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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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erster Linie die Zusammenfassung der in seinen wehrfähigen
Männern verkörperten Macht ist, dann besteht kein Zweifel
mehr, daß nur der sich selbst behauptende Mann,
der unter niemandes Schutz steht, sondern außer sich selbst
auch Weib und Kind, Volk und Staat mit seinem Blut
und Leben verteidigt, erst die höchste Erscheinungs-
form einer völlig freien und unabhängigen
Persönlichkeit
darstellt. Nur für die männliche
Persönlichkeit gilt das Dichterwort: "Und setzet ihr nicht
das Leben ein, nie wird euch das Leben gewonnen
sein." - Und der höchste Stolz des Weibes ist
immer der, einem Helden anzugehören oder einen
Helden geboren zu haben
. Darum kann es auch
nur männliche vollberechtigte und verpflichtete Staats-
bürger geben.

Die Frau als vollberechtigte Staatsbürgerin bedeutet
einen Widerspruch in sich selbst, da sie als unfreie
und schutzbedürftige Persönlichkeit nicht in der
Lage ist, für den Staat in schwerster Not mit
ihrer ganzen Person einzutreten und die Ver-
antwortung für seinen Bestand zu übernehmen
.
Beim Frauenstimmrecht würde die Frau die Möglichkeit
haben, Gesetze durchzubringen, für die später der Mann
auf dem Schlachtfelde an Leib und Leben gestraft würde.
Es würde ihr möglich sein, den Staat nach ihren Wünschen
als Träger der Macht zu schädigen und damit Freiheit
und Unabhängigkeit des ganzen Volkes zu vernichten.
Darum ist das Frauenstimmrecht für jeden objektiv den-
kenden Staatsmann eine Unmöglichkeit; nur blinde Partei-
leidenschaft kann seine Konsequenzen übersehen oder unter-

erster Linie die Zusammenfassung der in seinen wehrfähigen
Männern verkörperten Macht ist, dann besteht kein Zweifel
mehr, daß nur der sich selbst behauptende Mann,
der unter niemandes Schutz steht, sondern außer sich selbst
auch Weib und Kind, Volk und Staat mit seinem Blut
und Leben verteidigt, erst die höchste Erscheinungs-
form einer völlig freien und unabhängigen
Persönlichkeit
darstellt. Nur für die männliche
Persönlichkeit gilt das Dichterwort: „Und setzet ihr nicht
das Leben ein, nie wird euch das Leben gewonnen
sein.“ – Und der höchste Stolz des Weibes ist
immer der, einem Helden anzugehören oder einen
Helden geboren zu haben
. Darum kann es auch
nur männliche vollberechtigte und verpflichtete Staats-
bürger geben.

Die Frau als vollberechtigte Staatsbürgerin bedeutet
einen Widerspruch in sich selbst, da sie als unfreie
und schutzbedürftige Persönlichkeit nicht in der
Lage ist, für den Staat in schwerster Not mit
ihrer ganzen Person einzutreten und die Ver-
antwortung für seinen Bestand zu übernehmen
.
Beim Frauenstimmrecht würde die Frau die Möglichkeit
haben, Gesetze durchzubringen, für die später der Mann
auf dem Schlachtfelde an Leib und Leben gestraft würde.
Es würde ihr möglich sein, den Staat nach ihren Wünschen
als Träger der Macht zu schädigen und damit Freiheit
und Unabhängigkeit des ganzen Volkes zu vernichten.
Darum ist das Frauenstimmrecht für jeden objektiv den-
kenden Staatsmann eine Unmöglichkeit; nur blinde Partei-
leidenschaft kann seine Konsequenzen übersehen oder unter-

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[20/0022] erster Linie die Zusammenfassung der in seinen wehrfähigen Männern verkörperten Macht ist, dann besteht kein Zweifel mehr, daß nur der sich selbst behauptende Mann, der unter niemandes Schutz steht, sondern außer sich selbst auch Weib und Kind, Volk und Staat mit seinem Blut und Leben verteidigt, erst die höchste Erscheinungs- form einer völlig freien und unabhängigen Persönlichkeit darstellt. Nur für die männliche Persönlichkeit gilt das Dichterwort: „Und setzet ihr nicht das Leben ein, nie wird euch das Leben gewonnen sein.“ – Und der höchste Stolz des Weibes ist immer der, einem Helden anzugehören oder einen Helden geboren zu haben. Darum kann es auch nur männliche vollberechtigte und verpflichtete Staats- bürger geben. Die Frau als vollberechtigte Staatsbürgerin bedeutet einen Widerspruch in sich selbst, da sie als unfreie und schutzbedürftige Persönlichkeit nicht in der Lage ist, für den Staat in schwerster Not mit ihrer ganzen Person einzutreten und die Ver- antwortung für seinen Bestand zu übernehmen. Beim Frauenstimmrecht würde die Frau die Möglichkeit haben, Gesetze durchzubringen, für die später der Mann auf dem Schlachtfelde an Leib und Leben gestraft würde. Es würde ihr möglich sein, den Staat nach ihren Wünschen als Träger der Macht zu schädigen und damit Freiheit und Unabhängigkeit des ganzen Volkes zu vernichten. Darum ist das Frauenstimmrecht für jeden objektiv den- kenden Staatsmann eine Unmöglichkeit; nur blinde Partei- leidenschaft kann seine Konsequenzen übersehen oder unter-

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/22>, abgerufen am 23.04.2024.