sinne) gebietet; am<lb/>
allerwenig&#x017F;ten i&#x017F;t von ihnen eine Art Repre&#x017F;&#x017F;alie zu<lb/>
erwarten, wie es manche Gegner des neuen Ge&#x017F;etzes<lb/>
fürchten, wir möchten &#x017F;agen zu fürchten &#x017F;ich den An-<lb/>
&#x017F;chein geben, da Aufträge zu Kauf und Verkauf von<lb/>
Berlin, Breslau u. &#x017F;. w. nach dem Auslande notori&#x017F;ch<lb/>
&#x017F;chon &#x017F;eit geraumer Zeit in weit größerem Umfange<lb/>
ertheilt wurden, als umgekehrt, ja z. B. die Spekula-<lb/>
tion in den Obligationen und Ei&#x017F;enbahnpapieren Oe&#x017F;t-<lb/>
reichs an der Bör&#x017F;e von Berlin (und anderer deut-<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[31/0037] ſchlüſſe ſorgten, theils den etwa wiederkehrenden Ge- lüſten der Agiotage eine Schranke entgegenſtellten, die Rechtsgültigkeit beizulegen ſei. *) — Auch an aus- wärtigen Beſuchern, deren Element nur das Zeit- und Differenz-Geſchäft war, hat die Börſe ſeit dem neuen Geſetze verloren, doch können wir das durchaus nicht bedauern, im Gegentheil dürfte das hieſige Geſchäft ſich dadurch nur um ſo ſchneller wieder conſolidiren. Die Theilnahme fremder Handelshäuſer am hieſigen Verkehr wird ſicher nach wie vor dieſelbe bleiben, was ſchon der Eigennutz (im beſſeren Sinne) gebietet; am allerwenigſten iſt von ihnen eine Art Repreſſalie zu erwarten, wie es manche Gegner des neuen Geſetzes fürchten, wir möchten ſagen zu fürchten ſich den An- ſchein geben, da Aufträge zu Kauf und Verkauf von Berlin, Breslau u. ſ. w. nach dem Auslande notoriſch ſchon ſeit geraumer Zeit in weit größerem Umfange ertheilt wurden, als umgekehrt, ja z. B. die Spekula- tion in den Obligationen und Eiſenbahnpapieren Oeſt- reichs an der Börſe von Berlin (und anderer deut- *) Sollten die Fürſprecher der Zeitgeſchäfte, deren es aus verſchiedenen Gründen eine Menge giebt, mit ihrem Votum bei der Regierung durchdringen, ſo dürfte es mindeſtens im höchſten Grade rathſam ſein, die Zeitgeſchäfte in zwei Kathegorien zu thei- len, in ſolche, wo die darüber ſprechenden Verträge (Schluß- ſcheine) ein Nummernverzeichniß der verkauften Papiere enthalten, alſo die Bürgſchaft des wirklichen Beſitzes darbieten, und in ſol- che, wo dies nicht der Fall iſt. Jeder Vertrag der letzteren Gat- tung müßte dann einem hohen Stempel, etwa für den nominellen Werth der Papiere unterworfen, und deſſen Umgehung mit einer fiskaliſchen Strafe belegt werden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844/37
Zitationshilfe: Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844/37>, abgerufen am 19.04.2024.