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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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rinnen der Frauenbewegung den Versuch, die Notwendigkeit
der Politisierung der Frau mit der völligen Umwälzung
im Frauenerwerbsleben zu begründen. Dieser Versuch ist
vollkommen mißlungen, und es ist, prozentual berechnet,
statt der behaupteten "ungeheuren Zunahme" der haupt-
beruflichen weiblichen Erwerbstätigen, sogar eine
geringe Abnahme festzustellen. Die großen Differenzen
zwischen den statistischen Ergebnissen von 1895 und 1907
erklären sich ungezwungen durch einen völlig veränderten
Zählungsmodus, der die mithelfenden Angehörigen alle
miterfaßte. Daß diese Erklärung zutrifft, ergibt sich be-
sonders deutlich aus den statistischen Angaben, welche die
Landbevölkerung betreffen.

Wer da weiß, in welch' geringem Grade die Arbeits-
verhältnisse auf dem Lande sich im Laufe von 12 Jahren
verändern, dem muß es geradezu wunderbar erscheinen,
daß im Jahre 1895 1 020 453, im Jahre 1907 aber
2 840 841 mithelfende weibliche Angehörige in den land-
wirtschaftlichen Betrieben angegeben werden, was einer
Zunahme von 178,4 % entsprechen würde. Diese an-
scheinende Revolution ist ein statistisches Phan-
tom, und sie erklärt sich, ohne die geringste
Veränderung in der Betätigung der weiblichen
Landbewohner, einfach aus der veränderten
Zähl-Anweisung unserer Staats-Statistiker
,
die eine genauere Erfassung aller dieser mithelfenden An-
gehörigen wünschten und damit den Frauenrechtlerinnen
einen ungeheuren Dienst leisteten.

Als man mit dieser Motivierung der Politisierung
der Frau keinen rechten Glauben mehr fand, begann man

rinnen der Frauenbewegung den Versuch, die Notwendigkeit
der Politisierung der Frau mit der völligen Umwälzung
im Frauenerwerbsleben zu begründen. Dieser Versuch ist
vollkommen mißlungen, und es ist, prozentual berechnet,
statt der behaupteten „ungeheuren Zunahme“ der haupt-
beruflichen weiblichen Erwerbstätigen, sogar eine
geringe Abnahme festzustellen. Die großen Differenzen
zwischen den statistischen Ergebnissen von 1895 und 1907
erklären sich ungezwungen durch einen völlig veränderten
Zählungsmodus, der die mithelfenden Angehörigen alle
miterfaßte. Daß diese Erklärung zutrifft, ergibt sich be-
sonders deutlich aus den statistischen Angaben, welche die
Landbevölkerung betreffen.

Wer da weiß, in welch' geringem Grade die Arbeits-
verhältnisse auf dem Lande sich im Laufe von 12 Jahren
verändern, dem muß es geradezu wunderbar erscheinen,
daß im Jahre 1895 1 020 453, im Jahre 1907 aber
2 840 841 mithelfende weibliche Angehörige in den land-
wirtschaftlichen Betrieben angegeben werden, was einer
Zunahme von 178,4 % entsprechen würde. Diese an-
scheinende Revolution ist ein statistisches Phan-
tom, und sie erklärt sich, ohne die geringste
Veränderung in der Betätigung der weiblichen
Landbewohner, einfach aus der veränderten
Zähl-Anweisung unserer Staats-Statistiker
,
die eine genauere Erfassung aller dieser mithelfenden An-
gehörigen wünschten und damit den Frauenrechtlerinnen
einen ungeheuren Dienst leisteten.

Als man mit dieser Motivierung der Politisierung
der Frau keinen rechten Glauben mehr fand, begann man

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[17/0019] rinnen der Frauenbewegung den Versuch, die Notwendigkeit der Politisierung der Frau mit der völligen Umwälzung im Frauenerwerbsleben zu begründen. Dieser Versuch ist vollkommen mißlungen, und es ist, prozentual berechnet, statt der behaupteten „ungeheuren Zunahme“ der haupt- beruflichen weiblichen Erwerbstätigen, sogar eine geringe Abnahme festzustellen. Die großen Differenzen zwischen den statistischen Ergebnissen von 1895 und 1907 erklären sich ungezwungen durch einen völlig veränderten Zählungsmodus, der die mithelfenden Angehörigen alle miterfaßte. Daß diese Erklärung zutrifft, ergibt sich be- sonders deutlich aus den statistischen Angaben, welche die Landbevölkerung betreffen. Wer da weiß, in welch' geringem Grade die Arbeits- verhältnisse auf dem Lande sich im Laufe von 12 Jahren verändern, dem muß es geradezu wunderbar erscheinen, daß im Jahre 1895 1 020 453, im Jahre 1907 aber 2 840 841 mithelfende weibliche Angehörige in den land- wirtschaftlichen Betrieben angegeben werden, was einer Zunahme von 178,4 % entsprechen würde. Diese an- scheinende Revolution ist ein statistisches Phan- tom, und sie erklärt sich, ohne die geringste Veränderung in der Betätigung der weiblichen Landbewohner, einfach aus der veränderten Zähl-Anweisung unserer Staats-Statistiker, die eine genauere Erfassung aller dieser mithelfenden An- gehörigen wünschten und damit den Frauenrechtlerinnen einen ungeheuren Dienst leisteten. Als man mit dieser Motivierung der Politisierung der Frau keinen rechten Glauben mehr fand, begann man

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/19>, abgerufen am 24.04.2024.