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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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lichen Jdeen des Grafen Posadowsky zugestimmt. Und
doch war die braunschweigische Regierung logisch und
Graf Posadowsky unlogisch; in einer Weise unlogisch,
die ihm nie durchgegangen wäre ohne die reservatio
mentalis
, die man immer noch zu machen pflegt, wenn
es sich um Fraueninteressen handelt." - An einer
anderen Stelle ("Die Frau" 1909) sagt Frl. Lange:
"Vergebens hat man die tiefe symptomatische Bedeutung
dieser scheinbar kleinen Vorstöße (soziale Wahlen usw.
D. Verf.) abzuschwächen gesucht. Die Logik der Tat-
sachen war schließlich stärker als alle Wünsche, Traditionen
und Pietätswerte." - Die Logik der Tatsachen war es
wohl schließlich weniger, als die mangelhafte Kenntnis
der weiblichen, hinterhaltigen Taktik, die diese ersten
politischen Erfolge der Frauenbewegung ermöglichte. -
Man sieht, die Frauen wissen, was sie wollen, wenn sie
heute in den Stimmrechtsvereinen gelegentlich der sozialen
Wahlen so energische Arbeit leisten; Parlamente und
Regierungen aber sind bisher - gelinde gesagt - die
Gutgläubigen gewesen, wie ihnen das von weiblicher
Seite selbst ironisch bescheinigt wird.

Was die Frauenrechtlerinnen vom Gemeindewahl-
recht erwarten, das sagt uns Frau Martha Voß-Zietz,
die in einem Artikel im "Tag" (1909) sich folgender-
maßen äußert: "Der Weg zur vollkommenen Gleich-
berechtigung der Frauen im Staatsleben wird sicher über
ihre Gleichberechtigung in der Kommune gehen. Die
Frauen würden mit dem aktiven und passiven Wahlrecht
in den einzelnen Gemeinden einen unendlich großen Ein-
fluß auf das öffentliche Leben erringen, denn in das

lichen Jdeen des Grafen Posadowsky zugestimmt. Und
doch war die braunschweigische Regierung logisch und
Graf Posadowsky unlogisch; in einer Weise unlogisch,
die ihm nie durchgegangen wäre ohne die reservatio
mentalis
, die man immer noch zu machen pflegt, wenn
es sich um Fraueninteressen handelt.“ – An einer
anderen Stelle („Die Frau“ 1909) sagt Frl. Lange:
„Vergebens hat man die tiefe symptomatische Bedeutung
dieser scheinbar kleinen Vorstöße (soziale Wahlen usw.
D. Verf.) abzuschwächen gesucht. Die Logik der Tat-
sachen war schließlich stärker als alle Wünsche, Traditionen
und Pietätswerte.“ – Die Logik der Tatsachen war es
wohl schließlich weniger, als die mangelhafte Kenntnis
der weiblichen, hinterhaltigen Taktik, die diese ersten
politischen Erfolge der Frauenbewegung ermöglichte. –
Man sieht, die Frauen wissen, was sie wollen, wenn sie
heute in den Stimmrechtsvereinen gelegentlich der sozialen
Wahlen so energische Arbeit leisten; Parlamente und
Regierungen aber sind bisher – gelinde gesagt – die
Gutgläubigen gewesen, wie ihnen das von weiblicher
Seite selbst ironisch bescheinigt wird.

Was die Frauenrechtlerinnen vom Gemeindewahl-
recht erwarten, das sagt uns Frau Martha Voß-Zietz,
die in einem Artikel im „Tag“ (1909) sich folgender-
maßen äußert: „Der Weg zur vollkommenen Gleich-
berechtigung der Frauen im Staatsleben wird sicher über
ihre Gleichberechtigung in der Kommune gehen. Die
Frauen würden mit dem aktiven und passiven Wahlrecht
in den einzelnen Gemeinden einen unendlich großen Ein-
fluß auf das öffentliche Leben erringen, denn in das

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[38/0040] lichen Jdeen des Grafen Posadowsky zugestimmt. Und doch war die braunschweigische Regierung logisch und Graf Posadowsky unlogisch; in einer Weise unlogisch, die ihm nie durchgegangen wäre ohne die reservatio mentalis, die man immer noch zu machen pflegt, wenn es sich um Fraueninteressen handelt.“ – An einer anderen Stelle („Die Frau“ 1909) sagt Frl. Lange: „Vergebens hat man die tiefe symptomatische Bedeutung dieser scheinbar kleinen Vorstöße (soziale Wahlen usw. D. Verf.) abzuschwächen gesucht. Die Logik der Tat- sachen war schließlich stärker als alle Wünsche, Traditionen und Pietätswerte.“ – Die Logik der Tatsachen war es wohl schließlich weniger, als die mangelhafte Kenntnis der weiblichen, hinterhaltigen Taktik, die diese ersten politischen Erfolge der Frauenbewegung ermöglichte. – Man sieht, die Frauen wissen, was sie wollen, wenn sie heute in den Stimmrechtsvereinen gelegentlich der sozialen Wahlen so energische Arbeit leisten; Parlamente und Regierungen aber sind bisher – gelinde gesagt – die Gutgläubigen gewesen, wie ihnen das von weiblicher Seite selbst ironisch bescheinigt wird. Was die Frauenrechtlerinnen vom Gemeindewahl- recht erwarten, das sagt uns Frau Martha Voß-Zietz, die in einem Artikel im „Tag“ (1909) sich folgender- maßen äußert: „Der Weg zur vollkommenen Gleich- berechtigung der Frauen im Staatsleben wird sicher über ihre Gleichberechtigung in der Kommune gehen. Die Frauen würden mit dem aktiven und passiven Wahlrecht in den einzelnen Gemeinden einen unendlich großen Ein- fluß auf das öffentliche Leben erringen, denn in das

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/40>, abgerufen am 23.04.2024.