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Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918.

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Parlamente um Gewährung des Wahlrechts für Reich,
Staat und Gemeinde, anläßlich der Einführung neuer
Gesetze, Einwirkung auf Abgeordnete vor Einrei-
chung der Eingaben oder vor neuen, für die Frauen
wichtigen Gesetzesvorlagen. So arbeitete man u. a.
gelegentlich der Reform des Strafrechts, der Erwei-
terung und Zusammenfassung der Reichsversiche-
rung, der Einführung der Privatbeamtenversicherung.
Die Beteiligung der Frauen an den Krankenkassen-
wahlen wurde lebhaft betrieben. Sie bedarf noch
weiter einer intensiven Bearbeitung, ebenso wie die
Vertrauensmännerwahl für die Privatbeamtenversiche-
rung, weil angesichts der Zunahme weiblicher Er-
werbsarbeit und der damit verbundenen Anforderun-
gen an die körperliche Leistungsfähigkeit der Arbei-
terinnen die Wahl von Frauen als Vorstandsmitglieder
der Krankenkassen von erhöhter Bedeutung ist. Auf
Anregung des Preußischen Landesvereins hatten meh-
rere Frauen beantragt, in die städtische Wählerliste
aufgenommen zu werden. Sie haben den Prozeß bis
zur letzten Instanz durchgeführt, wobei das Ober-
verwaltungsgericht gegen sie entschied. Anläßlich der
Jahrhundertfeier der Steinschen Reformen wurde dem
Preußischen Städtetag eine Denkschrift mit der Bitte
überreicht, eine Aenderung der preußischen Städte-
ordnung zugunsten des weiblichen Gemeindewahl-
rechts zu erwirken. Der schlesische Verband hat sich
besonders zur Ausübung des Frauenstimmrechts der
ländlichen Besitzerinnen mit Erfolg eingesetzt. Die
Wahlbeteiligung der einfachen Frauen in den Land-
kreisen war überraschend groß, wenn vorher ge-
arbeitet wurde, teilweise größer als die der Männer.
Eine Eingabe betreffend die Forderung des direkten
Wahlrechts der grundbesitzenden Frauen in den Land-
gemeinden wurde im Abgeordnetenhaus lebhaft be-
fürwortet und der Regierung zur Berücksichtigung

Parlamente um Gewährung des Wahlrechts für Reich,
Staat und Gemeinde, anläßlich der Einführung neuer
Gesetze, Einwirkung auf Abgeordnete vor Einrei-
chung der Eingaben oder vor neuen, für die Frauen
wichtigen Gesetzesvorlagen. So arbeitete man u. a.
gelegentlich der Reform des Strafrechts, der Erwei-
terung und Zusammenfassung der Reichsversiche-
rung, der Einführung der Privatbeamtenversicherung.
Die Beteiligung der Frauen an den Krankenkassen-
wahlen wurde lebhaft betrieben. Sie bedarf noch
weiter einer intensiven Bearbeitung, ebenso wie die
Vertrauensmännerwahl für die Privatbeamtenversiche-
rung, weil angesichts der Zunahme weiblicher Er-
werbsarbeit und der damit verbundenen Anforderun-
gen an die körperliche Leistungsfähigkeit der Arbei-
terinnen die Wahl von Frauen als Vorstandsmitglieder
der Krankenkassen von erhöhter Bedeutung ist. Auf
Anregung des Preußischen Landesvereins hatten meh-
rere Frauen beantragt, in die städtische Wählerliste
aufgenommen zu werden. Sie haben den Prozeß bis
zur letzten Instanz durchgeführt, wobei das Ober-
verwaltungsgericht gegen sie entschied. Anläßlich der
Jahrhundertfeier der Steinschen Reformen wurde dem
Preußischen Städtetag eine Denkschrift mit der Bitte
überreicht, eine Aenderung der preußischen Städte-
ordnung zugunsten des weiblichen Gemeindewahl-
rechts zu erwirken. Der schlesische Verband hat sich
besonders zur Ausübung des Frauenstimmrechts der
ländlichen Besitzerinnen mit Erfolg eingesetzt. Die
Wahlbeteiligung der einfachen Frauen in den Land-
kreisen war überraschend groß, wenn vorher ge-
arbeitet wurde, teilweise größer als die der Männer.
Eine Eingabe betreffend die Forderung des direkten
Wahlrechts der grundbesitzenden Frauen in den Land-
gemeinden wurde im Abgeordnetenhaus lebhaft be-
fürwortet und der Regierung zur Berücksichtigung

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[25/0025] Parlamente um Gewährung des Wahlrechts für Reich, Staat und Gemeinde, anläßlich der Einführung neuer Gesetze, Einwirkung auf Abgeordnete vor Einrei- chung der Eingaben oder vor neuen, für die Frauen wichtigen Gesetzesvorlagen. So arbeitete man u. a. gelegentlich der Reform des Strafrechts, der Erwei- terung und Zusammenfassung der Reichsversiche- rung, der Einführung der Privatbeamtenversicherung. Die Beteiligung der Frauen an den Krankenkassen- wahlen wurde lebhaft betrieben. Sie bedarf noch weiter einer intensiven Bearbeitung, ebenso wie die Vertrauensmännerwahl für die Privatbeamtenversiche- rung, weil angesichts der Zunahme weiblicher Er- werbsarbeit und der damit verbundenen Anforderun- gen an die körperliche Leistungsfähigkeit der Arbei- terinnen die Wahl von Frauen als Vorstandsmitglieder der Krankenkassen von erhöhter Bedeutung ist. Auf Anregung des Preußischen Landesvereins hatten meh- rere Frauen beantragt, in die städtische Wählerliste aufgenommen zu werden. Sie haben den Prozeß bis zur letzten Instanz durchgeführt, wobei das Ober- verwaltungsgericht gegen sie entschied. Anläßlich der Jahrhundertfeier der Steinschen Reformen wurde dem Preußischen Städtetag eine Denkschrift mit der Bitte überreicht, eine Aenderung der preußischen Städte- ordnung zugunsten des weiblichen Gemeindewahl- rechts zu erwirken. Der schlesische Verband hat sich besonders zur Ausübung des Frauenstimmrechts der ländlichen Besitzerinnen mit Erfolg eingesetzt. Die Wahlbeteiligung der einfachen Frauen in den Land- kreisen war überraschend groß, wenn vorher ge- arbeitet wurde, teilweise größer als die der Männer. Eine Eingabe betreffend die Forderung des direkten Wahlrechts der grundbesitzenden Frauen in den Land- gemeinden wurde im Abgeordnetenhaus lebhaft be- fürwortet und der Regierung zur Berücksichtigung

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Zitationshilfe: Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledermann_frauenstimmrechtsbewegung_1918/25>, abgerufen am 28.03.2024.