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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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Kinder zum Gottesdienst und zum Gebet zurückzuführen.
- Eine Verstärkung des weiblichen Einflusses auf die
äußere Gestaltung des kirchlichen Lebens unter Beiseite-
drängung des Mannes würde mit größter Wahrscheinlichkeit
dahin wirken, die Teilnahme der Männer am kirchlichen
Leben noch mehr verkümmern zu lassen. Das Familien-
interesse aber verlangt es gebieterisch, daß
das Haupt der Familie, der Ehemann, gerade
auf dem Gebiete, wo es sich um die wichtigsten
sittlichen und religiösen Fragen, um die
höchsten Kulturwerte der Menschheit handelt,
die Führung behalte
. - Diese Zusammenhänge er-
kennen unsere gebildeten Ehefrauen und Mütter sehr wohl.
Und so kommt es, daß die Forderung des kirchlichen
Frauenstimmrechts gar nicht von ihnen ausgeht, sondern
von den ledigen Frauen der Frauenbewegung, die ihre
persönlichen Jnteressen denen der Familie voranstellen. -
Es soll nicht abgestritten werden, daß es unter ihnen
solche gibt, die sehr lebhaft am kirchlichen und religiösen
Leben teilnehmen, aber es kann ihnen nicht immer der
Vorwurf erspart werden, daß die rein religiösen Fragen
mit solchen frauenrechtlerischer Art verquickt werden zum
Schaden der Familie, der Kirche und der religiösen Er-
neuerung des Volkslebens.

Es ist doch gewiß höchst eigentümlich und bezeichnend,
daß der Gesamtvorstand des Deutsch-evangelischen Frauen-
bundes, der sich mit seinen 13 000 Mitgliedern gänzlich
ungerechtfertigter Weise als der Repräsentant und Wort-
führer der 20 Millionen evangelischer deutscher Frauen
ausgibt, soviel bekannt, keine wirkliche Frau, Ehefrau

Kinder zum Gottesdienst und zum Gebet zurückzuführen.
– Eine Verstärkung des weiblichen Einflusses auf die
äußere Gestaltung des kirchlichen Lebens unter Beiseite-
drängung des Mannes würde mit größter Wahrscheinlichkeit
dahin wirken, die Teilnahme der Männer am kirchlichen
Leben noch mehr verkümmern zu lassen. Das Familien-
interesse aber verlangt es gebieterisch, daß
das Haupt der Familie, der Ehemann, gerade
auf dem Gebiete, wo es sich um die wichtigsten
sittlichen und religiösen Fragen, um die
höchsten Kulturwerte der Menschheit handelt,
die Führung behalte
. – Diese Zusammenhänge er-
kennen unsere gebildeten Ehefrauen und Mütter sehr wohl.
Und so kommt es, daß die Forderung des kirchlichen
Frauenstimmrechts gar nicht von ihnen ausgeht, sondern
von den ledigen Frauen der Frauenbewegung, die ihre
persönlichen Jnteressen denen der Familie voranstellen. –
Es soll nicht abgestritten werden, daß es unter ihnen
solche gibt, die sehr lebhaft am kirchlichen und religiösen
Leben teilnehmen, aber es kann ihnen nicht immer der
Vorwurf erspart werden, daß die rein religiösen Fragen
mit solchen frauenrechtlerischer Art verquickt werden zum
Schaden der Familie, der Kirche und der religiösen Er-
neuerung des Volkslebens.

Es ist doch gewiß höchst eigentümlich und bezeichnend,
daß der Gesamtvorstand des Deutsch-evangelischen Frauen-
bundes, der sich mit seinen 13 000 Mitgliedern gänzlich
ungerechtfertigter Weise als der Repräsentant und Wort-
führer der 20 Millionen evangelischer deutscher Frauen
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[30/0032] Kinder zum Gottesdienst und zum Gebet zurückzuführen. – Eine Verstärkung des weiblichen Einflusses auf die äußere Gestaltung des kirchlichen Lebens unter Beiseite- drängung des Mannes würde mit größter Wahrscheinlichkeit dahin wirken, die Teilnahme der Männer am kirchlichen Leben noch mehr verkümmern zu lassen. Das Familien- interesse aber verlangt es gebieterisch, daß das Haupt der Familie, der Ehemann, gerade auf dem Gebiete, wo es sich um die wichtigsten sittlichen und religiösen Fragen, um die höchsten Kulturwerte der Menschheit handelt, die Führung behalte. – Diese Zusammenhänge er- kennen unsere gebildeten Ehefrauen und Mütter sehr wohl. Und so kommt es, daß die Forderung des kirchlichen Frauenstimmrechts gar nicht von ihnen ausgeht, sondern von den ledigen Frauen der Frauenbewegung, die ihre persönlichen Jnteressen denen der Familie voranstellen. – Es soll nicht abgestritten werden, daß es unter ihnen solche gibt, die sehr lebhaft am kirchlichen und religiösen Leben teilnehmen, aber es kann ihnen nicht immer der Vorwurf erspart werden, daß die rein religiösen Fragen mit solchen frauenrechtlerischer Art verquickt werden zum Schaden der Familie, der Kirche und der religiösen Er- neuerung des Volkslebens. Es ist doch gewiß höchst eigentümlich und bezeichnend, daß der Gesamtvorstand des Deutsch-evangelischen Frauen- bundes, der sich mit seinen 13 000 Mitgliedern gänzlich ungerechtfertigter Weise als der Repräsentant und Wort- führer der 20 Millionen evangelischer deutscher Frauen ausgibt, soviel bekannt, keine wirkliche Frau, Ehefrau

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/32>, abgerufen am 24.04.2024.