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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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Daß auch nicht alle Lehrerinnen den Blick für die
durch das Frauenstimmrecht der Familie drohenden
Gefahren verloren haben, beweist folgende Tatsache.
Der Londoner Lehrerinnenverein hat eine Umfrage ver-
anstaltet, bei der sich ergab, daß die Gegnerinnen des
Stimmrechts fünfmal so zahlreich waren als die An-
hängerinnen.- Daß unsere besten und einsichtigsten
Frauen heute noch der Überzeugung sind, daß die ver-
gnügte politische Gleichstellung von Mann und Frau nicht
naturrechtlich und ethisch begründet ist, bestätigt u. a. ein
Wort der bereits oben zitierten Bernarda von Nell
("Hochland" 1910/11): "Also sind wirklich Männer und
Frauen nicht gleichwertig? - Wohnt wirklich ein
höherer Wert den Männern inne? Ja. Von der Natur
gleichgestellt sind sie nicht. Ein großer Vorzug, dem
kein vollentsprechendes Aequivalent bei der Frau gegen-
übersteht, ist dem Manne gegeben. Gleichwertig sind
Mann und Weib nur in dem Wortsinn, in welchem
"Wert" als sittlicher Wert genommen wird. Daß der
männliche Typ und der weibliche einander sittlich gleich-
wertig sind, daß in beiden die gleich starke Befähigung
zum schlichten Rechttun und in beiden gleich hohe
Möglichkeiten edelster und reinster Charakterentfaltung
liegen, das freilich sollte für niemand, weder Mann noch
Weib, in Frage stehen. Kurz ausgedrückt liegt es so:
sie sind gleich vor Gott, bei dem kein Ansehen der
Person gilt; vor Menschen, bei denen Ansehen der Person
gilt und gelten muß, sind sie es nicht; mithin auch nicht
gegenüber den verschiedenen Organisationsformen, auch
gegenüber denjenigen nicht, die wir als gottgesetzte

Daß auch nicht alle Lehrerinnen den Blick für die
durch das Frauenstimmrecht der Familie drohenden
Gefahren verloren haben, beweist folgende Tatsache.
Der Londoner Lehrerinnenverein hat eine Umfrage ver-
anstaltet, bei der sich ergab, daß die Gegnerinnen des
Stimmrechts fünfmal so zahlreich waren als die An-
hängerinnen.– Daß unsere besten und einsichtigsten
Frauen heute noch der Überzeugung sind, daß die ver-
gnügte politische Gleichstellung von Mann und Frau nicht
naturrechtlich und ethisch begründet ist, bestätigt u. a. ein
Wort der bereits oben zitierten Bernarda von Nell
(„Hochland“ 1910/11): „Also sind wirklich Männer und
Frauen nicht gleichwertig? – Wohnt wirklich ein
höherer Wert den Männern inne? Ja. Von der Natur
gleichgestellt sind sie nicht. Ein großer Vorzug, dem
kein vollentsprechendes Aequivalent bei der Frau gegen-
übersteht, ist dem Manne gegeben. Gleichwertig sind
Mann und Weib nur in dem Wortsinn, in welchem
„Wert“ als sittlicher Wert genommen wird. Daß der
männliche Typ und der weibliche einander sittlich gleich-
wertig sind, daß in beiden die gleich starke Befähigung
zum schlichten Rechttun und in beiden gleich hohe
Möglichkeiten edelster und reinster Charakterentfaltung
liegen, das freilich sollte für niemand, weder Mann noch
Weib, in Frage stehen. Kurz ausgedrückt liegt es so:
sie sind gleich vor Gott, bei dem kein Ansehen der
Person gilt; vor Menschen, bei denen Ansehen der Person
gilt und gelten muß, sind sie es nicht; mithin auch nicht
gegenüber den verschiedenen Organisationsformen, auch
gegenüber denjenigen nicht, die wir als gottgesetzte

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[26/0028] Daß auch nicht alle Lehrerinnen den Blick für die durch das Frauenstimmrecht der Familie drohenden Gefahren verloren haben, beweist folgende Tatsache. Der Londoner Lehrerinnenverein hat eine Umfrage ver- anstaltet, bei der sich ergab, daß die Gegnerinnen des Stimmrechts fünfmal so zahlreich waren als die An- hängerinnen.– Daß unsere besten und einsichtigsten Frauen heute noch der Überzeugung sind, daß die ver- gnügte politische Gleichstellung von Mann und Frau nicht naturrechtlich und ethisch begründet ist, bestätigt u. a. ein Wort der bereits oben zitierten Bernarda von Nell („Hochland“ 1910/11): „Also sind wirklich Männer und Frauen nicht gleichwertig? – Wohnt wirklich ein höherer Wert den Männern inne? Ja. Von der Natur gleichgestellt sind sie nicht. Ein großer Vorzug, dem kein vollentsprechendes Aequivalent bei der Frau gegen- übersteht, ist dem Manne gegeben. Gleichwertig sind Mann und Weib nur in dem Wortsinn, in welchem „Wert“ als sittlicher Wert genommen wird. Daß der männliche Typ und der weibliche einander sittlich gleich- wertig sind, daß in beiden die gleich starke Befähigung zum schlichten Rechttun und in beiden gleich hohe Möglichkeiten edelster und reinster Charakterentfaltung liegen, das freilich sollte für niemand, weder Mann noch Weib, in Frage stehen. Kurz ausgedrückt liegt es so: sie sind gleich vor Gott, bei dem kein Ansehen der Person gilt; vor Menschen, bei denen Ansehen der Person gilt und gelten muß, sind sie es nicht; mithin auch nicht gegenüber den verschiedenen Organisationsformen, auch gegenüber denjenigen nicht, die wir als gottgesetzte  

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/28>, abgerufen am 25.04.2024.